Landtag,
21. Sitzung vom 02.10.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 13 von 47
Dienstleistungsbetriebe da auch das eine oder andere
wieder gemeinsam machen können.
Präsident Heinz Hufnagl: Die 2. Zusatzfrage stellt Herr Abg
Dr Günther. Ich erteile ihm das Wort.
Abg Dr Helmut Günther (Klub der Wiener Freiheitlichen):
Herr Landeshauptmann! Sie haben Dr Tschirf, wie nicht unerwartet, gesagt,
dass Sie sich nicht vom Valorisierungsgesetz verabschieden werden. Das
Valorisierungsgesetz sieht vor, dass, wenn bestimmte Parameter stimmen, die
Gebühren höher werden, das heißt, eine Belastung des Bürgers.
Was es aber nicht gibt, ist eine derartige Regelung
zum Beispiel im Bereich der Armen, der Sozialhilfe-, der Pflegegeldempfänger;
da gibt es kein Valorisierungsgesetz. Da gibt es dann die Situation, dass zehn
Jahre lang das Pflegegeld nicht erhöht wurde. Da gibt es auch die Situation,
dass die Sozialhilfe nicht erhöht wurde.
Könnten Sie sich vorstellen, sich in Wien dafür
einzusetzen, dass das ebenfalls in einer Art Valorisierungsgesetz für die
Bürger gesichert wird?
Präsident Heinz Hufnagl: Bitte, Herr Landeshauptmann.
Lhptm Dr Michael Häupl: Ich mache Sie nur darauf aufmerksam, dass wir jetzt
gerade alles erhöht haben, nämlich das Pflegegeld erhöht, die Sozialhilfe
erhöht, den Heizkostenzuschuss verdoppelt - also all diese Dinge, von denen ich
überzeugt bin, dass sie sehr punktgenau den sozial Schwächsten in unserer
Gesellschaft helfen. Und das ist eben die kommunale Aufgabe. Genau dort setzen
wir auch an und versuchen, das, was wir letztendlich tun können, entsprechend
umzusetzen.
Aber es gibt natürlich auch ein anderes Beispiel
dafür. Leider ist mit Zustimmung auch der Sozialdemokraten vor nicht allzu
langer Zeit der Mietzinsrichtwert heruntergesetzt worden von ursprünglich einer
Inflation von 10 Prozent auf 5 Prozent, womit die Möglichkeit
besteht, die Mieten um 5,8 Prozent zu erhöhen. Und wir werden das genau
für jene 110 000 Gemeindewohnungsmieter, die da darunterfallen, nicht tun. Wir werden nicht von dieser
Möglichkeit Gebrauch machen, diese Mieten entsprechend zu erhöhen. (Ruf: Bis wann?)
Sie fragen: „Bis wann?" - Bei den anderen
passiert es jetzt schon! Und ich sage noch einmal: Leider haben unsere Freunde
im Bund damals dieser Herabsetzung von 10 Prozent auch zugestimmt, was,
sagen wir einmal, als mäßig erfreulich, gerade jetzt, zu sehen ist. Aber wir
werden von dieser Möglichkeit nicht
Gebrauch machen, weil wir genau jenen helfen wollen und genau wissen, dass wir
jenen zu helfen haben, die in dieser Auseinandersetzung unter die Räder zu
kommen drohen.
Das ist etwas, was in anderen Städten in dieser Form
natürlich auch deswegen nicht passieren kann, weil es in anderen Städten nicht
so eine große Zahl von Gemeindewohnungen gibt. Aber wir sind uns dieser
sozialen Verantwortung bewusst, und wir nehmen sie auch wahr.
Präsident Heinz Hufnagl: Die 3. Zusatzfrage stellt Herr Abg Dipl-Ing
Margulies. Ich erteile ihm das Wort.
Abg Dipl-Ing Martin Margulies (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter
Herr Landeshauptmann! Sie haben sich jetzt richtig schön um die Beantwortung
der Frage des Kollegen Günther gedrückt – denn diese Frage war eigentlich mit
Ja oder Nein zu beantworten. Beim Valorisierungsgesetz, wo es darum geht, die
Gebühren einfach je nachdem, wie die Inflation sich entwickelt, zu erhöhen, da
ist es selbstverständlich und da wird es gemacht. Überall dort aber, wo es
darum geht, dass Menschen geholfen werden soll, gibt es keinen Automatismus.
Und ich würde mir wünschen: Derselbe Automatismus, der zum Tragen kommt, wenn
Menschen belastet werden, der sollte doch zumindest gegeben sein, um Menschen
zu entlasten und zu unterstützen.
Das heißt: Es muss selbstverständlich sein, dass die
Sozialhilfe zumindest um die Inflationsrate erhöht wird; besser noch stärker.
Es muss selbstverständlich sein, dass überall dort, wo es Bemessungsgrundlagen
gibt, die für einen Anspruch sozusagen herangezogen werden, diese zumindest im
Rahmen der Inflationsrate erhöht werden. (Amtsf
StRin Mag Sonja Wehsely: Wir haben den Heizkostenzuschuss verdoppelt!)
Daher möchte ich die Frage des Kollegen Günther wiederholen:
Sind Sie dafür, dass auch überall dort, wo Bürger und Bürgerinnen davon
profitieren würden - meist im Sinne der Armutsbekämpfung und Armutsvermeidung
-, Grenzen und Ansprüche durch eine Art Valorisierungsgesetz zumindest im
Rahmen der Inflation jährlich angepasst und erhöht werden?
Präsident Heinz Hufnagl: Bitte, Herr
Landeshauptmann.
Lhptm Dr Michael Häupl: Herr
Abgeordneter! Erstens möchte ich Sie bitten, mir nicht vorzuschreiben, wie ich
Fragen beantworte. Ich schreibe Ihnen ja auch nicht vor, welche Fragen Sie
stellen!
Ich werde mir erlauben, Ihnen etwas zu erklären,
außer man glaubt an das biblische Wort: „Eure
Rede aber sei: Ja, ja; nein, nein. Was darüber ist, das ist von Übel.“ Wir
beide tun das, glaube ich, nicht und daher möchte ich versuchen
zu erläutern, was sich da tut.
Ich halte diese Diskussion teilweise schon für ein
bisschen akademisch, und zwar gerade angesichts dessen, dass ganz klar
festgelegt wurde, dass das Pflegegeld in Wien erhöht wird – jetzt Gott sei
Dank auch im Bund auf Grund bestimmter Initiativen, die vor nicht allzu langer
Zeit gesetzt wurden – und dass die Sozialhilfe im Gegensatz zum Beispiel
zur Notstandshilfe entsprechend erhöht wird und noch dazu eine
Versicherungsleistung und nicht eine soziale Transferleistung ist, weil sie aus
der Arbeitslosenversicherung aufgebracht wird. Alles, was bisher zur
Mindestsicherung in diesem Land getan wurde, geschah auf Initiative gerade der
sozialdemokratisch regierten Länder und bedeutet de facto ausschließlich eine
Vereinheitlichung der Sozialhilfe in den Ländern, und der Bund ist bisher nicht
nachgezogen, was beispielsweise die Notstandshilfe betrifft, um diese
Mindestsicherung insgesamt bund- und länderübergreifend einzubeziehen.
Ich wundere mich daher, ehrlich
gesagt, gerade angesichts des Pakets, das wir in Wien ausschließlich zur
Armutsbekämpfung geschnürt haben, wirklich darüber,
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