Landtag,
28. Sitzung vom 26.11.2009, Wörtliches Protokoll - Seite 51 von 76
passiert ist, weil zumindest meine Erfahrung mich in den letzten Jahren
gelehrt hat, wenn wir über etwas diskutieren, was eine schwierige Materie
darstellt, bevor etwas passiert ist, haben wir die Chance nüchtern und seriös
zu diskutieren. Hingegen nachdem etwas passiert ist, haben wir meistens hier
Debatten, die schlussendlich auf Anlassgesetzgebung hinauslaufen und
Anlassgesetzgebung bringt hitzige Debatten und meistens nicht die beste aller
Lösungen hervor.
Ich möchte daher an dieser Stelle betonen, dass mir heute nichts daran
liegt, mit irgendwelchen Vorwürfen um mich zu werfen, sondern viel mehr
Gedanken anzustellen, wie wir es besser machen können, denn ich habe mir das
Wiener Gesetz zu Gemüte geführt und habe festgestellt, dass es einiges an
Bestimmungen enthält, aber in Summe ist es stark verbesserungsfähig
hinsichtlich der Rechtssicherheit, sowohl für Hundehalter und Hundehalterinnen
als auch hinsichtlich derjenigen, die in dem Moment wissen möchten, wo sie mit
einem Herrl, einem Frauerl und einem auffälligen Hund konfrontiert sind, welche
Möglichkeiten es gibt und welche Chancen sie umgekehrt haben, Sicherheit für
sich selbst und für seine Familie zu haben. Im Zentrum meiner Ausführungen
stehen für mich zwei Überlegungen:
Erstens, denn das ist für mich oberste Priorität, der Schutz von
Kindern, denn Kinder sind nun einmal die häufigsten Opfer von Attacken und
können im Übrigen sehr schwer verletzt werden, in manchen Fällen leider sogar
auch ihr Leben verlieren.
Zweitens, und das möchte ich nicht unter den Tisch fallen lassen,
obwohl es oberste Priorität ist und sein muss, Kinder zu schützen, welche
Regelung auch immer wir treffen, geht es auch darum, Tiere zu schützen, die
Hunde selbst zu schützen, sicherzustellen, dass Hunde in einer Stadt wie Wien
so gehalten und auch so erzogen werden, wie es artgerecht ist, wie es
hundegerecht ist und sicherzustellen, dass auch die Hunde selbst eine
Lebensqualität haben, meine Damen und Herren. Also der zweite Aspekt, der auch
nicht minder wichtig ist, ist der Aspekt des Tierschutzes selbst.
Ich möchte daher vorweg sagen, mir geht es nicht um eine Debatte, in
der wir Hunde in gute Hunde und schlechte Hunde einteilen, aus dem einfachen
Grund, dass wir alle wissen, dass jeder Hund von einem verantwortungslosen
Herrl oder Frauerl zu einem aggressiven Hund, zu einem scharfen und
gefährlichen Hund gemacht werden kann. Insofern teile ich nicht ein in gute
Hunde und böse Hunde, sondern ausgehend von dem alten Wiener Spruch „Wie das
Hunderl, so das Herrl.", möchte ich vielmehr von zuverlässigen und
unzuverlässigen Herrln und Frauerln, von guten und schlechten Hundehaltern,
wenn Sie so möchten, sprechen, um die Dinge beim Namen zu nennen. Ich möchte
dort ansetzen und überlegen, was man tun kann, um, wie gesagt, bestimmten
Situationen einerseits viel besser vorbeugen zu können beziehungsweise dann,
wenn es zu Zwischenfällen kommt, mehr Rechtssicherheit zu schaffen.
Ich schlage daher ein zweistufiges Verfahren vor: Ich sage erstens, wer
in Wien einen Hund halten möchte, und zwar egal welchen Hund - ich mache das
nicht abhängig von der Rasse, ich mache das auch nicht abhängig von der Größe
-, sollte verpflichtend einen Grundkurs absolvieren müssen, der Grundsätze der
Hundehaltung festlegt. Es geht um ganz simple Dinge. Man lernt einerseits, wie
man mit dem Hund geht. Man gewöhnt dem Hund an, zu kommen und zu gehen, wenn
man es ihm sagt. Es geht um das Anlegen der Leine. Es geht darum, den Welpen
bereits daran zu gewöhnen, einen Maulkorb zu tragen. Es geht um simple
Gehorsamsübungen. Es geht aber auch um Tipps und Tricks, die damit zu tun
haben, wie man einen Hund insgesamt erzieht, wie man ihn stubenrein bekommt,
wie man ihn vom Kläffen abhält, sozusagen vieles, was einen Hundehalter
beschäftigt, in den ersten Lebensmonaten eines Hundes zu lernen, wie er das
hinkriegt, ohne dabei Gewalt anzuwenden, also in einer Art und Weise, die
sicherstellt, dass auch das Tier nicht unnötigerweise leiden muss.
An dieser Stelle möchte ich sagen, ich selbst habe als Hundehalterin
einen solchen Kurs gemacht. Ich würde ihn jedem in Wien empfehlen. Es kostet
nicht die Welt. Es ist klug investiertes Geld und es bringt einfach unendlich
viel. Es ist eine Investition, die man in die eigene Lebensqualität, in die
Sicherheit anderer, aber auch in den Hund selbst, solange dieser Hund leben
wird, tätigt.
Insofern schlage ich vor, dass wir das Gesetz dahin gehend ändern, dass
wir festschreiben, dass ein solcher Grundkurs von jedem Menschen in Wien zu
absolvieren ist, denn es bedeutet ein Mehr an Sicherheit, es bedeutet aber auch
mehr Lebensqualität für alle und ist daher durchaus zu leisten.
Zweitens stellt sich immer noch die Frage, was zu tun ist, wenn es sich
um auffällige Hunde handelt. Was meine ich jetzt, wenn ich von einem
auffälligen Hund spreche? Ich spreche nicht nur von einem Hund, der bereits
einen Menschen oder ein anderes Tier attackiert, womöglich auch schon gebissen
und verletzt hat. Ich spreche von Hunden mit einem erhöhten
Aggressionspotenzial, wo dem Magistrat in dem Fall zur Kenntnis gebracht wird,
dass es wiederholt Beschwerden gibt und dass offensichtlich klar wird, dass der
Halter oder die Halterin ganz einfach nicht die Kontrolle über den Hund hat
beziehungsweise das Gefährdungspotenzial, das vom Hund ausgeht, nicht richtig
einschätzen kann. In einer gewissen Art und Weise, wenn wir fair sind, sollten
wir daher an dieser Stelle vielleicht nicht nur von auffälligen Hunden
sprechen, sondern in dem Fall auch von auffälligen Hundehaltern und
Hundehalterinnen.
Wie auch immer, in dem Moment, wo es bereits
festgestellte Probleme mit einem Hund gibt, würden wir vorschlagen, in der
zweiten Etappe zwei Dinge zu gewährleisten, nämlich erstens sicherzustellen,
dass der Hundehalter oder die Hundehalterin tatsächlich auch verlässlich ist.
Hier gibt es gute Beispiele, wie man das handhaben kann. Im
oberösterreichischen Hundehaltegesetz beispielsweise ist es Personen, die
selbst auf Grund von Gewaltdelikten vorbestraft sind, aber auch Personen mit
Vorstrafen in verschiedensten Bereichen
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