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Landtag, 30. Sitzung vom 26.03.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 54 von 82

 

Widerspruch zur Abstimmung. Es heute zu behandeln, ist mit Zweidrittelmehrheit zu beschließen. Wenn nicht, wird es auf die nächste Landtagssitzung verschoben.

 

Ich bitte daher, wer dem Antrag der Frau Abg Smolik beitreten möchte, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist nicht die Zweidrittelmehrheit. (Abg Dipl-Ing Martin Margulies: Wir brauchen keine Zweidrittelmehrheit! Ich korrigiere den Präsidenten sehr ungern, aber diejenigen, die das gleich machen wollen, brauchen eine Zweidrittelmehrheit!) Das ist eine negative Abstimmung, ja. Also bitte, wir machen eine zweite Abstimmung.

 

Wer die zweite Lesung heute machen möchte, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. – Danke. Das ist gegen die Stimmen der GRÜNEN mit überwältigender Zweidrittelmehrheit angenommen.

 

Wir kommen somit zur zweiten Lesung.

 

Ich ersuche jene Abgeordneten, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mehrstimmig, gegen die Stimmen der GRÜNEN, angenommen.

 

Wir kommen nun zur Postnummer 2, betreffend die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Wiener Gemeindewahlordnung, das Wiener Volksbegehrensgesetz, das Wiener Volksbefragungsgesetz und das Wiener Volksabstimmungsgesetz geändert werden.

 

Hier gibt es einen Antrag auf Absetzung von der Tagesordnung. Die unterzeichneten Abgeordneten beantragen die Absetzung des Geschäftsstückes der Postnummer 2. Wer diesem Antrag auf Absetzung die Zustimmung erteilen möchte, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - (Abg Dipl-Ing Martin Margulies: Das ist die Mehrheit!) Lieber Abg Margulies, lassen Sie mich meine Arbeit machen. Aber ich danke für jede Unterstützung, wenn es Ihnen recht ist. - Das ist, mit den Stimmen der ÖVP, der FPÖ und der GRÜNEN, mehrheitlich nicht angenommen.

 

Wir kommen daher zur Postnummer 2. Ich ersuche die Frau Amtsf StRin Frauenberger, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bitte um Zustimmung zur Postnummer 2.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Gemäß § 30 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen.

 

Wird gegen die Zusammenlegung eine Einwendung erhoben? - Ich sehe keinen Einwand, das ist nicht der Fall. Wir werden daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Herr Abg DDr Schock.

 

Abg DDr Eduard Schock (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Berichterstatterin! Meine Damen und Herren!

 

Es ist uns am 4. März ein Initiativantrag über eine Wahlrechtsänderung zugegangen. Ein solcher Antrag bietet immer die Möglichkeit, ein paar grundsätzliche Worte zu sagen. So hat es auch diesmal wieder Arbeitsgruppen gegeben, hat man sich vorgenommen, Veränderungen in großem Stil zu diskutieren und herausgekommen ist wie immer nichts, meine Damen und Herren.

 

Der Änderungsbedarf beim Wahlrecht in der Verfassung der Stadt ist ein umfassender. Es gibt etwa weder ein schlagkräftiges unabhängiges Kontrollinstrument, bei einem Kontrollamt keinen Kontrollamtsdirektor, der wirklich lange, auf etwa 12 Jahre, wie auch der Rechnungshofpräsident, gewählt ist und der auch die Personalhoheit hat.

 

Es gibt in Wien keine direkte Demokratie. Es gibt Volksbefragungen, Volksabstimmungen mit Quoren, die es für den normalen Bürger eigentlich unmöglich machen, diese Instrumente der direkten Demokratie in Anspruch zu nehmen. Geschweige denn gibt es Bestimmungen, dass Volksbegehren ab einer gewissen Unterstützung zwingend einer Volksabstimmung mit bindender Wirkung zu unterziehen sind. All das gibt es nicht in Wien.

 

Auch die Bezirksdemokratie liegt im Argen. Die Bezirksvorsteher gebärden sich als Ersatzkaiser. Misstrauensanträge gegen Bezirksvorsteher gibt es nicht. Es gibt auch keinen Kontrollausschuss auf Bezirksebene. Und so weiter.

 

Dazu kommt natürlich das ungerechte Wahlrecht, meine Damen und Herren, wo man je nach Wahlkreis Grundmandate für 4 000 bis 6 000 Stimmen erhält, aber für ein Restmandat braucht man fast 10 000, nämlich genau 9 200 Stimmen. Kleinere Parteien haben daher Nachteile durch dieses Wahlrecht.

 

Es bringt daher die Opposition heute vereint, auch wenn das die Sozialdemokratie wurmt, diesen Abänderungsantrag ein, mit dem wir ein gerechtes Wahlrecht in Wien durchsetzen wollen, mit dem wir ein zweites Ermittlungsverfahren auf Landesebene einführen wollen, genauso wie das im Bund in der Nationalratswahlordnung seit dem Jahr 1970 der Fall ist.

 

Meine Damen und Herren, nun aber zur heutigen Tagesordnung. Wir lehnen diesen Initiativantrag ab, weil im Grunde die Briefwahl, die wir aus ganz prinzipiellen Überlegungen ablehnen, dadurch vereinfacht wird.

 

Was ist der Inhalt der Novelle? Wer seine Stimme per Briefwahl abgibt, braucht in Zukunft nicht einmal mehr die Uhrzeit und den Wahltag anzugeben. Es entfällt auch die zwingende Übermittlung durch die Post. Es sind auch andere Formen der Übermittlung möglich. Da fragt man sich natürlich, welche Arten das sein können. Die persönliche Übergabe, die Übergabe durch Verwandte, durch Bekannte oder vielleicht auch die Übergabe durch einen sozialistischen Parteikassier, der diese Wahlkarten bei seinen Mitgliedern einsammelt. Das ist im Wesentlichen der Inhalt der kommenden Wahlrechtsänderung.

 

Wir sind daher prinzipiell dagegen. Als zum ersten Mal diese Briefwahl bei der Nationalratswahl 2008 angewendet wurde, hat man die vielen Pannen gesehen, die eigentlich gegen diese Briefwahl sprechen.

 

Meine Damen und Herren, das Schlimmste ist dabei die Verletzung des geheimen Wahlrechts. Es kann bei der Briefwahl nämlich nicht mehr garantiert werden, und das ist ein Grundprinzip unserer Verfassung, dass die Stimmabgabe in einer für die Wahlbehörde nicht erkennbaren Art und Weise geschieht. Dadurch wird das Prinzip

 

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