Landtag, 2. Sitzung vom 16.12.2010, Wörtliches Protokoll - Seite 7 von 48
schauen wir uns das einmal an, ob es dort funktioniert, dann kann man das auch ausweiten, und heute kann man sagen – ich wiederhole es noch einmal: Kommunpolitische Mittel, die uns zur Verfügung stehen, reichen nicht dafür aus, Straßenprostitution zu verlagern.
Dazu muss man ja auch noch sagen, dass grundsätzlich die Prostitution eigentlich überall erlaubt ist, dass wir eben nur diese gesetzlichen Ausnahmen haben, die die Schutz- und Verbotszonen definieren, und da haben wir die Erfahrung, wir haben schon Schutz- und Verbotszonen, wo trotzdem Prostitution stattfindet. Das heißt, auch ein Verbot ist jetzt an sich nicht gleich einmal die Lösung schlichtweg, um hier auch eine tatsächliche Entspannung zustande zu bringen.
Ich glaube, dass es schon sehr bereichernd gewesen ist, auch der Austausch mit den entsprechenden ExpertInnen – da möchte ich jetzt nicht nur von der Polizei sprechen, sondern auch von den JuristInnen und von den ExpertInnen im Gesundheitsbereich, aber natürlich auch von den Betroffenen selbst –, um einmal zu sehen: Okay, das war die Ausgangslage. Was kann man tun?
Mir geht es darum, jetzt natürlich entsprechende rechtliche, gesetzliche Schritte zu setzen, aber auf der anderen Seite auch dranzubleiben, entsprechende frauenpolitische, gesundheitspolitische, arbeitsmarktpolitische Schritte zu setzen, um zu einer Entspannung zu kommen, aber um auch den betroffenen Frauen eine entsprechende Unterstützung zu geben.
Ich habe das auch immer wieder verbunden mit einer Forderung, von der ich weiß, das kann ich nicht hier in Wien tun, da brauche ich den Bund, aber sie ist deshalb genau so wichtig, nämlich mit der Forderung der Abschaffung der Sittenwidrigkeit. Ich weiß nicht, ob Sie vielleicht die Möglichkeit gehabt haben, das zu sehen. Vorgestern war in der Nacht im ORF eine Sendung „Kreuz & Quer", in der auch noch einmal die Situation der Prostituierten sehr stark beleuchtet wurde und in der auch noch einmal, denke ich mir, sehr stark diese wirtschaftliche Abhängigkeit, aber auf der anderen Seite auch diese enorme Belastung herausgearbeitet wurden, die diese Frauen haben, speziell dann, wenn sie eben Zwangsprostituierte sind, wenn sie gehandelte Frauen sind, die hier enorm ausgebeutet werden; ganz abgesehen von den seelischen und psychischen Verletzungen, die diese Frauen auch erleben. Und ich denke mir, wenn wir heute über die Regelung von Prostitution sprechen, dann müssen wir unbedingt auch darauf schauen.
Ein Punkt, der wahrscheinlich als Frage kommen wird heute Morgen, ist nämlich: Wie gehen wir denn um mit den Lokalen? Das ist auch etwas, was in dem Feldversuch sehr sichtbar geworden ist. Es stimmt, wenn die Infrastruktur in den Straßenzügen, die da gewünscht waren, nicht vorhanden ist, dann ist es auch ein zusätzlicher Faktor, warum die Prostituierten eben dort stehen bleiben, wo sie gestanden sind, weil dort eben die Infrastruktur vorhanden ist, aber dort, wo geplant war, sie hinzustellen, weil man sich doch denkt, dort stört es auch weniger, dort fehlt dann die Infrastruktur. Damit hat es dort auch für die Prostituierten überhaupt keine Möglichkeit gegeben, ihre Tätigkeit auszuüben. Das bedeutet aber auch, dass man bei der Infrastruktur gut hinschauen muss. Wie werden wir Genehmigungsverfahren aufsetzen? Wie werden wir Lokalbetreiberinnen, Lokalbetreiber entsprechend überprüfen können? Das ist etwas, was auch aus meiner Sicht unbedingt im Prostitutionsgesetz einen Platz haben soll.
Zur Vorgehensweise würde ich jetzt Folgendes tun: Der Feldversuche ist am 30. November ausgelaufen, und ich habe jetzt alle am Feldversuch Beteiligten gebeten – alle Trägerorganisationen, im Besonderen auch die Polizei –, auch einen schriftlichen Bericht zu legen. Dann werden wir eine Bilanz ziehen und werden gemeinsam – und dazu möchte ich auch wirklich alle politischen Parteien einladen – eine Novellierung des Prostitutionsgesetzes vornehmen.
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Frau Stadträtin. Wir kommen zur 1. Zusatzfrage, die von Herrn Abg Mag Kowarik gestellt wird.
Abg Mag Dietbert Kowarik (Klub der Wiener Freiheitlichen): Guten Morgen, Frau Landesrätin!
Danke für die Beantwortung. So wie ich es jetzt verstanden habe, kommt eine Gesetzesnovelle. Sie werden ja sicher auch bemerkt haben, dass wir uns erlaubt haben, zur heutigen Sitzung schon einen Initiativantrag für eine Novellierung des Prostitutionsgesetzes einzubringen, nämlich eine Einführung eines neuen Verwaltungstatbestandes bezüglich der Freier. Sie kennen, glaube ich, auch unsere Meinung dazu.
Meine Frage dazu im Konkreten: Wie werden Sie mit diesem Thema umgehen? Wird das auch im neuen Prostitutionsgesetz berücksichtigt werden? Ist es für Sie eine Sache, dass man eben auch die Freier in Verantwortung nimmt? Wir reden da ja über nichts Neues. Wir haben schon öfter die Gelegenheit gehabt, auch in diesem Rahmen hier, darüber zu sprechen. Das heißt, inzwischen müssten ja auch Sie schon diesbezügliche Erfahrungen gemacht haben oder Informationen einholen haben können. Ich habe gestern wieder mit einem Herrn gesprochen, in dem Fall von der Bürgerinitiative der Felberstraße. Die Herrschaften sind dort verständlicherweise zu Recht angefressen, sagen wir es einmal so, oder frustriert. Die konkrete Frage: Straftatbestand Freier.
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. – Frau Stadträtin, bitte.
Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Nun, diese Freierbestrafung wird ja auch politisch ganz, ganz unterschiedlich diskutiert. Da hat Ihre Fraktion eine Meinung, da hat meine Fraktion auch eine Meinung, da haben die Grünen eine Meinung, da hat wahrscheinlich auch die ÖVP eine Meinung.
Meine Meinung dazu ist, dass wir gute Erfahrungen gemacht haben, als die Polizei sehr präsent war. In diesen Sommermonaten, die ja besonders belastend sind, haben wir deshalb die Prostitution eigentlich zurückgedrängt, weil natürlich die Freier sehr nervös geworden sind. Auch mit unserer Aktion gegen Zwangsprostitution gemeinsam mit Lefö haben wir bemerkt, dass schon auch sehr viel Bewusstseinsarbeit bei den Freiern notwendig ist.
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