Landtag,
28. Sitzung vom 26.11.2009, Wörtliches Protokoll - Seite 55 von 76
aber es ist ein sehr spannendes Thema und vor allem, da gebe ich allen
drei Fraktionen, die vor mir gesprochen haben, recht, immer wieder ein
aktuelles Thema, gerade in einer Stadt wie Wien, wo wir auf engem, wenngleich
auch vorbildlich grünem Raum, natürlich danach trachten müssen, dass Menschen
und Tiere möglichst schadlos für jeweils einander gemeinsam leben.
Dennoch möchte ich, bevor ich sozusagen noch auf das Thema an sich
eingehe, auf meine Vorredner und Vorrednerin eingehen. Ich möchte jetzt
chronologisch, von mir aus gesehen, von hinten anfangen.
Kollege Madejski, vieles von dem, was Sie gesagt haben, vor allem zum
Schluss, stimmt. Es geht natürlich nicht um einen Hundeführerschein, sondern um
einen Hundeführschein. Allerdings dürften sich auch nicht alle Maßnahmen, die
auf Initiative von StRin Sima und auch den Tierschützern hier im Haus gesetzt
wurden, bekannt sein - er ist jetzt nicht da, aber vielleicht spricht es sich
doch noch durch zu ihm -, weil Sie unter anderem davon gesprochen haben, dass
es fehlende Anreize gibt. Es ist bereits so, dass es für jene Hundebesitzer -
jetzt ist er wieder da -, die einen Hundeführschein machen, eine Befreiung von
der Hundesteuer gibt. Also diese Anreize gibt es sehr wohl.
Es ist auch bei allen Veranstaltungen im Bereich Tierschutz schon seit
Jahren darauf ein Augenmerk gelegt worden, auch bei den Publikationen, die es
von Seiten des Presse- und Informationsdienstes gibt, Tierschutz sozusagen auch
immer als Informationstätigkeit gegenüber Tierbesitzern umzuwandeln.
Information ist aber sozusagen natürlich ein Schlagwort in dem
Zusammenhang. Es geht natürlich, wie Sie auch richtig erwähnt haben, darum, wie
Menschen, die den Umgang mit Hunden nicht gewöhnt sind, mit Hunden umgehen.
Aber, und das ist die große Klammer zum Beitrag von Maria Vassilakou,
wer oder was entscheidet, ob jemand befähigt ist, einen Hund zu führen? Ich
möchte nur den Fall in Erinnerung rufen, um allen noch einmal klarzumachen,
wovon wir hier sprechen. Natürlich, Maria, ist das ein Anlassfall und ist das,
was wir implizit mit dem Antrag wollen, eine Form der Anlassgesetzgebung. Ich
zitiere hier den „Kurier" vom 15. November: „Der siebenjährige Hund
Odin hatte sich in den Körper des kleinen Mädchens verbissen. Als der Vater das
Kind befreit hatte, raste er ins Krankenhaus. Es war zu spät. Die Ärzte im
Landesklinikum Horn kämpften vergeblich um das Leben von Hannah. Die
Verletzungen waren zu massiv. Am Freitag, kurz vor 8 Uhr in der Früh, kam
Hannahs Vater, ein erfahrener Hundeführer, von seinem Polizeidienst nach
Hause." - Wer von uns könnte sich zutrauen, welcher rechtlichen, auch
welcher psychologischen Institution könnte man es sozusagen überantworten, zu entscheiden,
einem Polizisten, also jemandem, der einen Beruf ausübt, der ihn sozusagen
bevollmächtigt, uns alle zu schützen und die Einhaltung der Gesetze
einzuhalten, präventiv das Recht auf eine Hundehaltung abzusprechen, Maria? Und
genau damit sind wir bei einem großen Problem!
Ich weiß, was deine Intention ist, aber ich gebe auch zu bedenken, dass
auch die Psychologisierung des Hundehalters an ihre Grenzen stößt, wie dieser
wirklich traurige, für die Familie unendlich belastende, entsetzliche Todesfall
beweist. Deswegen gebe ich dir in den Worten, die du gesagt hast, recht, auch
wenn deine Taten dem widersprechen, indem du natürlich eine Anlassgesetzgebung
verlangst, dass es schwierig ist, weil es hier sozusagen keine Pauschalurteile
gibt und auch keine Pauschalanalysen geben kann.
Ich habe vorhin schon erwähnt, es gibt zahlreiche Initiativen, die alle
von Umweltstadträtin Mag Ulli Sima ausgegangen sind. Zahlreiche Maßnahmen
finden sich auch in der letzten Novelle des Tierhaltegesetzes.
Betreffend Hundeführschein bin ich mir natürlich dessen bewusst, dass
es Tippfehler geben kann (Abg Dr Herbert
Madejski: Nein, es ist zweimal erwähnt!), aber natürlich ist das in diesem
Zusammenhang aufgelegt, darauf noch einmal hinzuweisen. Dieser Hundeführschein
ist, und das ist mir in der Debatte noch zu wenig klar herausgekommen,
natürlich auch jetzt schon ein Instrument, sagen wir einmal, der gesetzlichen
Maßregelung von Fehlverhalten und auch sozusagen vom Wiedereinkriegen und
Wiederentschärfen von gefährlichen Situationen.
Ich bin nicht Juristin, aber Politikerin, und als solche glaube ich,
dass da auch die Stadtwache nicht die richtige Behörde sein könnte. Nein, es
gibt eine Behörde, die dafür zuständig ist, und das ist die Bundespolizei. Es
gibt immer wieder Gespräche, auch mit der Bundespolizei, was sozusagen die
Einhaltung dieser Gesetze auf Landesebene angeht. Aber ich glaube, es wäre
vermessen, zu sagen, wenn es klare bundespolizeiliche Kompetenzen gibt, und das
würden wir in anderen Fällen alle zusammen auch nicht wollen, dass sich dann
plötzlich das Landesorgan über diese Zuständigkeit der Polizei erhebt. Aber,
wie gesagt, es gibt jetzt schon die Möglichkeit, wenn ein Vorfall passiert und
wenn davon ausgegangen werden kann, dass sozusagen ein fehlendes Wissen von Seiten
des Hundehalters da ist, diesen Hundeführschein vorzuschreiben.
Es geht uns, ich habe das schon eingangs erwähnt, um ein friedliches
Miteinander. Es geht um das jeweilige Adjustieren von Rahmenbedingungen. Unter
diesem Stichwort wollen wir auch unsere Zustimmung zu den Anträgen auf
Zuweisung verstanden wissen.
Es gibt immer auch den Bedarf der Evaluierung von bestehenden
Maßnahmen. Aber ich bitte trotzdem, gerade weil es immer wieder tragische Fälle
geben und niemand von uns sie ausschließen kann, im Interesse der Gesetze, die
wir hier beschließen, die Inhalte dieser Gesetze nicht in der Argumentation zu
unterwandern, sondern sie klar anzuerkennen.
Es gibt auch jetzt schon, und auch das ist in der Diskussion nicht
gefallen, für im Bundesland Wien gemeldete Hunde eine verpflichtende
Haftpflichtversicherung. Auch das ist ein ganz entscheidendes Thema zur
Sicherheit.
Wie gesagt, ich möchte noch einmal festhalten,
§ 8
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