Landtag,
30. Sitzung vom 26.03.2010, Wörtliches Protokoll - Seite 16 von 82
Frage kommen: Wie und in welchem Ausmaß wurde die Interessensvertretung
für behinderte Menschen in die bisherigen Gespräche mit einbezogen?
Präsident Prof Harry Kopietz: Frau Stadträtin, bitte.
Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Herr Abgeordneter!
Entsprechend den legistischen Richtlinien wird zu jedem Gesetzentwurf,
wenn es intendiert ist, ein internes und externes Begutachtungsverfahren
durchgeführt, und dieses ermöglicht es dann, zum Entwurf zunächst einmal
Stellung zu nehmen. Von dieser Möglichkeit hat die Interessensvertretung der
behinderten Menschen erfreulicherweise in sehr umfangreicher Art und Weise
Gebrauch gemacht und Stellung bezogen.
Es war aber für mich nicht ausreichend, jetzt einfach nur diese
Stellungnahme zu haben, sondern auf Grund der geäußerten Bedenken und
Vorschläge habe ich angeordnet, dass es eine Arbeitsgruppe zur Überarbeitung
des Entwurfes geben wird und gegeben hat, und zwar mit jenen, die mit der
legistischen Umsetzung des Entwurfes betraut sind. Das ist insbesondere die
MA 40, das ist im operativen Bereich auch der Fonds Soziales Wien.
Es wurde eine Arbeitsgruppe mit MA 40, Fonds Soziales Wien und der
Interessensvertretung der behinderten Menschen eingerichtet. Diese ist zu vier
Arbeitsgruppensitzungen, die jeweils mehrere Stunden gedauert haben,
zusammengetroffen. Es gab insgesamt 36 Forderungspunkte der
Interessensvertretung, die Forderungen reichten von der Aufnahme einer Präambel
ins Wiener Chancengleichheitsgesetz bis zu der Forderung, nähere Bestimmungen
betreffend Werkstätten- und Wohnräte ins Gesetz aufzunehmen.
Mein Ziel ist, ein Ergebnis vorlegen zu können, mit dem alle sehr gut
leben können, und dass wir diesen großen Fortschritt in der Wiener Behindertenpolitik
auch miteinander tragen und miteinander transportieren können. Die Wünsche der
Interessensvertretung möglichst weit zu berücksichtigen, ist daher mein Ziel.
Es ist in vielen Punkten schon gelungen, ich möchte hier nur zwei erwähnen. In einigen
Bereichen ging es um Begrifflichkeiten, wo wir jetzt Definitionen anders
gemacht haben. Aber es wurde auch bereits zugesagt, dass ausdrücklich
klargestellt wird, dass kein Regress auf Einkommen von Angehörigen, Eltern,
Ehegatten, eingetragenen Partnerinnen und Partnern erfolgen und auch ein
allfälliges Vermögen nicht angerechnet wird.
Es gibt jetzt noch einige Punkte, wo es unterschiedliche Positionen
gibt. Hier sehe ich aber sehr gute Möglichkeiten, dass wir auch zu einem
Kompromiss kommen. Was für mich dabei ganz besonders im Fokus und im Zentrum
ist, sind jene Punkte, die die Frage der Behindertenpolitik im Engeren
betreffen.
Was meines Erachtens in dieser Arbeitsgruppe und auch bei der
Gesetzwerdung nicht zu diskutieren ist, sind grundsätzliche Entscheidungen, die
die Stadt Wien, die der Gemeinderat der Stadt Wien getroffen hat,
Organisationsstrukturen wie zum Beispiel die Frage, dass der Fonds Soziales
Wien nun einmal der Fonds Soziales Wien ist. Das ist eine Entscheidung, die
hier im Gemeinderat im Jahr 2004 getroffen wurde und die ich jetzt nicht bereit
bin, hier wieder aufzurollen. Aber hinsichtlich aller Dinge, die im engeren
Sinn mit Behindertenpolitik zu tun haben, bin ich sehr frohen Mutes, dass wir
ein gutes Ergebnis werden vorlegen können.
Präsidentin Marianne Klicka: Danke, Frau Stadträtin. -
Die nächste Zusatzfrage hat Herr Abg Dr Günther gestellt. Ich erteile ihm
das Wort.
Abg Dr Helmut Günther (Klub der Wiener
Freiheitlichen): Frau Stadträtin!
Sie haben jetzt ein paar Mal auf die Interessensvertretungen und auch
auf die Einbindung hingewiesen. Was war einer der Gründe? Seit 1996 ist das
alte Gesetz also schon lange nicht novelliert worden. Warum hat man erstens
einmal die Interessensvertretungen nicht schon vor dem Begutachtungsverfahren
eingebunden? Das hätte sicher das eine oder andere ausgeräumt, denn im Anhang
daran hat die Interessensvertretung, glaube ich, 50 Seiten an
Stellungnahme abgegeben.
Es hat aber nicht nur die Interessensvertretung Stellungnahmen
abgegeben, sondern auch die Behindertenanwaltschaft. - Funktioniert mein
Mikrophon nicht? (Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Ich konzentriere mich sehr,
daher geht es! - Der Redner verändert den Winkel, in dem er ins Mikrophon
spricht.) Ist es so besser? (Amtsf
StRin Mag Sonja Wehsely: So ist's besser, ja!) Okay.
Es waren nicht nur die Interessensvertretungen, sondern auch die
Behindertenanwaltschaft, der Hauptverband, die Arbeiterkammer, also eine ganze Reihe
von Institutionen. Meine Frage: Sind diese auch eingebunden, oder ist jetzt nur
die Interessensvertretung eingebunden?
Ein Punkt hat
sich überall durchgezogen, und zwar die Verschlechterung im § 12, wo nur
mehr von Hilfsmitteln ausgegangen wird und die Pflege ausgelassen wird. Ist das
jetzt im Zuge des schon ein Jahr lang dauernden Prozesses aufgenommen worden,
oder ist es noch heraußen geblieben? Das heißt also, wie viel ist von diesen
Einwendungen aus dem Begutachtungsverfahren im neuen Entwurf umgesetzt?
Präsidentin Marianne Klicka: Bitte, Frau Stadträtin.
Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Danke schön, Frau Präsidentin!
Wie gesagt, es gab 36 Punkte, die von der Interessensvertretung
angesprochen wurden. Sehr viel mehr als zwei Drittel sind bereits ausgeräumt,
und wir sind noch nicht am Ende dieses Prozesses.
Grundsätzlich bin ich der Meinung, auch im Hinblick auf das Thema
Normalisierung, dass die Vorgangsweise, die hier gewählt wurde, die richtige
ist, nämlich zu sagen: Es gibt ganz klare Regeln, wie ein Gesetzentwurf
zustande kommt, es gibt ganz klare Regeln, wie dann zu begutachten ist.
Aber Folgendes ist der wesentliche Punkt, und
deswegen sehe ich jetzt schon ein besonderes Privileg in der Rolle der
Interessensvertretung für behinderte Menschen, die hier meiner Meinung nach -
ich sage es so,
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