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Landtag, 2. Sitzung vom 16.12.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 27 von 48

 

ach so hoch gelobte Lebensqualität dieser Stadt massiv einschränkt.

 

Zum letzten Punkt möchte ich jetzt noch sagen, es ist vielleicht dieser Punkt als solcher, wie er hier steht, sehr kleinteilig. Es geht um einen Klimaventilator an der Außenwand, der Lärm erregt. Das ist nur ein winziger Fall, dem sich aber die Volksanwaltschaft trotzdem mit aller Ausführlichkeit gewidmet hat. Aber wir haben ja jetzt das Problem in Wien, dass nicht dieser eine Klimaventilator an den Wänden hängt, sondern wir machen Wärmeschutzfassaden, wir sanieren die Gebäude und ehe man es sich gedacht hat, picken die Wände voll mit diesen Klimageräten und mit den Satellitenschüsseln.

 

Wenn der Herr StR Ludwig sagt, es wird jedes Einzelne kontrolliert, dann gehen Sie offenen Auges durch die Stadt und Sie haben eine ganze Menge zu tun, weil vielleicht doch die Kontrolle nicht funktioniert hat! Daher war ich froh, dass dieser Punkt angeführt wurde.

 

Es gab dann noch viel über Beihilfen, Müllgebühren und so weiter. Wir haben das aber jetzt in den letzten Tagen, glaube ich, doch sehr ausreichend in die Debatte eingebracht. Ich werde jetzt trotz allen Interesses hier nicht mehr näher auf die Punkte eingehen, aber mich noch einmal doch sehr herzlich für Ihre Zusammenarbeit bedanken. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Johann Herzog: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Dr Stürzenbecher. Ich erteile es ihm.

 

11.45.44

Abg Dr Kurt Stürzenbecher (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Volksanwältinnen! Geschätzter Herr Volksanwalt! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

 

Wir debattieren den Volksanwaltschaftsbericht für 2009 und im Sinn auch von meinem Vorredner Tschirf möchte ich gleich am Anfang einige grundsätzliche Bemerkungen zur Volksanwaltschaft anstellen.

 

Wenn ich den Sinn der Volksanwaltschaft in Erinnerung rufe, so war es ja schon von Kelsen her die Idee, dass es einen Anwalt des öffentlichen Rechts gibt. Im Endeffekt wurde dann die Volksanwaltschaft eingerichtet und man liest in der 14. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates Ende der 70er Jahre des vorigen Jahrhunderts: „... mit dem Zweck, das Gefühl der Ohnmacht des Einzelnen gegenüber der Verwaltung zurückzudrängen.“ Ich glaube, da sind wir zumindest in Wien, aber ich glaube, auch bundesweit schon einiges weiter. Diese Ohnmacht zumindest generell oder überwiegend gibt es sicher nicht, aber in Einzelfällen gibt es sicher Probleme, gibt es Missstände in der Verwaltung. Und dafür ist ja die Volksanwaltschaft da, dass diese aufgedeckt beziehungsweise in der Folge abgestellt werden, weil einfach das traditionelle Rechtsschutzsystem der Bundesverfassung, das auf Prüfung der Gesetzmäßigkeit von hoheitlichen Akten ausgerichtet war, als unzureichend empfunden wurde, insbesondere für die Privatwirtschaftsverwaltung. Es war ja so, dass die Staatstätigkeit dann doch immer mehr Lebensbereiche gefunden hat. Dadurch ist die Einrichtung der Volksanwaltschaft natürlich eine absolut richtige Sache gewesen und hat sich in den bisherigen Jahrzehnten bewährt, besonders auch bei uns in der Zusammenarbeit mit Wien.

 

Die Zuständigkeit der Volksanwaltschaft ist für die gesamte Verwaltung ursprünglich des Bundes, gleichgültig, ob unmittelbar oder mittelbar, ob hoheitlich oder nicht hoheitlich, das heißt, eben auch für Privatwirtschaftsverwaltung. Die Wiener Landesverfassung hat dann die Volksanwaltschaft dazu berufen, darüber hinaus die Verwaltung des Landes und der Gemeinde zu kontrollieren und eben auch der Privatwirtschaftsverwaltung. Hier muss ich dem Kollegen Tschirf bei seinem Beschlussantrag eine kleine Korrektur anmelden. Es wird die Privatwirtschaftsverwaltung in Wien sehr wohl kontrolliert. Was auf Grund der gegenwärtigen Gesetzeslage nicht kontrolliert wird oder zumindest keine Verpflichtung dazu besteht ist, wenn Unternehmen ausgegliedert sind und in Gestalt von Gesellschaften des Privatrechts, GesmbHs oder Aktiengesellschaften agieren. Da ist es derzeit so, dass diese Einrichtungen, meistens solche der kommunalen Daseinsvorsorge, nicht kontrolliert werden müssen, also keine Verpflichtung da ist.

 

Es gibt ja, wie auch, glaube ich, schon erwähnt wurde, zahlreiche ausgegliederte Unternehmungen wie etwa die Friedhöfe GesmbH, die sich bereit erklärt haben, freiwillig von der Volksanwaltschaft geprüft zu werden. Aber es besteht einfach nach der gegenwärtigen Lage, weil ja die Verwaltung kritisiert werden soll, keine Verpflichtung, ausgegliederte Einrichtungen der genannten Art zu kontrollieren.

 

Die rot-grüne Stadtregierung hat allerdings in ihrem Regierungsübereinkommen eindeutig Folgendes festgelegt: Unter dem Übertitel Institutionenreform steht: „Eine unter Einbeziehung von ExpertInnen eingerichtete Arbeitsgruppe Institutionenreform beschäftigt sich insbesondere mit einer Reform der ...“ – dann werden einige andere Punkte aufgezählt, aber dann schlussendlich – „... sowie den rechtliche Möglichkeiten der verstärkten Kontrolle ausgegliederter Teile der Gemeindeverwaltung durch den Wiener Gemeinderat. Ihre Arbeit beginnt mit der Konstituierung im Jahr 2010 und endet mit der logistischen Umsetzung bis längstens Ende 2012.“ Also es wird diese Arbeitsgruppe geben und es werden dort die Pro und Kontras dazu erörtert werden, weil es gibt Pro und Kontras, und letztendlich wird man eine sinnvolle Lösung finden. Da bin ich sehr zuversichtlich und ich glaube, das ist auch die richtige Vorgangsweise.

 

Zum Allgemeinen: Zum vorliegenden Bericht ist zu sagen, dass ich jetzt nicht auf allzu viele Einzelfälle eingehen will, dass ich ihn da für sehr gut ausgearbeitet erachte. Der erste Teil beinhaltet Statistik und Schwerpunkte, der zweite Teil detaillierte Kontrollbeispiele. Dazuzusagen ist auch, dass die Kontrolle der Ämter, Behörden und Dienststellen Wiens, die mit dem Vollzug der Bundesgesetze betraut sind, ja ohnehin in den 33. Bericht, der an den Nationalrat und Bundesrat ging, Eingang gefunden haben.

 

Beim vorliegenden Bericht ist es so, dass ich auf zwei spezielle Fälle eingehen will. Zum einen betrifft es den Punkt 3.1.: „Grenzüberschreitender Kindergartenbesuch zwischen Wien und Niederösterreich im kostenlosen Pflichtjahr.“ „Ein unlösbares Problem“, steht hier,

 

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