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Landtag, 21. Sitzung vom 02.10.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 33 von 47

 

ich hatte heute schon die Gelegenheit, das zu diskutieren – hat ja damals in der Debatte des Landtages gemeint, dass die Behindertenverbände angeblich seinerzeit geradezu darauf gedrängt hätten, die Behinderung nicht als Diskriminierungstatbestand in das Gesetz aufzunehmen. Und das, meine Damen und Herren, war damals schon nicht richtig und das ist heute auch nicht richtig.

 

Wir nehmen erfreut zur Kenntnis, dass es hier bei der SPÖ-Fraktion einen Denkumschwung gegeben hat und dass Sie heute unserem Antrag auch beitreten werden. Daher bringen meine Wenigkeit, Ing Bernhard Dworak, Dr Wolfgang Ulm, Prof Erika Stubenvoll, Gabriele Mörk, Kurt Wagner und Frau Kollegin Smolik von den Grünen einen gemeinsamen Antrag ein betreffend Berücksichtigung von Menschen mit Behinderung im Wiener Antidiskriminierungsgesetz. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Antidiskriminierung für behinderte Menschen ist ein sehr wichtiger Punkt, und damit komme ich gleich zum nächsten sehr leidigen Thema, wo es um Integration behinderter Kinder geht.

 

Die Volksanwaltschaft hat im Rahmen des vorigen Tätigkeitsberichtes, nämlich jenem für 2006, an den Wiener Landtag ausführlich über die Problematik der Integration behinderter Kinder in Wiener Kindergärten und Horten berichtet. In diesem Zusammenhang wurde von Seiten der Volksanwaltschaft gefordert, dass die Stadt Wien in Zusammenarbeit mit den Eltern die Integration von chronisch kranken Kindern in Kindergärten und Horten zu ermöglichen und sicherzustellen hat und Eltern bei der Integration ihrer Kinder unterstützen und auch dazu ermutigen soll. Die Übernahme der medizinischen Hilfeleistungen durch PädagogInnen und KindergärtnerInnen soll auf freiwilliger Basis erfolgen, und zur Absicherung der dort tätigen PädagogInnen soll eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

 

Nun, nach langem Hin und Her hat sich die Stadt Wien endlich dazu aufgerafft, dieser damaligen Empfehlung der Volksanwaltschaft nachzukommen. Es gibt jetzt Gott sei Dank diese lang geforderte Haftpflichtversicherung für die betriebliche Tätigkeit der Kindergartenkräfte der Magistratsabteilung 10 bei medizinischen Tätigkeiten. Aber das ist auch leider schon alles, was sich im Punkt der Umsetzung getan hat, denn wie wir von Betroffenen wissen, hapert es in der Praxis, sobald die Zuständigkeit zwischen den Magistratsabteilungen wechselt. Das heißt, wenn ein Kind vom Kindergarten in die Schule kommt, wird von der MA 10 das zwar sichergestellt, aber offensichtlich noch nicht von der MA 56, der Schulverwaltung.

 

Für die Nachmittagsbetreuung musste eine Mutter, die mir unlängst ihren Fall geschildert hat, wieder eine Krankenschwester selbst finanzieren, weil sich die PädagogInnen vor Ort nicht dazu bereit erklärt haben, die Nahrung mittels Sonde zu verabreichen. Warum die Nahrungsaufnahme mittels Sonde nicht unter den Begriff „Essen" fällt, sondern unter den Begriff „medizinische Tätigkeit", das wäre ebenfalls zu klären.

 

Hier sollte auf jeden Fall eine Gleichbehandlung im Sinne der behinderten Kinder und ihrer Eltern in dieser Stadt sichergestellt werden. Denn Krankenschwestern sind ja, wie schon der Name sagt, für Kranke da und nicht dazu, Essen oder Nahrung zu verabreichen. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Fakt ist, hier bedarf es einer rechtlich sauberen Lösung zur Absicherung aller Beteiligten, unabhängig von den zuständigen Magistratsabteilungen. Ich fordere die Stadtregierung und den zuständigen Landeshauptmann auf, hier rasch tätig zu werden, denn mit jedem Jahr, das ohne Verbesserung der gesetzlichen Regelung für die Betroffenen verstreicht, nehmen wir vielen Kindern die Chance zur erfolgreichen Integration und damit einen wichtigen Teil für die Zukunft dieses Landes.

 

Meine Damen und Herren! Die Sozialhilfe wurde auch schon angesprochen. Da gab es einen Fall, wo zum Beispiel einem Sozialhilfeempfänger, einem Akademiker mit Hauptwohnsitz in Wien, die Sozialhilfe gestrichen wurde, weil er zugleich in Niederösterreich bei seinen Eltern als Zweitwohnsitz gemeldet ist. Die Betreuerin im Sozialamt, die neu war, war der Ansicht, dass dies nicht sein darf. Hier wurde von der MA 40 einfach vorschnell gehandelt und rasch zum Abmelden gedrängt, ohne genau zu prüfen, ob es sich um einen Nebenwohnsitz handelt oder ob Gründe für die Notwendigkeit dieses Nebenwohnsitzes vorliegen.

 

Wieder ein Appell an die Stadtregierung: BetreuerInnen des Sozialamtes sollten hinsichtlich der rechtlichen Gegebenheiten, ob ein Zweitwohnsitz oder eine spätere Übernahme der elterlichen Wohnung sozusagen gewährleistet ist, entsprechend geschult werden, um künftig diese vorschnellen Entscheidungen, wie sie in diesem Fall erfolgte, zu vermeiden.

 

Zum Thema Sozialhilfe liegen uns mehrere Fälle vor, die ich jetzt nicht einzeln aufzählen will. Aber einen sehr schweren Missstand möchte ich hier von dieser Stelle noch anmerken, und zwar geht es da um die Auszahlung der Mietbeihilfe. Hier kommt es zu Schwierigkeiten, weil BezieherInnen der Mietbeihilfe teilweise acht Monate auf Aufzahlung warten. Sozialstadträtin Wehsely führte an, dass es auf Grund der starken Zunahme von AntragstellerInnen zu längeren Wartezeiten kommen kann.

 

Meine Damen und Herren! Wieder einmal müssen wir feststellen: Wer auf Missstände nicht nur reagiert, sondern agiert, der würde sich vermutlich all die Fälle und vor allem die Gründe dazu ansehen, weshalb es zu einer immer höheren Anzahl von SozialhilfeempfängerInnen, speziell in Wien, kommt. Mehr Personal ist die eine Seite, aber was tut denn die Stadt, um die Jahr für Jahr steigende Zahl der Fälle zu senken? Investitionen in Ausbildung und Wirtschaftsstandort, wie wir sie immer wieder fordern, wären eine wichtige Grundvoraussetzung für eine moderne Sozial- und Wirtschaftspolitik, gerade in Wien.

 

Und auch der Umgang mit Sozialhilfewerbern ist verbesserungswürdig. Die Volksanwaltschaft kritisiert im vorliegenden Bericht, dass im Gespräch mit hilfesuchenden Menschen auf die damit verbundenen Rechtsfolgen

 

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