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Landtag, 30. Sitzung vom 26.03.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 16 von 82

 

Frage kommen: Wie und in welchem Ausmaß wurde die Interessensvertretung für behinderte Menschen in die bisherigen Gespräche mit einbezogen?

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Frau Stadträtin, bitte.

 

Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Herr Abgeordneter!

 

Entsprechend den legistischen Richtlinien wird zu jedem Gesetzentwurf, wenn es intendiert ist, ein internes und externes Begutachtungsverfahren durchgeführt, und dieses ermöglicht es dann, zum Entwurf zunächst einmal Stellung zu nehmen. Von dieser Möglichkeit hat die Interessensvertretung der behinderten Menschen erfreulicherweise in sehr umfangreicher Art und Weise Gebrauch gemacht und Stellung bezogen.

 

Es war aber für mich nicht ausreichend, jetzt einfach nur diese Stellungnahme zu haben, sondern auf Grund der geäußerten Bedenken und Vorschläge habe ich angeordnet, dass es eine Arbeitsgruppe zur Überarbeitung des Entwurfes geben wird und gegeben hat, und zwar mit jenen, die mit der legistischen Umsetzung des Entwurfes betraut sind. Das ist insbesondere die MA 40, das ist im operativen Bereich auch der Fonds Soziales Wien.

 

Es wurde eine Arbeitsgruppe mit MA 40, Fonds Soziales Wien und der Interessensvertretung der behinderten Menschen eingerichtet. Diese ist zu vier Arbeitsgruppensitzungen, die jeweils mehrere Stunden gedauert haben, zusammengetroffen. Es gab insgesamt 36 Forderungspunkte der Interessensvertretung, die Forderungen reichten von der Aufnahme einer Präambel ins Wiener Chancengleichheitsgesetz bis zu der Forderung, nähere Bestimmungen betreffend Werkstätten- und Wohnräte ins Gesetz aufzunehmen.

 

Mein Ziel ist, ein Ergebnis vorlegen zu können, mit dem alle sehr gut leben können, und dass wir diesen großen Fortschritt in der Wiener Behindertenpolitik auch miteinander tragen und miteinander transportieren können. Die Wünsche der Interessensvertretung möglichst weit zu berücksichtigen, ist daher mein Ziel. Es ist in vielen Punkten schon gelungen, ich möchte hier nur zwei erwähnen. In einigen Bereichen ging es um Begrifflichkeiten, wo wir jetzt Definitionen anders gemacht haben. Aber es wurde auch bereits zugesagt, dass ausdrücklich klargestellt wird, dass kein Regress auf Einkommen von Angehörigen, Eltern, Ehegatten, eingetragenen Partnerinnen und Partnern erfolgen und auch ein allfälliges Vermögen nicht angerechnet wird.

 

Es gibt jetzt noch einige Punkte, wo es unterschiedliche Positionen gibt. Hier sehe ich aber sehr gute Möglichkeiten, dass wir auch zu einem Kompromiss kommen. Was für mich dabei ganz besonders im Fokus und im Zentrum ist, sind jene Punkte, die die Frage der Behindertenpolitik im Engeren betreffen.

 

Was meines Erachtens in dieser Arbeitsgruppe und auch bei der Gesetzwerdung nicht zu diskutieren ist, sind grundsätzliche Entscheidungen, die die Stadt Wien, die der Gemeinderat der Stadt Wien getroffen hat, Organisationsstrukturen wie zum Beispiel die Frage, dass der Fonds Soziales Wien nun einmal der Fonds Soziales Wien ist. Das ist eine Entscheidung, die hier im Gemeinderat im Jahr 2004 getroffen wurde und die ich jetzt nicht bereit bin, hier wieder aufzurollen. Aber hinsichtlich aller Dinge, die im engeren Sinn mit Behindertenpolitik zu tun haben, bin ich sehr frohen Mutes, dass wir ein gutes Ergebnis werden vorlegen können.

 

Präsidentin Marianne Klicka: Danke, Frau Stadträtin. - Die nächste Zusatzfrage hat Herr Abg Dr Günther gestellt. Ich erteile ihm das Wort.

 

Abg Dr Helmut Günther (Klub der Wiener Freiheitlichen): Frau Stadträtin!

 

Sie haben jetzt ein paar Mal auf die Interessensvertretungen und auch auf die Einbindung hingewiesen. Was war einer der Gründe? Seit 1996 ist das alte Gesetz also schon lange nicht novelliert worden. Warum hat man erstens einmal die Interessensvertretungen nicht schon vor dem Begutachtungsverfahren eingebunden? Das hätte sicher das eine oder andere ausgeräumt, denn im Anhang daran hat die Interessensvertretung, glaube ich, 50 Seiten an Stellungnahme abgegeben.

 

Es hat aber nicht nur die Interessensvertretung Stellungnahmen abgegeben, sondern auch die Behindertenanwaltschaft. - Funktioniert mein Mikrophon nicht? (Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Ich konzentriere mich sehr, daher geht es! - Der Redner verändert den Winkel, in dem er ins Mikrophon spricht.) Ist es so besser? (Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: So ist's besser, ja!) Okay.

 

Es waren nicht nur die Interessensvertretungen, sondern auch die Behindertenanwaltschaft, der Hauptverband, die Arbeiterkammer, also eine ganze Reihe von Institutionen. Meine Frage: Sind diese auch eingebunden, oder ist jetzt nur die Interessensvertretung eingebunden?

 

Ein Punkt hat sich überall durchgezogen, und zwar die Verschlechterung im § 12, wo nur mehr von Hilfsmitteln ausgegangen wird und die Pflege ausgelassen wird. Ist das jetzt im Zuge des schon ein Jahr lang dauernden Prozesses aufgenommen worden, oder ist es noch heraußen geblieben? Das heißt also, wie viel ist von diesen Einwendungen aus dem Begutachtungsverfahren im neuen Entwurf umgesetzt?

 

Präsidentin Marianne Klicka: Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Danke schön, Frau Präsidentin!

 

Wie gesagt, es gab 36 Punkte, die von der Interessensvertretung angesprochen wurden. Sehr viel mehr als zwei Drittel sind bereits ausgeräumt, und wir sind noch nicht am Ende dieses Prozesses.

 

Grundsätzlich bin ich der Meinung, auch im Hinblick auf das Thema Normalisierung, dass die Vorgangsweise, die hier gewählt wurde, die richtige ist, nämlich zu sagen: Es gibt ganz klare Regeln, wie ein Gesetzentwurf zustande kommt, es gibt ganz klare Regeln, wie dann zu begutachten ist.

 

Aber Folgendes ist der wesentliche Punkt, und deswegen sehe ich jetzt schon ein besonderes Privileg in der Rolle der Interessensvertretung für behinderte Menschen, die hier meiner Meinung nach - ich sage es so,

 

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