Landtag,
21. Sitzung vom 02.10.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 33 von 47
ich hatte heute schon die Gelegenheit, das zu diskutieren – hat ja damals in der Debatte des Landtages gemeint, dass die Behindertenverbände angeblich seinerzeit geradezu darauf gedrängt hätten, die Behinderung nicht als Diskriminierungstatbestand in das Gesetz aufzunehmen. Und das, meine Damen und Herren, war damals schon nicht richtig und das ist heute auch nicht richtig.
Wir nehmen erfreut zur Kenntnis, dass es hier bei der
SPÖ-Fraktion einen Denkumschwung gegeben hat und dass Sie heute unserem Antrag
auch beitreten werden. Daher bringen meine Wenigkeit, Ing Bernhard Dworak,
Dr Wolfgang Ulm, Prof Erika Stubenvoll, Gabriele Mörk, Kurt Wagner
und Frau Kollegin Smolik von den Grünen
einen gemeinsamen Antrag ein betreffend Berücksichtigung von Menschen mit
Behinderung im Wiener Antidiskriminierungsgesetz. (Beifall bei der ÖVP.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die
Antidiskriminierung für behinderte Menschen ist ein sehr wichtiger Punkt, und
damit komme ich gleich zum nächsten sehr leidigen Thema, wo es um Integration
behinderter Kinder geht.
Die Volksanwaltschaft hat im Rahmen des vorigen
Tätigkeitsberichtes, nämlich jenem für 2006, an den Wiener Landtag ausführlich
über die Problematik der Integration behinderter Kinder in Wiener Kindergärten
und Horten berichtet. In diesem Zusammenhang wurde von Seiten der
Volksanwaltschaft gefordert, dass die Stadt Wien in Zusammenarbeit mit den
Eltern die Integration von chronisch kranken Kindern in Kindergärten und Horten
zu ermöglichen und sicherzustellen hat und Eltern bei der Integration ihrer
Kinder unterstützen und auch dazu ermutigen soll. Die Übernahme der
medizinischen Hilfeleistungen durch PädagogInnen und KindergärtnerInnen soll
auf freiwilliger Basis erfolgen, und zur Absicherung der dort tätigen
PädagogInnen soll eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Nun, nach langem Hin und Her hat sich die Stadt Wien
endlich dazu aufgerafft, dieser damaligen Empfehlung der Volksanwaltschaft
nachzukommen. Es gibt jetzt Gott sei Dank diese lang geforderte
Haftpflichtversicherung für die betriebliche Tätigkeit der Kindergartenkräfte
der Magistratsabteilung 10 bei medizinischen Tätigkeiten. Aber das ist
auch leider schon alles, was sich im Punkt der Umsetzung getan hat, denn wie
wir von Betroffenen wissen, hapert es in der Praxis, sobald die Zuständigkeit
zwischen den Magistratsabteilungen wechselt. Das heißt, wenn ein Kind vom
Kindergarten in die Schule kommt, wird von der MA 10 das zwar
sichergestellt, aber offensichtlich noch nicht von der MA 56, der
Schulverwaltung.
Für die Nachmittagsbetreuung musste eine Mutter, die
mir unlängst ihren Fall geschildert hat, wieder eine Krankenschwester selbst
finanzieren, weil sich die PädagogInnen vor Ort nicht dazu bereit erklärt
haben, die Nahrung mittels Sonde zu verabreichen. Warum die Nahrungsaufnahme
mittels Sonde nicht unter den Begriff „Essen" fällt, sondern unter den
Begriff „medizinische Tätigkeit", das wäre ebenfalls zu klären.
Hier sollte auf jeden Fall eine Gleichbehandlung im
Sinne der behinderten Kinder und ihrer Eltern in dieser Stadt sichergestellt
werden. Denn Krankenschwestern sind ja, wie schon der Name sagt, für Kranke da
und nicht dazu, Essen oder Nahrung zu verabreichen. (Beifall bei der ÖVP.)
Fakt ist, hier bedarf es
einer rechtlich sauberen Lösung zur Absicherung aller Beteiligten, unabhängig
von den zuständigen Magistratsabteilungen. Ich fordere die Stadtregierung und den zuständigen Landeshauptmann auf,
hier rasch tätig zu werden, denn mit jedem Jahr, das ohne Verbesserung der
gesetzlichen Regelung für die Betroffenen verstreicht, nehmen wir vielen
Kindern die Chance zur erfolgreichen Integration und damit einen wichtigen Teil
für die Zukunft dieses Landes.
Meine Damen und Herren!
Die Sozialhilfe wurde auch schon angesprochen. Da gab es einen Fall, wo zum
Beispiel einem Sozialhilfeempfänger, einem Akademiker mit Hauptwohnsitz in
Wien, die Sozialhilfe gestrichen wurde, weil er zugleich in Niederösterreich
bei seinen Eltern als Zweitwohnsitz gemeldet ist. Die Betreuerin im Sozialamt,
die neu war, war der Ansicht, dass dies nicht sein darf. Hier wurde von der MA 40
einfach vorschnell gehandelt und rasch zum Abmelden gedrängt, ohne genau zu
prüfen, ob es sich um einen Nebenwohnsitz handelt oder ob Gründe für die
Notwendigkeit dieses Nebenwohnsitzes vorliegen.
Wieder ein Appell an die
Stadtregierung: BetreuerInnen des Sozialamtes sollten hinsichtlich der
rechtlichen Gegebenheiten, ob ein Zweitwohnsitz oder eine spätere Übernahme der
elterlichen Wohnung sozusagen gewährleistet ist, entsprechend geschult werden,
um künftig diese vorschnellen Entscheidungen, wie sie in diesem Fall erfolgte,
zu vermeiden.
Zum Thema Sozialhilfe
liegen uns mehrere Fälle vor, die ich jetzt nicht einzeln aufzählen will. Aber
einen sehr schweren Missstand möchte ich hier von dieser Stelle noch anmerken,
und zwar geht es da um die Auszahlung der Mietbeihilfe. Hier kommt es zu
Schwierigkeiten, weil BezieherInnen der Mietbeihilfe teilweise acht Monate auf
Aufzahlung warten. Sozialstadträtin Wehsely führte an, dass es auf Grund der
starken Zunahme von AntragstellerInnen zu längeren Wartezeiten kommen kann.
Meine Damen und Herren!
Wieder einmal müssen wir feststellen: Wer auf Missstände nicht nur reagiert,
sondern agiert, der würde sich vermutlich all die Fälle und vor allem die
Gründe dazu ansehen, weshalb es zu einer immer höheren Anzahl von
SozialhilfeempfängerInnen, speziell in Wien, kommt. Mehr Personal ist die eine
Seite, aber was tut denn die Stadt, um die Jahr für Jahr steigende Zahl der
Fälle zu senken? Investitionen in Ausbildung und Wirtschaftsstandort, wie wir
sie immer wieder fordern, wären eine wichtige Grundvoraussetzung für eine
moderne Sozial- und Wirtschaftspolitik, gerade in Wien.
Und
auch der Umgang mit Sozialhilfewerbern ist verbesserungswürdig. Die
Volksanwaltschaft kritisiert im vorliegenden Bericht, dass im Gespräch mit
hilfesuchenden Menschen auf die damit verbundenen Rechtsfolgen
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