Landtag,
21. Sitzung vom 02.10.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 8 von 47
Freiheitlichen): Danke
schön, Frau Landesrätin. Was Sie mir jetzt erklärt haben, ist die Regelung, die
Sie getroffen haben: Auf Grund des Rechnungshofberichtes haben Sie die
sanitätsbehördlichen Obduktionen aus der Gerichtsmedizin abgezogen und machen
sie jetzt in Spitälern des KAV. Sie haben aber auch immer wieder betont, dass
Sie doch willens sind, wenn es ein Gerichtsmedizinisches Institut gibt, das
wieder dort machen zu lassen.
Jetzt gibt es eine Arbeitsgruppe im
Gesundheitsministerium, wo das Wissenschaftsministerium - das ja Mittel auf der
Seite hat oder geplant hatte -, die Stadt Wien und andere teilnehmen. Und
diesbezüglich ist den Medien zu entnehmen, dass im Herbst, also jetzt, ein
Business- und Finanzierungsplan für ein neues Gerichtsmedizinisches Institut
oder für eine Neuaufstellung der Gerichtsmedizin erstellt werden soll.
Meine 1. Zusatzfrage ist: Gibt es bereits
konkrete Ergebnisse? Und wenn ja, dann welche?
Präsident Heinz Hufnagl: Bitte, Frau
Stadträtin.
Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Der Neubeginn
der Gerichtsmedizin in Wien ist meines Erachtens eine ganz, ganz wichtige
Sache. Die Gerichtsmedizin, die immer ein Institut der Medizinischen
Universität – früher der Universität Wien, dann der Medizinischen Universität
Wien - war, hat eine große Tradition, und ich halte es für ein großes Versagen
des Wissenschaftsministeriums, das zuzulassen, was hier passiert ist,
insbesondere wenn man weiß - das war noch unter Gehrer -, dass unter Gehrer
16,5 Millionen EUR zur Sanierung des Instituts in der Sensengasse zur
Verfügung gestellt worden sind, die dafür nicht verwendet worden sind.
Es hat das Gesundheitsministerium hiezu eine
Arbeitsgruppe eingerichtet, weil eben viele verschiedene Stellen des Bundes in
diesem Zusammenhang Verantwortung tragen. Insbesondere sind in dieser
Arbeitsgruppe das Ressort Wissenschaft und Forschung, die Medizinuniversität
Wien, das Innenministerium und das Justizministerium vertreten; und wir haben
uns dann als Land Wien auch hineinreklamiert, weil wir gesagt haben: Wir tragen
zwar hier rechtlich keine Verantwortung, aber es ist ein wichtiger Punkt; und
der Beitrag, den wir leisten würden, wäre, mit den Obduktionen wieder -
entgegen dem, was der Rechnungshof möchte, das sage ich auch ganz offen - eine
Gerichtsmedizin, wo sozusagen nicht die Ratten herumlaufen, zu beauftragen,
auch wenn das mehr kostet.
Wir haben uns hier aktiv daran beteiligt. Frau
Bundesministerin Kdolsky hat für Herbst 2008 in Aussicht gestellt, dass es
hiezu einmal einen Businessplan, den sie in Auftrag gegeben hat, geben wird.
Ich habe ihn noch nicht - aber der Herbst ist noch nicht vorbei.
Präsident Heinz Hufnagl: Danke. - Die
2. Zusatzfrage stellt Frau Abg Mag Vassilakou. – Bitte, Frau
Abgeordnete.
Abg Mag Maria Vassilakou (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Frau Stadträtin! Sie haben
die Zusatzfrage, die ich stellen wollte, zum Teil bereits beantwortet.
Nichtsdestotrotz:
Nach meiner Interpretation der Geschehnisse, die
durchaus sehr komplex sind, ist es so, dass die 16,5 Millionen EUR,
die vom Wissenschaftsministerium einmal reserviert waren, deshalb nicht
eingesetzt wurden, weil ja die Stadt Wien die sanitätsbehördlichen Obduktionen
abgezogen hat, sodass die Finanzierungsbasis gefehlt hat. Und so musste dann
die Gerichtsmedizin schließen. Die Situation, die wir jetzt für das Jahr 2008
und 2009 haben, halte ich für unbefriedigend, rudimentär und dem Stand der
Dinge des 21. Jahrhunderts nicht entsprechend.
Deshalb frage ich Sie einmal mehr: Was ist Ihr
konkreter Beitrag und was sind Ihre Vorstellungen, wie wir es schaffen können,
nach dem Jahr 2009 endlich Leichenöffnungen zu haben, die dem State of the Art
entsprechen?
Präsident Heinz Hufnagl: Bitte, Frau
Stadträtin.
Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Wir
haben heute ein bisschen ein Raum-Zeit-Kontinuum-Problem, denn auch bei Ihrer
Darstellung ist die Situation einfach nachweisbar nicht so, wie Sie das
darstellen, weil die 16,5 Millionen - das ist in allen Aussendungen
nachlesbar - von Ministerin Gehrer zur Verfügung gestellt wurden, also lange
bevor der Landtag - jetzt vor ungefähr einem Jahr – hier auf Grund des
Rechnungshofberichtes einstimmig beschlossen hat, die sanitätsbehördlichen
Obduktionen in den Krankenhäusern vorzunehmen und die Zahl zu reduzieren.
Zwischen dem Zeitpunkt, als die 16,5 Millionen zur Verfügung gestellt
wurden, und jenem Zeitpunkt, als dieser Beschluss gefasst wurde, liegen
ungefähr drei bis vier Jahre - drei bis vier Jahre, in denen die Universität
diese Mittel nicht dafür verwendet hat, wofür sie sie bekommen hat.
Die Gerichtsmedizin in Wien hat eine lange Tradition.
Jeder, der sich kurz Zeit nimmt und sich den Rechnungshofbericht anschaut,
sieht aber auch, was dort in den letzten Jahren – und zwar nicht in den letzten
zwei Jahren, sondern seit 2002 macht der Rechnungshof die Universität Wien und
das Wissenschaftsministerium darauf aufmerksam - für Zustände geherrscht haben;
Zustände in unterschiedlicher Hinsicht. Und das, was wir als Land Wien tun, ist
Folgendes - und das wurde von uns sowohl verschriftlicht als auch von mir allen
Verantwortlichen gesagt -: Auch wenn ich weiß, dass ich da einen Vorschlag
machen würde, der der Intention und den Vorschlägen des Rechnungshofes
widerspricht, gibt es meine Zusage, dass in dem Moment, wo es eine
Gerichtsmedizin gibt, die State of the Art ist, die sanitätsbehördlichen
Obduktionen von der Stadt Wien auch wieder in der Gerichtsmedizin in Auftrag
gegeben werden würden, auch wenn das - und ich sage jetzt gleich hier, dass das
der Fall sein würde - mehr Geld kostet. Aber ich glaube, dass das ein guter und
wichtiger Beitrag ist, den die Stadt Wien da leisten kann.
Was mir nur wichtig erscheint, ist
Folgendes, weil ich glaube, dass hier auch oft Dinge durcheinander gebracht
werden und es in der Diskussion so zu sein scheint, als wären die
sanitätsbehördlichen Obduktionen jene, die die für die Todesursachenstatistik
relevanten sind; daher nur ein paar Zahlen: Im Jahr 2007 hat es in Österreich
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