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Landtag, 28. Sitzung vom 26.11.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 50 von 76

 

Der erste Antrag, eingebracht von den GRÜNEN betreffend Wahlberechtigung. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit den Stimmen der Oppositionsparteien, somit nicht angenommen.

 

Wir kommen nun zum zweiten Beschlussantrag, der ebenfalls zur sofortigen Abstimmung vorliegt. Er betrifft die Ruhebestimmungen für die Funktion als PersonalvertreterIn. - Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilt, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit den Stimmen der drei Oppositionsparteien, somit nicht angenommen.

 

Wir kommen nun zum dritten Beschlussantrag, eingebracht von den GRÜNEN. Die sofortige Abstimmung ist verlangt. Es geht um die Zugehörigkeit für die Wählbarkeit. - Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilt, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit den Stimmen der FPÖ und GRÜNEN, somit abgelehnt.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen lassen.

 

Widerspruch sehe ich keinen. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das Gesetz ist mit den Stimmen der ÖVP, FPÖ und SPÖ, somit mehrstimmig, angenommen.

 

Postnummer 4 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das ASFINAG - Zuweisungsgesetz geändert wird. Berichterstatterin hiezu ist Frau Amtsf StRin Frauenberger. Ich bitte sie, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bitte um Zustimmung zum vorliegenden Poststück.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Es liegt mir keine Wortmeldung vor. Daher komme ich gleich zur Abstimmung. - Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist somit in erster Lesung einstimmig angenommen.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen lassen.

 

Ein Widerspruch erfolgt nicht. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist ebenfalls einstimmig. Das Gesetz ist somit beschlossen.

 

Postnummer 5 der Tagesordnung betrifft den Tätigkeitsbericht 2008 des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien. Ich bitte die Berichterstatterin, Frau Amtsf StRin Frauenberger, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Tätigkeitsbericht 2008 des Unabhängigen Verwaltungssenates liegt uns vor. Erlauben Sie mir, die Bitte um Zustimmung mit einem Dankeschön an die dort beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verbinden. Danke an alle, die dort sehr tatkräftig diese Arbeit machen! (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Zum Wort ist niemand gemeldet. Wir kommen zur Abstimmung. - Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die den Tätigkeitsbericht 2008 des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig beschlossen.

 

Postnummer 9 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes über die Tierzucht in Wien. Berichterstatterin hiezu ist Frau Amtsf StRin Mag Sima. Ich bitte sie, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatterin Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich ersuche um Zustimmung zum vorliegenden Poststück.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Gemäß § 30c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen.

 

Wird gegen diese Zusammenlegung ein Einwand erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist damit eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Frau Abg Mag Vassilakou. Ich erteile es ihr.

 

Abg Mag Maria Vassilakou (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Stadträtin! Verehrte Damen und Herren!

 

Der vorliegenden Gesetzesänderung geben wir unsere Zustimmung.

 

Ich wollte allerdings den Anlass nicht ungenutzt lassen, um über etwas zu sprechen, von dem ich meine, dass es uns alle in den letzten Wochen wahrscheinlich schwer beschäftigt hat. Das ist die Hundehaltung in Wien, aber auch in anderen Bundesländern, wo wir zuletzt in Niederösterreich mit sehr tragischen Vorkommnissen konfrontiert waren, wo die Opfer kleine Kinder waren. Ein Kind ist tot, ein anderes Kind wird psychische Verletzungen für den Rest seines Lebens mit sich tragen müssen und ist auch körperlich beeinträchtigt. Ich muss sagen, obwohl in Wien Gott sei Dank zuletzt nichts Schlimmeres passiert ist, sind auch in Wien Zwischenfälle, muss man sagen, fast an der Tagesordnung.

 

Warum sage ich das? Zum einen, weil ich, und ich nehme an, auch Sie, immer wieder mit den Beschwerden von Müttern konfrontiert bin, die vermehrt mit den Kindern in Situationen geraten, wo ihnen plötzlich ein größerer Hund gegenübersteht, der nicht an der Leine geführt wird, der keinen Maulkorb trägt und der - das ist das Übliche, was man dann zu hören kriegt - ohnedies nur spielen möchte. Manchmal geht es gut, manchmal geht es weniger gut. Im vergangenen Sommer hat in einem Wiener Park ein Hund gewütet, was zur Folge hatte, dass zwei unbeteiligte Menschen bei zwei getrennten Vorkommnissen von diesem Hund gebissen und schwer verletzt wurden und dass dieser Hund darüber hinaus drei kleinere Hunde zerfleischt hat, immer voneinander unabhängig und nicht beim selben Anlassfall. Das Ganze landete vor Gericht und war ein recht spektakulärer Prozess.

 

Man sieht jedenfalls, dass es immer wieder zu Zwischenfällen kommt. Ich denke, dass das auch, wie gesagt, gut ist, dass man sich mit der Frage beschäftigt. Es ist gut und wichtig, dass wir uns jetzt mit der Materie beschäftigen, bevor etwas wirklich Tragisches in Wien

 

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