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Landtag, 28. Sitzung vom 26.11.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 51 von 76

 

passiert ist, weil zumindest meine Erfahrung mich in den letzten Jahren gelehrt hat, wenn wir über etwas diskutieren, was eine schwierige Materie darstellt, bevor etwas passiert ist, haben wir die Chance nüchtern und seriös zu diskutieren. Hingegen nachdem etwas passiert ist, haben wir meistens hier Debatten, die schlussendlich auf Anlassgesetzgebung hinauslaufen und Anlassgesetzgebung bringt hitzige Debatten und meistens nicht die beste aller Lösungen hervor.

 

Ich möchte daher an dieser Stelle betonen, dass mir heute nichts daran liegt, mit irgendwelchen Vorwürfen um mich zu werfen, sondern viel mehr Gedanken anzustellen, wie wir es besser machen können, denn ich habe mir das Wiener Gesetz zu Gemüte geführt und habe festgestellt, dass es einiges an Bestimmungen enthält, aber in Summe ist es stark verbesserungsfähig hinsichtlich der Rechtssicherheit, sowohl für Hundehalter und Hundehalterinnen als auch hinsichtlich derjenigen, die in dem Moment wissen möchten, wo sie mit einem Herrl, einem Frauerl und einem auffälligen Hund konfrontiert sind, welche Möglichkeiten es gibt und welche Chancen sie umgekehrt haben, Sicherheit für sich selbst und für seine Familie zu haben. Im Zentrum meiner Ausführungen stehen für mich zwei Überlegungen:

 

Erstens, denn das ist für mich oberste Priorität, der Schutz von Kindern, denn Kinder sind nun einmal die häufigsten Opfer von Attacken und können im Übrigen sehr schwer verletzt werden, in manchen Fällen leider sogar auch ihr Leben verlieren.

 

Zweitens, und das möchte ich nicht unter den Tisch fallen lassen, obwohl es oberste Priorität ist und sein muss, Kinder zu schützen, welche Regelung auch immer wir treffen, geht es auch darum, Tiere zu schützen, die Hunde selbst zu schützen, sicherzustellen, dass Hunde in einer Stadt wie Wien so gehalten und auch so erzogen werden, wie es artgerecht ist, wie es hundegerecht ist und sicherzustellen, dass auch die Hunde selbst eine Lebensqualität haben, meine Damen und Herren. Also der zweite Aspekt, der auch nicht minder wichtig ist, ist der Aspekt des Tierschutzes selbst.

 

Ich möchte daher vorweg sagen, mir geht es nicht um eine Debatte, in der wir Hunde in gute Hunde und schlechte Hunde einteilen, aus dem einfachen Grund, dass wir alle wissen, dass jeder Hund von einem verantwortungslosen Herrl oder Frauerl zu einem aggressiven Hund, zu einem scharfen und gefährlichen Hund gemacht werden kann. Insofern teile ich nicht ein in gute Hunde und böse Hunde, sondern ausgehend von dem alten Wiener Spruch „Wie das Hunderl, so das Herrl.", möchte ich vielmehr von zuverlässigen und unzuverlässigen Herrln und Frauerln, von guten und schlechten Hundehaltern, wenn Sie so möchten, sprechen, um die Dinge beim Namen zu nennen. Ich möchte dort ansetzen und überlegen, was man tun kann, um, wie gesagt, bestimmten Situationen einerseits viel besser vorbeugen zu können beziehungsweise dann, wenn es zu Zwischenfällen kommt, mehr Rechtssicherheit zu schaffen.

 

Ich schlage daher ein zweistufiges Verfahren vor: Ich sage erstens, wer in Wien einen Hund halten möchte, und zwar egal welchen Hund - ich mache das nicht abhängig von der Rasse, ich mache das auch nicht abhängig von der Größe -, sollte verpflichtend einen Grundkurs absolvieren müssen, der Grundsätze der Hundehaltung festlegt. Es geht um ganz simple Dinge. Man lernt einerseits, wie man mit dem Hund geht. Man gewöhnt dem Hund an, zu kommen und zu gehen, wenn man es ihm sagt. Es geht um das Anlegen der Leine. Es geht darum, den Welpen bereits daran zu gewöhnen, einen Maulkorb zu tragen. Es geht um simple Gehorsamsübungen. Es geht aber auch um Tipps und Tricks, die damit zu tun haben, wie man einen Hund insgesamt erzieht, wie man ihn stubenrein bekommt, wie man ihn vom Kläffen abhält, sozusagen vieles, was einen Hundehalter beschäftigt, in den ersten Lebensmonaten eines Hundes zu lernen, wie er das hinkriegt, ohne dabei Gewalt anzuwenden, also in einer Art und Weise, die sicherstellt, dass auch das Tier nicht unnötigerweise leiden muss.

 

An dieser Stelle möchte ich sagen, ich selbst habe als Hundehalterin einen solchen Kurs gemacht. Ich würde ihn jedem in Wien empfehlen. Es kostet nicht die Welt. Es ist klug investiertes Geld und es bringt einfach unendlich viel. Es ist eine Investition, die man in die eigene Lebensqualität, in die Sicherheit anderer, aber auch in den Hund selbst, solange dieser Hund leben wird, tätigt.

 

Insofern schlage ich vor, dass wir das Gesetz dahin gehend ändern, dass wir festschreiben, dass ein solcher Grundkurs von jedem Menschen in Wien zu absolvieren ist, denn es bedeutet ein Mehr an Sicherheit, es bedeutet aber auch mehr Lebensqualität für alle und ist daher durchaus zu leisten.

 

Zweitens stellt sich immer noch die Frage, was zu tun ist, wenn es sich um auffällige Hunde handelt. Was meine ich jetzt, wenn ich von einem auffälligen Hund spreche? Ich spreche nicht nur von einem Hund, der bereits einen Menschen oder ein anderes Tier attackiert, womöglich auch schon gebissen und verletzt hat. Ich spreche von Hunden mit einem erhöhten Aggressionspotenzial, wo dem Magistrat in dem Fall zur Kenntnis gebracht wird, dass es wiederholt Beschwerden gibt und dass offensichtlich klar wird, dass der Halter oder die Halterin ganz einfach nicht die Kontrolle über den Hund hat beziehungsweise das Gefährdungspotenzial, das vom Hund ausgeht, nicht richtig einschätzen kann. In einer gewissen Art und Weise, wenn wir fair sind, sollten wir daher an dieser Stelle vielleicht nicht nur von auffälligen Hunden sprechen, sondern in dem Fall auch von auffälligen Hundehaltern und Hundehalterinnen.

 

Wie auch immer, in dem Moment, wo es bereits festgestellte Probleme mit einem Hund gibt, würden wir vorschlagen, in der zweiten Etappe zwei Dinge zu gewährleisten, nämlich erstens sicherzustellen, dass der Hundehalter oder die Hundehalterin tatsächlich auch verlässlich ist. Hier gibt es gute Beispiele, wie man das handhaben kann. Im oberösterreichischen Hundehaltegesetz beispielsweise ist es Personen, die selbst auf Grund von Gewaltdelikten vorbestraft sind, aber auch Personen mit Vorstrafen in verschiedensten Bereichen

 

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