Landtag,
30. Sitzung vom 26.03.2010, Wörtliches Protokoll - Seite 3 von 82
(Beginn um 9.02 Uhr.)
Präsident Prof Harry Kopietz: Meine sehr verehrten Damen
und Herren!
Die 30. Sitzung des Wiener Landtages ist eröffnet.
Vor Eingang in die Tagesordnung freue ich mich, viele Besucherinnen und
Besucher auf der Galerie begrüßen zu dürfen. Ich freue mich über Ihr Interesse.
Entschuldigt für heute sind Abg Mag Lachkovics, Abg Niedermühlbichler,
Abg Dipl-Ing Stiftner und Abg Dr Troch. StRin Ing Leeb befindet sich
auf Urlaub.
Mir wurden zwei Absetzungsanträge der Abgen Dr Herbert Madejski,
Veronika Matiasek, Robert Parzer vorgelegt, und zwar betreffend die
Postnummer 6 der Tagesordnung: Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener
Tierhaltegesetz geändert wird - Behördenzuständigkeit.
Der zweite Absetzungsantrag, von den gleichen Personen eingebracht,
betrifft die Postnummer 5 der Tagesordnung: Entwurf eines Gesetzes, mit
dem das Wiener Tierhaltegesetz betreffend Haltung von
hundeführscheinpflichtigen Hunden geändert wird.
Die beiden Absetzungsanträge sind ordnungsgemäß eingebracht und werden
vor der jeweiligen Tagesordnung zur Abstimmung gebracht.
Wir kommen zur Fragestunde.
Die 1. Anfrage (FSP –
01088-2010/0001 – KVP/LM) von Herrn Abg Dr Matthias Tschirf ist an die Frau amtsführende Stadträtin
der Geschäftsgruppe Umwelt gerichtet. [Sie
haben im Zuge der Einführung des verpflichtenden Hundeführscheins für bestimmte
Hunde keinen eigenen Gesetzesentwurf vorgelegt, welcher einem (externen)
Begutachtungsverfahren unterzogen hätte werden müssen. Dadurch umgingen Sie
bewusst eine wichtige Diskussion – wertvolle Meinungen, Expertisen,
Kritikpunkte und Hinweise konnten daher nicht in den nun vorliegenden
Novellentext einfließen. Warum haben Sie Betroffene, Experten, Vereine und
Verbände bewusst außen vor gelassen, indem Sie keinen eigenen Gesetzesentwurf
zum Tierhaltegesetz inklusive externen Begutachtungsverfahren vorgelegt haben?]
Ich ersuche um Beantwortung.
Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Meine sehr geehrten Damen und
Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter!
In Ihrer Frage geht es um das Thema des Hundeführscheins. Ich kann
Ihnen nur sagen, wir haben das größtmögliche Begutachtungsverfahren, das es zu
einem Gesetz überhaupt gibt, gemacht, wir haben nämlich in Wien eine Volksbefragung
gemacht, wir haben die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt befragt.
Gleichzeitig haben wir mit vielen Experten und Expertinnen, mit Verbänden et
cetera gesprochen.
Aber seien wir uns ehrlich, um dieses Thema geht es Ihnen doch gar nicht,
denn was habe ich festgestellt: Seit der Volksbefragung herrscht offensichtlich
ein Chaos in der ÖVP. Angefangen hat es damit, dass der Herr StR Walter den
Stimmzettel zerrissen hat, zwei Tage später hat mein Sohn eine Zeitung der
Jungen ÖVP nach Hause bekommen, wo aufgerufen worden ist, zur Volksbefragung zu
gehen. Ihre Vorsitzende, die Frau Marek, hat aufgefordert mitzumachen. Also
offensichtlich gab es Ihrerseits einen Schlingerkurs – das ist noch das
Höflichste, was mir einfällt – zu diesem Thema Volksbefragung.
Und jetzt haben Sie offensichtlich ganz massive Probleme, mit dem
Ergebnis der Volksbefragung umzugehen. Die ÖVP ist einfach ein schlechter
Verlierer. Das muss ich hier schon einmal sagen. 90 Prozent Zustimmung bei
der Volksbefragung für den Hundeführschein reichen Ihnen offensichtlich nicht
aus nach Ihrem Demokratieverständnis, um eine rasche und zügige Umsetzung des
Hundeführscheins zu gewährleisten.
Denn was will die Wiener ÖVP? Ich lasse Sie einmal raten. Sie wollen
keine rasche Umsetzung, nein, Sie wollen einen Unterausschuss. Offensichtlich
nach dem Motto: Wenn ich nicht mehr weiter weiß, gründe ich einen Arbeitskreis.
Nur nichts umsetzen! Das scheint Ihre Reaktion auf direkte Demokratie zu sein,
aber ich kann Ihnen sagen, es ist nicht die unsere.
Die Wienerinnen und Wiener haben sich nämlich meiner Meinung nach eine
rasche Umsetzung des Hundeführscheins verdient, und die SPÖ ist auch Garant
dafür, dass das tatsächlich passiert. (Beifall bei der SPÖ.)
Aus diesem Grund haben wir Ihnen heute die Novelle zum Wiener
Tierhaltegesetz mit einem verpflichtenden Hundeführschein für die so genannten
Kampfhunde vorgelegt. Entsprechend der Volksbefragung soll das mit 1. Juli
in Kraft treten.
Aber ich möchte noch gerne einen Blick zurückwerfen und mir ein
bisschen anschauen, was die Wiener ÖVP in den vergangenen Jahren zum Thema
Hundeführschein zu sagen hatte. Das ist ganz etwas andres als das, was Sie
heute sagen. Denn noch im November 2009 – das ist noch nicht so lange her, und
ich bin mir sicher, Sie können sich noch daran erinnern – hat der Kollege
Stiftner hier einen Antrag eingebracht für einen verpflichtenden
Hundeführschein für die Haltung von gefährlichen Rassen. Also genau das, was
wir heute hier vorgelegt haben, haben Sie in einem Antrag noch im November des
vergangenen Jahres gefordert.
Offensichtlich tun Sie sich in letzter Zeit ein bisschen schwer, den
Kurs bei bestimmten politischen Themen zu halten. Ich sage nur Stichwort
Gratiskindergarten, das habe ich heute auch erstaunt in der Zeitung gelesen,
und der Hundeführschein scheint auch so ein Thema zu sein.
Am 7.1.2009 hat Kollege Walter psychologische Tests für
Kampfhunderassen gefordert. Er hat gesagt, Eignungstest wie bei einem
Waffenschein, ein Kampfhund ist wie eine Waffe. Und dann erfolgt am 23.3.2010
der Schwenk durch den Herrn Klubobmann Tschirf, der da sagt, der Rauhaardackel
meiner Schwester ist auch super bissig.
Also das, sehr geehrter Herr Abgeordneter, ist
wirklich ein Hohn, denn wie man den Biss eines Kampfhundes mit dem eines
Rauhaardackels gleichsetzen kann, das ist mir wirklich ein Rätsel. Also ich
finde das wirklich von Ihrer Aussage her einen Hohn. Ich will das gar nicht
weiter kommentieren, um mir hier keinen Ordnungsruf
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