Landtag,
28. Sitzung vom 26.11.2009, Wörtliches Protokoll - Seite 56 von 76
Abs 7, der sich wiederum auf § 8 Abs 5 des
Tierhaltegesetzes beruft, legt explizit fest, dass ein Hundehalter zum
verpflichtenden Nachweis des Hundeführscheins verpflichtet werden kann, wenn es
zu Gefährdung oder Vorkommnissen kommt.
Darüber hinaus gibt es natürlich klare Regelungen, was
Verwaltungsstrafen angeht, je nach der tragischen Höhe des Vergehens.
Zusammenfassend glaube ich, namens meiner Fraktion sagen zu können,
dass wir dank der Initiativen aus dem Ressort Umwelt tatsächlich vorbildliche
Regelungen haben. Es gibt kein anderes österreichisches Bundesland - ich betone
es noch einmal, kein anderes österreichisches Bundesland -, auch nicht das, in
dem die Grünen zum Beispiel in der Landesregierung sitzen, in dem es
vergleichbare Regelungen gibt! Es gibt kein Bundesland, das ein ähnlich starkes
und auch schützendes Hundehaltegesetz hat. Aber die Stadt Wien setzt ganz
bewusst auch auf motivierende Maßnahmen, noch einmal als Stichwort,
Tierschutztage, Informationen, ein klares Verständnis und ein klarer Appell an
das Miteinander. Es geht nicht um ein Gegeneinander.
Wie gesagt, im Sinne der Diskussion sind wir bereit, die Anträge auf
Zuweisung anzunehmen. Ich bitte trotzdem dessen ungeachtet auch um Zustimmung
zum eigentlichen Akt. - Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Prof Harry Kopietz:
Für eine tatsächliche Berichtigung hat sich Herr Abg Dipl-Ing Stiftner
gemeldet. - Ich bitte darum.
Abg Dipl-Ing Roman Stiftner (ÖVP-Klub der
Bundeshauptstadt Wien): Herr Präsident! Frau Stadträtin! Meine Damen und
Herren!
Ich werde es nicht zu einer Grundsatzdebatte machen, aber die vorherige
Wortmeldung war schon geeignet, noch einmal das Wort zu ergreifen. (Abg Dr Herbert Madejski: Leider!) Herr
Kollege Madejski, ich weiß nicht, wer von uns da keine Ahnung hat! (Abg Dr Herbert Madejski: Ich halte das
aus!)
Präsident Prof Harry Kopietz (unterbrechend): Sie haben eine
tatsächliche Berichtigung eingereicht. Das ist jetzt eine Wortmeldung, was Sie
machen.
Abg Dipl-Ing Roman Stiftner (fortsetzend): Nein,
das ist eine tatsächliche Berichtigung. Ich bin schon in drei Minuten fertig,
ist kein Problem.
Herr Kollege Madejski, wer keine Ahnung hat, weiß ich nicht, wenn Sie
sagen, es ist alles nur der Hundebesitzer, wobei ich Ihnen recht gebe, ein Teil
ist dort, aber wir wissen doch alle, dass Hunde gezüchtet werden können und
entsprechende Gene auch die Grundlage sind. Es gibt Jagdhunde, es gibt
Kampfhunde, es gibt Laufhunde, alles. So gesehen gibt es Hunde, die einfach
aggressiver sind als andere und somit gibt es gefährliche Hunde. Darauf wollen
wir abzielen und genau in diese Richtung sollte auch die gesetzliche Initiative
gehen. Ich glaube, da ziehen wir alle am selben Strang. Mit ein bisschen Wohlwollen
kommen wir dorthin, sehr geehrte Damen und Herren! (Abg Marianne Klicka: Das ist keine tatsächliche Berichtigung!)
Das andere, zum Thema Führschein, Führerschein et cetera, ist eine sehr
lustige Diskussion, die da entbrannt ist. Ich kann Sie beruhigen, in der ÖVP
ist man im Gegensatz vielleicht auch zu der einen oder anderen Fraktion
durchaus des Lesens und Schreibens mächtig, aber überall wird dieser Begriff
Führerschein verwendet. Sie können das auch auf der ORF-Homepage nachlesen,
selbst bei der FPÖ, aber auch bei „hunde.at“. Ich weiß, dass es im Gesetz
Hundeführschein heißt, aber genau das ist auch das Problem. Es wird hier eine
Verharmlosung gemacht, quasi ein Fahrschein oder was auch immer. Es heißt auch
beim Auto Führerschein und genau in diese Richtung soll es gehen. Wir verwenden
ganz bewusst diesen Begriff. Ich denke, das ist der richtige Begriff und kein
Kunstwort, das wir verwenden sollten. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsident Prof Harry Kopietz:
Herr Abgeordneter, das war Ihr zweiter Debattenbeitrag. Eine tatsächliche
Berichtigung konnte ich nirgendwo in Ihrer Wortmeldung entdecken.
Für ihre zweite Wortmeldung hat sich Frau Mag Vassilakou gemeldet. Ich
erteile es ihr.
Abg Mag Maria Vassilakou
(Grüner Klub im Rathaus): Herr Präsident!
Frau Stadträtin! Meine Damen und Herren!
Vorweg, mir ist ziemlich blunzn, wie das Ding heißt. Mir ist nur
wichtig, dass es gemacht werden muss, und zwar dann, wenn ein Tier auffällig
geworden ist.
Liebe Sonja Kato, ich hätte gehofft, dass wir ohne Polemik auskommen. (Abg Mag Sonja Kato: Nicht Polemik! Das war
eine Klarstellung! Das ist ein Polizist gewesen!) Das ist leider nicht so
gekommen! Das liegt auch in der Bewertung, wenn man so will, der Zuhörerschaft,
ob es polemisch war oder nicht. Ich nehme zur Kenntnis, dass es nicht polemisch
gemeint war.
Nichtsdestotrotz, in einem Punkt bin ich in vielem anderer Meinung. Ich
glaube auch, missverstanden worden zu sein.
Zunächst einmal, es gibt ein Hundehaltegesetz, das als vorbildlich
gilt: Das ist das oberösterreichische. Nebenbei sei an dieser Stelle gesagt,
mir ist auch blunzn, ob die Grünen in Oberösterreich in der Regierung sind oder
nicht, weil ich nämlich nicht nach diesem Vorsatz agiere, stets Werbung dafür
zu machen, wo die SPÖ und wo die Grünen ein Bundesland regieren, sondern ich
will eine wertvolle und seriöse Debatte darüber führen, was ein gutes Gesetz
ist, das für uns als Vorbild gelten kann. (Abg
Mag Sonja Kato: Wirklich? Das, glaube ich, ist polemisch, Maria!) In diesem
Fall stammt dieses Gesetz noch dazu aus dem Jahr 2002. Das heißt, ich müsste
zurückrechnen, ob die Grünen damals in Oberösterreich überhaupt in der
Regierung waren oder nicht. Also, Grüne hin, Grüne her, es ist ein gutes und
kluges Gesetz, und dieses Gesetz gibt Antworten auf ein paar der Fragen, die
sowohl du hier gestellt hast, als auch auf die, die der Kollege Stiftner hier
gestellt hat. Das wollte ich nur ganz kurz zitieren, weil ich nicht möchte,
dass Missverständnisse zurückbleiben.
Also zunächst einmal zur Frage, was ein auffälliger
Hund ist und wer entscheidet, was ein auffälliger Hund
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular