Landtag,
30. Sitzung vom 26.03.2010, Wörtliches Protokoll - Seite 17 von 82
wie ich es finde - wichtiger ist als die Rolle, die zum Beispiel die
Arbeiterkammer oder die Ärztekammer, die hier auch begutachten konnten, haben.
Nachdem das Gesetz legistisch von der zuständigen Abteilung vorbereitet wurde,
es intern angeschaut wurde, extern die Kritikpunkte oder Anregungen vorliegen,
ist jetzt die Interessensvertretung die Organisation, die die behinderten
Menschen vertritt, wo man sich all diese Fragen noch einmal anschaut.
Ich denke, dass diese Vorgangsweise eine sinnvolle ist, weil auf Basis
dessen, was die Beamtinnen und Beamten des Hauses, die mit der Legistik betraut
sind, aber auch jene, die mit dem Vollzug betraut sind, erarbeitet haben, alle
auf gleicher Ebene die Möglichkeit zur Stellungnahme haben. Die besondere Rolle
hat die Interessensvertretung für behinderte Menschen, die sich jetzt in einem
sehr, sehr umfassenden und auch langen Prozess sehr dafür engagiert.
Da möchte ich mich auch - vielleicht schaut der eine oder andere zu -
ganz herzlich bedanken für das große Engagement für die Menschen, die durch die
Interessensvertretung eben auch vertreten werden. Ich bin sicher, dass wir eine
gute Lösung zustande bringen werden. (Beifall
bei der SPÖ.)
Präsidentin Marianne Klicka: Danke, Frau Stadträtin. -
Die 4. Zusatzfrage kommt von Frau Abg Smolik. Ich ersuche sie um die
Fragestellung.
Abg Claudia Smolik (Grüner Klub im Rathaus): Frau
Stadträtin!
Wir begrüßen
sehr, dass es dieses Chancengleichheitsgesetz gibt, es dauert eben sehr lange.
Sie haben jetzt sehr viel über die Vorgehensweise gesprochen, und es ist ja
nicht das erste Mal, dass wir das auch hier diskutieren. Ich halte sie für
nicht ganz so richtig, weil ich glaube, dass man sich die zig Stunden, die Sie
jetzt auch angeführt haben, in den Sitzungen mit der Interessensvertretung
hätte - unter Anführungszeichen - ersparen können, wenn man die
Interessensvertretung und die Betroffenen schon in die Erstellung dieses
Entwurfes mit einbezogen hätte. Denn so hätte man alle diese 36 Punkte,
oder wie viele es dann auch gewesen wären, schon im Vorfeld diskutieren und
einarbeiten können und auch auf der legistischen Ebene klären können, warum
manches geht und warum manches nicht geht.
Jetzt haben Sie noch einmal betont, dass die Vorgehensweise richtig
war. Ich bezweifle das, und ich möchte gerne Folgendes wissen: Werden Sie, wenn
es noch einmal eine Gesetzesänderung in der Richtung gibt - also nicht beim
Chancengleichheitsgesetz, sondern bei anderen Gesetzen - diese Vorgehensweise
beibehalten? Das heißt, werden Sie die Interessensvertretung wieder erst
nachher hinzuziehen oder sie schon im Vorfeld einbinden?
Präsidentin Marianne Klicka: Bitte, Frau Stadträtin.
Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Frau Landtagsabgeordnete!
Ich glaube, dass dieses Entweder-oder ein bisschen die Realität
verkennt, weil das ja intendieren würde - ich glaube nicht, dass Sie das
meinen, aber ich sage es trotzdem so -, es gäbe keinen Dialog mit der
Interessensvertretung, man würde nicht - nämlich egal, ob es eine
Gesetzesnovelle gibt oder nicht - in einem Dialog sein und daher einerseits
wissen, wo der Schuh drückt, und andererseits würde man nicht gemeinsam an der
Weiterentwicklung der Behindertenpolitik in dieser Stadt arbeiten. Das ist aber
ein Trugschluss - ich glaube auch nicht, dass Sie den haben -, sondern es gibt
einen sehr engen Dialog mit der Interessensvertretung, mit dem Fonds Soziales
Wien, mit der MA 40 und zwar unabhängig von der Frage, ob gerade ein
Gesetz novelliert wird oder nicht.
Wenn Sie sagen, man hätte sich die vielen Stunden erspart: Ich will sie
gar niemandem ersparen! Denn ich glaube, dass das sehr, sehr wichtig ist. Das
ist ein ganz wichtiges Gesetz für die behinderten Menschen in dieser Stadt, und
daher ist es ganz besonders wichtig, hier alle einzubinden, sich die Zeit zu
nehmen und hier auch sicherzustellen - das bedeutet nicht, dass man in allen
Fragen einer Meinung sein muss -, hier auch den Raum dafür zu geben, eine
Grundlage zu haben, über die gesprochen werden kann, und auf Basis dieser
Grundlage dann Veränderungen vorzunehmen.
Der Dialog findet statt, ob ein Gesetz novelliert wird oder nicht;
wichtig ist einfach, ausreichend Raum zu geben. Sie wissen, glaube ich, dass es
mir an sich immer wichtig ist, Dinge auch schnell umzusetzen. In manchen Fragen
- und hier ist es eine solche - ist es mir lieber, ein paar Monate mehr Zeit zu
haben, aber dann wirklich ein für alle zufriedenstellendes Gesetz vorlegen zu
können.
Präsidentin Marianne Klicka: Herzlichen Dank, Frau
Stadträtin. - Für die letzte Zusatzfrage ersuche ich Frau Abg Praniess-Kastner
um ihre Fragestellung.
Abg Karin Praniess-Kastner (ÖVP-Klub der
Bundeshauptstadt Wien): Frau Stadträtin!
Sie haben von einem sehr wichtigen Dialog gesprochen, von intensivem
Dialog. Der ist natürlich auch mir sehr wichtig. Ich denke, ein sehr
erfolgreiches Modell - wobei dieser Dialog zwischen FSW und Betroffenen sehr,
sehr gut gelungen ist, ich denke, da sind wir uns alle einig - war ja die
Entwicklung und die Fortführung der Pflegegeldergänzungsleistung. Da ist es
sehr, sehr gut gelungen, einen Dialog zu führen und dann ein auf sehr guten
Beinen stehendes Modellprojekt in eine Regelleistung überzuführen.
Das Kontrollamt hat die Pflegegeldergänzungsleistung überprüft und hat
unter anderem sehr erfreuliche Dinge festgestellt wie die Erhöhung der
Unabhängigkeit vom familiären Unterstützungssystem, die Erhöhung der sozialen
Kontakte und Teilnahme am kulturellen Leben, aber auch die Verbesserung und
Stabilisierung der gesundheitlichen Situation und auch der beruflichen Ziele.
Also alles in allem sehr, sehr erfolgreich, und jene Punkte, die das
Kontrollamt beanstandet hat, wurden vom FSW sehr gut ausgeräumt, indem der FSW
eigentlich die Argumentation der betroffenen behinderten Menschen übernommen
hat.
Frau Abg Mörk, die ja die Vorsitzende
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