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Landtag, 21. Sitzung vom 02.10.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 13 von 47

 

Dienstleistungsbetriebe da auch das eine oder andere wieder gemeinsam machen können.

 

Präsident Heinz Hufnagl: Die 2. Zusatzfrage stellt Herr Abg Dr Günther. Ich erteile ihm das Wort.

 

Abg Dr Helmut Günther (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr Landeshauptmann! Sie haben Dr Tschirf, wie nicht unerwartet, gesagt, dass Sie sich nicht vom Valorisierungsgesetz verabschieden werden. Das Valorisierungsgesetz sieht vor, dass, wenn bestimmte Parameter stimmen, die Gebühren höher werden, das heißt, eine Belastung des Bürgers.

 

Was es aber nicht gibt, ist eine derartige Regelung zum Beispiel im Bereich der Armen, der Sozialhilfe-, der Pflegegeldempfänger; da gibt es kein Valorisierungsgesetz. Da gibt es dann die Situation, dass zehn Jahre lang das Pflegegeld nicht erhöht wurde. Da gibt es auch die Situation, dass die Sozialhilfe nicht erhöht wurde.

 

Könnten Sie sich vorstellen, sich in Wien dafür einzusetzen, dass das ebenfalls in einer Art Valorisierungsgesetz für die Bürger gesichert wird?

 

Präsident Heinz Hufnagl: Bitte, Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Ich mache Sie nur darauf aufmerksam, dass wir jetzt gerade alles erhöht haben, nämlich das Pflegegeld erhöht, die Sozialhilfe erhöht, den Heizkostenzuschuss verdoppelt - also all diese Dinge, von denen ich überzeugt bin, dass sie sehr punktgenau den sozial Schwächsten in unserer Gesellschaft helfen. Und das ist eben die kommunale Aufgabe. Genau dort setzen wir auch an und versuchen, das, was wir letztendlich tun können, entsprechend umzusetzen.

 

Aber es gibt natürlich auch ein anderes Beispiel dafür. Leider ist mit Zustimmung auch der Sozialdemokraten vor nicht allzu langer Zeit der Mietzinsrichtwert heruntergesetzt worden von ursprünglich einer Inflation von 10 Prozent auf 5 Prozent, womit die Möglichkeit besteht, die Mieten um 5,8 Prozent zu erhöhen. Und wir werden das genau für jene 110 000 Gemeindewohnungsmieter, die da darunterfallen, nicht tun. Wir werden nicht von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, diese Mieten entsprechend zu erhöhen. (Ruf: Bis wann?)

 

Sie fragen: „Bis wann?" - Bei den anderen passiert es jetzt schon! Und ich sage noch einmal: Leider haben unsere Freunde im Bund damals dieser Herabsetzung von 10 Prozent auch zugestimmt, was, sagen wir einmal, als mäßig erfreulich, gerade jetzt, zu sehen ist. Aber wir werden von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch machen, weil wir genau jenen helfen wollen und genau wissen, dass wir jenen zu helfen haben, die in dieser Auseinandersetzung unter die Räder zu kommen drohen.

 

Das ist etwas, was in anderen Städten in dieser Form natürlich auch deswegen nicht passieren kann, weil es in anderen Städten nicht so eine große Zahl von Gemeindewohnungen gibt. Aber wir sind uns dieser sozialen Verantwortung bewusst, und wir nehmen sie auch wahr.

 

Präsident Heinz Hufnagl: Die 3. Zusatzfrage stellt Herr Abg Dipl-Ing Margulies. Ich erteile ihm das Wort.

 

Abg Dipl-Ing Martin Margulies (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Sie haben sich jetzt richtig schön um die Beantwortung der Frage des Kollegen Günther gedrückt – denn diese Frage war eigentlich mit Ja oder Nein zu beantworten. Beim Valorisierungsgesetz, wo es darum geht, die Gebühren einfach je nachdem, wie die Inflation sich entwickelt, zu erhöhen, da ist es selbstverständlich und da wird es gemacht. Überall dort aber, wo es darum geht, dass Menschen geholfen werden soll, gibt es keinen Automatismus. Und ich würde mir wünschen: Derselbe Automatismus, der zum Tragen kommt, wenn Menschen belastet werden, der sollte doch zumindest gegeben sein, um Menschen zu entlasten und zu unterstützen.

 

Das heißt: Es muss selbstverständlich sein, dass die Sozialhilfe zumindest um die Inflationsrate erhöht wird; besser noch stärker. Es muss selbstverständlich sein, dass überall dort, wo es Bemessungsgrundlagen gibt, die für einen Anspruch sozusagen herangezogen werden, diese zumindest im Rahmen der Inflationsrate erhöht werden. (Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Wir haben den Heizkostenzuschuss verdoppelt!)

 

Daher möchte ich die Frage des Kollegen Günther wiederholen: Sind Sie dafür, dass auch überall dort, wo Bürger und Bürgerinnen davon profitieren würden - meist im Sinne der Armutsbekämpfung und Armutsvermeidung -, Grenzen und Ansprüche durch eine Art Valorisierungsgesetz zumindest im Rahmen der Inflation jährlich angepasst und erhöht werden?

 

Präsident Heinz Hufnagl: Bitte, Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Herr Abgeordneter! Erstens möchte ich Sie bitten, mir nicht vorzuschreiben, wie ich Fragen beantworte. Ich schreibe Ihnen ja auch nicht vor, welche Fragen Sie stellen!

 

Ich werde mir erlauben, Ihnen etwas zu erklären, außer man glaubt an das biblische Wort: „Eure Rede aber sei: Ja, ja; nein, nein. Was darüber ist, das ist von Übel.“ Wir beide tun das, glaube ich, nicht und daher möchte ich versuchen zu erläutern, was sich da tut.

 

Ich halte diese Diskussion teilweise schon für ein bisschen akademisch, und zwar gerade angesichts dessen, dass ganz klar festgelegt wurde, dass das Pflegegeld in Wien erhöht wird – jetzt Gott sei Dank auch im Bund auf Grund bestimmter Initiativen, die vor nicht allzu langer Zeit gesetzt wurden – und dass die Sozialhilfe im Gegensatz zum Beispiel zur Notstandshilfe entsprechend erhöht wird und noch dazu eine Versicherungsleistung und nicht eine soziale Transferleistung ist, weil sie aus der Arbeitslosenversicherung aufgebracht wird. Alles, was bisher zur Mindestsicherung in diesem Land getan wurde, geschah auf Initiative gerade der sozialdemokratisch regierten Länder und bedeutet de facto ausschließlich eine Vereinheitlichung der Sozialhilfe in den Ländern, und der Bund ist bisher nicht nachgezogen, was beispielsweise die Notstandshilfe betrifft, um diese Mindestsicherung insgesamt bund- und länderübergreifend einzubeziehen.

 

Ich wundere mich daher, ehrlich gesagt, gerade angesichts des Pakets, das wir in Wien ausschließlich zur Armutsbekämpfung geschnürt haben, wirklich darüber,

 

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