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Landtag, 30. Sitzung vom 26.03.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 58 von 82

 

musste man den Stimmzettel entweder bis um 6.30 Uhr des Wahltages irgendwo im Gemeindegebiet abgeben oder im Wahlsprengel bis zum Wahlschluss. Das heißt, es gab nicht die Acht-Tages-Frist, die wir hier haben.

 

Die Acht-Tages-Frist hat natürlich auf Bundesebene sehr wohl ihren Sinn, denn diese bezieht sich auf die Auslandsösterreicher: Ohne diese Acht-Tages-Frist wäre es nicht möglich, dass die entsprechenden Stimmen hier einlangen können. Das heißt, auf Bundesebene hat das sehr wohl Sinn, aber bei Regionalwahlen stellt sich die Frage, ob die Acht-Tages-Frist wirklich Sinn macht.

 

Wir glauben, dass man sich hier an dem niederösterreichischen Modell orientieren sollte. Wir haben in der Landeswahlbehörde darüber diskutiert, und nach all den rechtlichen Expertisen, die wir eingeholt haben, ist es nicht so, dass das Homogenitätsgebot davon ausgeht, dass wir auch in Wien die Acht-Tages-Frist anwenden sollten. Nachfragen bei den anderen Bundesländern wie etwa Niederösterreich würden bestätigen, dass dem nicht so ist.

 

Der zweite Punkt ist die Frage des Zustellabonnements für Gebrechliche und Bettlägerige. Diesbezüglich besteht die Sorge, dass der oder die Betroffene gar nicht weiß, dass sie unter Umständen wieder eine Wahlkarte bekommt, und auch in diesem Zusammenhang besteht die Gefahr, dass das geheime Wahlrecht nicht so gewahrt ist, wie es die Bundesverfassung vorsieht.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir hatten schon oft Diskussionen zu diesem Thema. Und es ist kein Zufall, dass sich beispielsweise der Gott sei Dank sehr zurückhaltende Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Univ-Prof Dr Holzinger, bei keinem Thema so klar zu Wort meldet wie bei der Frage des geheimen Wahlrechtes. Vielleicht kann man sich an die Diskussion hier erinnern. Interessanterweise hat das gerade auch die SPÖ immer getan, und daher wundert es mich, dass man hier nicht doch noch eine Gesprächsrunde eingezogen hat.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht uns aber auch noch um andere Themen. Eines der wesentlichen Themen ist das Wahlrecht in Wien. Wir wollen ein faires Wahlrecht, dass jede Stimme gleich viel wert ist. Daher hat auch meine Kollegin ... (Abg Dr Kurt Stürzenbecher: So wie bei der Wirtschaftskammer, nicht wahr?) Interessanterweise schreit da sofort die SPÖ wie von der Tarantel gestochen auf, denn dieses Thema tut weh! Ich weiß es! Wir bringen es immer wieder. Das Wahlrecht in Wien ist unfair, und wir wollen daher, dass dieses unfaire Wahlrecht endlich beseitigt wird! (Beifall bei der ÖVP.)

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bringe daher mit meiner Kollegin Mag Maria Vassilakou von den GRÜNEN und DDr Eduard Schock von der FPÖ einen Antrag betreffend mehr Demokratie in Wien für ein faires Wahlrecht ein. – Der Beschlussantrag lautet:

 

„Der Wiener Landtag spricht sich für eine Novellierung der Wiener Gemeinderatswahlordnung 1996 dahin gehend aus, dass zwecks Implementierung eines fairen Mandatszuteilungsverfahrens künftig gewährleistet sein wird, dass die Anzahl der gewonnenen Mandate einer Partei der prozentuellen Stimmverteilung im Gemeinderat möglichst genau entspricht."

 

Wir wissen, was heute der Fall ist: Das entspricht nicht dem Prozentsatz. Die SPÖ hat mit 49 Prozent der Stimmen 55 Prozent der Mandate und 100 Prozent der Macht. Das ist ungerecht, und das gehört geändert!

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bringe weiters einen Antrag betreffend Wahlrecht für Zweitwohnsitzer in Wien ein. Auch dieser ist an Niederösterreich oder dem Burgenland orientiert. Dort sind Zweitwohnsitzer, die durchaus auch ihren Beitrag zu dieser Stadt leisten, sehr wohl wahlberechtigt. Ich bringe daher gemeinsam mit meinem Kollegen Wolfgang Ulm den Antrag ein:

 

„Der Landtag wolle beschließen: Die amtsführende Stadträtin für Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal wird als zuständiges Mitglied der Landesregierung aufgefordert, einen Gesetzesentwurf zur Beratung vorzulegen, welcher die Einräumung des Wahlrechtes bei den Wahlen zum Gemeinderat und Landtag sowie zur Bezirksvertretung für jene Wienrinnen und Wiener vorsieht, die in der Bundeshauptstadt Wien ihren Nebenwohnsitz haben. – In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung verlangt."

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die Österreichische Volkspartei ist es wichtig, dass mit dem Wahlrecht sehr sensibel umgegangen wird. Daher sind wir der Ansicht, dass diesbezüglich Gespräche stattfinden sollten. Wir werden daher bei der zweiten Lesung die Zustimmung nicht geben. Wir ersuchen um Annahme unserer Anträge. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsidentin Marianne Klicka: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg Lindenmayr. Ich erteile ihm das Wort.

 

Abg Siegi Lindenmayr (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Wir haben zu Beginn der Behandlung dieses Poststückes auch das schon gesehen, was wir in den letzten Monaten immer wieder feststellen: Wenn es gegen die SPÖ geht, dann gibt es keine Hemmungen und keine Schranken, da sind sich alle einig, die GRÜNEN, die ÖVP und die FPÖ. Das war heute wieder ein schönes Schauspiel, und wir werden sicherlich Möglichkeiten finden, den Wienerinnen und Wienern klar vor Augen zu führen, was Wien bevorsteht, wenn am 10. Oktober diese drei Parteien gemeinsam die Verantwortung für diese Stadt übernehmen. Ich weiß nicht, ob es den GRÜNEN dann so gefällt, dass es einen Bürgermeister von der Gnade des Herrn Strache gibt, denn selbst werdet ihr ihn ja sicherlich nicht wählen! (Abg Mag Rüdiger Maresch: Geh, Siegi! – Abg Mag Dietbert Kowarik: Das ist Themenverfehlung!) Egal. Ich darf das sagen! (Abg Mag Dietbert Kowarik: Es geht um das Wahlrecht!)

 

Ja! Wahlrecht beinhaltet auch Wahl! Wahlrecht ist Wahl, und Wahl ist auch Wahl des Bürgermeisters. Also lassen Sie mich reden! Ich habe im Landtag unbegrenzte Redezeit zur Verfügung. Ich habe das Gesetz mit. Ich

 

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