Landtag,
30. Sitzung vom 26.03.2010, Wörtliches Protokoll - Seite 54 von 82
Widerspruch zur Abstimmung. Es heute zu behandeln, ist mit
Zweidrittelmehrheit zu beschließen. Wenn nicht, wird es auf die nächste
Landtagssitzung verschoben.
Ich bitte daher, wer dem Antrag der Frau Abg Smolik beitreten möchte,
um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist nicht die Zweidrittelmehrheit. (Abg
Dipl-Ing Martin Margulies: Wir brauchen keine Zweidrittelmehrheit! Ich
korrigiere den Präsidenten sehr ungern, aber diejenigen, die das gleich machen
wollen, brauchen eine Zweidrittelmehrheit!) Das ist eine negative
Abstimmung, ja. Also bitte, wir machen eine zweite Abstimmung.
Wer die zweite Lesung heute machen möchte, den bitte ich um ein Zeichen
mit der Hand. – Danke. Das ist gegen die Stimmen der GRÜNEN mit überwältigender
Zweidrittelmehrheit angenommen.
Wir kommen somit zur zweiten Lesung.
Ich ersuche jene Abgeordneten, die dem Gesetz in zweiter Lesung
zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mehrstimmig, gegen die
Stimmen der GRÜNEN, angenommen.
Wir kommen nun zur Postnummer 2, betreffend die erste Lesung der
Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Wiener Gemeindewahlordnung, das Wiener
Volksbegehrensgesetz, das Wiener Volksbefragungsgesetz und das Wiener
Volksabstimmungsgesetz geändert werden.
Hier gibt es einen Antrag auf Absetzung von der Tagesordnung. Die
unterzeichneten Abgeordneten beantragen die Absetzung des Geschäftsstückes der
Postnummer 2. Wer diesem Antrag auf Absetzung die Zustimmung erteilen
möchte, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - (Abg Dipl-Ing Martin Margulies: Das ist die Mehrheit!) Lieber Abg
Margulies, lassen Sie mich meine Arbeit machen. Aber ich danke für jede
Unterstützung, wenn es Ihnen recht ist. - Das ist, mit den Stimmen der ÖVP, der
FPÖ und der GRÜNEN, mehrheitlich nicht angenommen.
Wir kommen daher zur Postnummer 2. Ich ersuche die Frau Amtsf
StRin Frauenberger, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Sehr
geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bitte um Zustimmung
zur Postnummer 2.
Präsident Prof Harry Kopietz:
Gemäß § 30 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die
Spezialdebatte zusammenzulegen.
Wird gegen die Zusammenlegung eine Einwendung erhoben? - Ich sehe
keinen Einwand, das ist nicht der Fall. Wir werden daher so vorgehen. Die
Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Herr Abg DDr Schock.
Abg DDr Eduard Schock (Klub der Wiener Freiheitlichen):
Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Berichterstatterin! Meine Damen und Herren!
Es ist uns am 4. März ein Initiativantrag über eine
Wahlrechtsänderung zugegangen. Ein solcher Antrag bietet immer die Möglichkeit,
ein paar grundsätzliche Worte zu sagen. So hat es auch diesmal wieder
Arbeitsgruppen gegeben, hat man sich vorgenommen, Veränderungen in großem Stil
zu diskutieren und herausgekommen ist wie immer nichts, meine Damen und Herren.
Der Änderungsbedarf beim Wahlrecht in der Verfassung der Stadt ist ein
umfassender. Es gibt etwa weder ein schlagkräftiges unabhängiges
Kontrollinstrument, bei einem Kontrollamt keinen Kontrollamtsdirektor, der
wirklich lange, auf etwa 12 Jahre, wie auch der Rechnungshofpräsident,
gewählt ist und der auch die Personalhoheit hat.
Es gibt in Wien keine direkte Demokratie. Es gibt Volksbefragungen,
Volksabstimmungen mit Quoren, die es für den normalen Bürger eigentlich
unmöglich machen, diese Instrumente der direkten Demokratie in Anspruch zu
nehmen. Geschweige denn gibt es Bestimmungen, dass Volksbegehren ab einer
gewissen Unterstützung zwingend einer Volksabstimmung mit bindender Wirkung zu
unterziehen sind. All das gibt es nicht in Wien.
Auch die Bezirksdemokratie liegt im Argen. Die Bezirksvorsteher
gebärden sich als Ersatzkaiser. Misstrauensanträge gegen Bezirksvorsteher gibt
es nicht. Es gibt auch keinen Kontrollausschuss auf Bezirksebene. Und so
weiter.
Dazu kommt natürlich das ungerechte Wahlrecht, meine Damen und Herren,
wo man je nach Wahlkreis Grundmandate für 4 000 bis 6 000 Stimmen
erhält, aber für ein Restmandat braucht man fast 10 000, nämlich genau
9 200 Stimmen. Kleinere Parteien haben daher Nachteile durch dieses
Wahlrecht.
Es bringt daher die Opposition heute vereint, auch wenn das die
Sozialdemokratie wurmt, diesen Abänderungsantrag ein, mit dem wir ein gerechtes
Wahlrecht in Wien durchsetzen wollen, mit dem wir ein zweites
Ermittlungsverfahren auf Landesebene einführen wollen, genauso wie das im Bund
in der Nationalratswahlordnung seit dem Jahr 1970 der Fall ist.
Meine Damen und Herren, nun aber zur heutigen Tagesordnung. Wir lehnen
diesen Initiativantrag ab, weil im Grunde die Briefwahl, die wir aus ganz
prinzipiellen Überlegungen ablehnen, dadurch vereinfacht wird.
Was ist der Inhalt der Novelle? Wer seine Stimme per Briefwahl abgibt,
braucht in Zukunft nicht einmal mehr die Uhrzeit und den Wahltag anzugeben. Es
entfällt auch die zwingende Übermittlung durch die Post. Es sind auch andere
Formen der Übermittlung möglich. Da fragt man sich natürlich, welche Arten das
sein können. Die persönliche Übergabe, die Übergabe durch Verwandte, durch
Bekannte oder vielleicht auch die Übergabe durch einen sozialistischen
Parteikassier, der diese Wahlkarten bei seinen Mitgliedern einsammelt. Das ist
im Wesentlichen der Inhalt der kommenden Wahlrechtsänderung.
Wir sind daher prinzipiell dagegen. Als zum ersten Mal diese Briefwahl
bei der Nationalratswahl 2008 angewendet wurde, hat man die vielen Pannen
gesehen, die eigentlich gegen diese Briefwahl sprechen.
Meine Damen und Herren, das Schlimmste ist dabei die
Verletzung des geheimen Wahlrechts. Es kann bei der Briefwahl nämlich nicht
mehr garantiert werden, und das ist ein Grundprinzip unserer Verfassung, dass
die Stimmabgabe in einer für die Wahlbehörde nicht erkennbaren Art und Weise
geschieht. Dadurch wird das Prinzip
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