Landtag, 2. Sitzung vom 16.12.2010, Wörtliches Protokoll - Seite 13 von 48
Mandatsmehrheit erreichen können soll. Derzeit ist es so, dass die stimmenstärkste Partei mit etwa 45 Prozent der Stimmen eine absolute Mandatsmehrheit erreichen kann.
Meine kurze und prägnante Zusatzfrage besteht lediglich darin, weil Sie auch als Ziel das moderne Verhältniswahlrecht definieren, in welcher Art und Weise Sie jetzt dieses moderne Verhältniswahlrecht definieren im Hinblick auf den Prozentsatz jener abgegebenen Stimmen, die dann letztendlich eine absolute Mandatsmehrheit ermöglichen sollen.
Präsident Prof Harry Kopietz: Frau Stadträtin.
Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Die gerade frisch konstituierte Arbeitsgruppe wird sich auch des Themas annehmen und wird die verschiedenen Systeme von Verhältniswahlrechten prüfen und wird sich für eines dann entscheiden.
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Abg Ellensohn. Ich ersuche darum.
Abg David Ellensohn (Grüner Klub im Rathaus): Frau Stadträtin!
Wir haben in der Koalitionsvereinbarung betreffend das Wahlrecht nicht nur notiert, dass wir uns darum kümmern, dass eine Stimme immer gleich viel zählt, also das, was früher einmal „one man - one vote“ geheißen hat und dann später im Zuge des Frauenwahlrechts vor knapp über 100 Jahren auch „one woman – one vote“ geheißen hat, das möchten wir nicht nur ausbauen, damit auch heute jede Stimme gleich viel zählt, sondern wir haben auch vereinbart, dass wir uns dafür einsetzen, dass EU-BürgerInnen das Wahlrecht nicht nur im Bezirk haben, sondern auch auf Landtagsebene. Das ist bis jetzt von den Parteien rechts der Mitte, von den konservativen Parteien, abgelehnt worden, so wie ja früher das Wahlrecht gegen den Widerstand der Konservativen, das Frauenwahlrecht gegen den Widerstand der Konservativen eingeführt wurde. Jetzt wissen wir, dass wir diese Änderung uns nicht ausschließlich in Wien leisten können.
Warum sind wir oder warum gibt es Grund für Optimismus oder gibt es Grund für Optimismus, in dieser Frage etwas weiterzubringen?
Präsident Prof Harry Kopietz: Frau Stadträtin, bitte.
Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Nun, wir sind bedauerlicherweise, wenn ich mich jetzt an unseren gemeinsamen Kampf für ein Wahlrecht für Migrantinnen und Migranten erinnere, auch schon einmal am Widerstand der Konservativen gescheitert. Was die Frage in Bezug auf die EU-BürgerInnen betrifft, glaube ich, können wir deshalb auch optimistisch sein, weil es europaweit eine Diskussion dazu gibt. Und ich glaube, dass wir auch auf der europäischen Ebene diese Debatte vorantreiben sollten und auch in der Arbeitsgruppe gut beobachten sollten und auch für uns überlegen sollten, welche Lösung wäre da gut, denn es wird aus meiner Sicht Europa eine Lösung finden müssen, wie wir mit dem Thema Zugang zur Demokratie von EU-BürgerInnen auch eben zu kommunalen Wahlen, nicht nur auf der Bezirksebene, umgehen werden. Ich bin optimistisch, dass es hier auf der europäischen Ebene einen Vorstoß geben wird, und ich bin auch optimistisch, dass wir in dieser Arbeitsgruppe für Wien uns überlegen werden, wie so eine Lösung ausschauen könnte.
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Frau Stadträtin. Die 3. Zusatzfrage stellt Herr Abg Mag Kowarik.
Abg Mag Dietbert Kowarik (Klub der Wiener Freiheitlichen): Ja, Frau Landesrätin!
Vielleicht zur Geschichtsstunde des Kollegen Ellensohn nur ein Hinweis: Das Wahlrecht erkämpft haben die Bürger und die Arbeiter 1848. Also er hat schon recht, die Konservativen haben sich da immer dagegen gewehrt, aber das ist auch schon Geschichte.
Meine Frage: Sie haben gesagt, diese Arbeitsgruppe, auf die Sie im Regierungsübereinkommen Bezug genommen haben, hat sich schon konstituiert oder sonst irgendwie eingefunden. Es war ja die Forderung der FPÖ, dass wir für all diese Fragen, die jetzt anstehen, was das materielle und formelle Verfassungsrecht betrifft, einen Verfassungsausschuss einrichten, was wohl die der Stadtverfassung entsprechende Institution wäre, das auch auf breiter Ebene entsprechend vorzuberaten.
Meine Frage dazu: Aus wem besteht diese Arbeitsgruppe oder haben da vielleicht auch die Oppositionsparteien Möglichkeiten, die eine oder andere Anmerkung dort einzubringen.
Präsident Prof Harry Kopietz: Bitte, Frau Stadträtin.
Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Die rot-grüne Koalition hat sich im Regierungsübereinkommen darauf geeinigt, dass sie gemeinsam in der Koalition eine Arbeitsgruppe macht, was aber ganz sicher nicht bedeutet, dass Sie ausgeschlossen sind, sondern ganz im Gegenteil, ich möchte hier auf eine gute Usance im Haus verweisen, nämlich auf die, dass wir auf der Ebene der Klubs gerade die Verfassungspunkte, die angestanden sind, aber eben auch gerade Wahlreformen immer auf der Ebene der Klubs besprochen haben. Und genau diese Ebene wird es natürlich auch weiter geben und da wird es auch den Austausch geben.
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Die 4. Zusatzfrage stellt Herr Abg Dr Ulm.
Abg Dr Wolfgang Ulm (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Also ich freue mich jetzt, da zu erfahren, dass die Oppositionsparteien beim Thema Wahlrechtsreform doch in irgendeiner Art und Weise eingebunden werden. Es war in der Vergangenheit schon üblich, das so zu machen und ich freue mich, dass das jetzt auf Klubebene passieren soll.
Ich frage Sie, wann Sie zu diesen Parteiengesprächen einladen werden. Wann soll dieser Prozess beginnen? Wie lange soll er in etwa dauern? Wann soll die Wahlrechtsreform beschlossen werden? Können Sie garantieren, dass die nächste Gemeinderatswahl bereits nach einem neuen modernen Verhältniswahlrecht stattfindet?
Präsident Prof Harry Kopietz: Frau Stadträtin.
Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Nun, die Arbeitsgruppe in der Koalition ist das eine, das andere ist das Fortführen einer Tradition. Wir müssen hier ja jetzt nicht so tun, als wäre das etwas Neues. Es geht einfach dar
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