Landtag,
30. Sitzung vom 26.03.2010, Wörtliches Protokoll - Seite 80 von 82
einem Alter von sechs bis
neun Monaten als Welpe bezeichnet. Danach beginnt die hormonelle Umstellung zum
Junghund. Im anschließenden Junghundealter entwickelt sich die Geschlechtsreife.“ –
Das heißt, dass Junghunde während dieser Umstellung bis zu einem Alter von
eineinhalb Jahren eine Wesensveränderung durchmachen.
Das ist die Definition des Begriffs Welpe, und zwar nicht von mir,
sondern von allen Experten, Tierärzten et cetera, die sich mit diesen Dingen
offensichtlich doch um eine Spur besser auskennen als zumindest Kollege
Valentin und die Frau Stadträtin!
Es ist wirklich peinlich, was Sie da abliefern! Es ist peinlich, das
von jemandem zu verlangen, der einen sechs Monate alten Hund hat, nämlich einen
Welpen, der noch verspielt ist und der wesentliche Dinge, die beim
Hundeführschein verlangt werden, noch nicht erfassen kann!
Jetzt hören Sie zu, oder lesen Sie sich die Definition des ÖKV durch! (Zwischenruf
von Abg Kathrin Gaal.) Das wissen Sie, wenn Sie in eine Hundeschule
gehen! Hören Sie zu, Frau Gaal! Das ist einfach so!
Aber wir können auch etwas ganz anderes machen. Sie kennen ja Frau
Bezirksvorsteherin Mospointner gut. Sie werden Frau Kollegin Mospointner gut
kennen, Frau Kollegin Gaal, davon gehe ich einmal aus! Sie beide sind aus dem
10. Bezirk und werden einander kennen! Wenn Frau Kollegin Mospointner auf
der Heubergstätten in Permanenz ihre beiden kleinen Hunde, die ganz sicher
nicht unter den Hundeführschein fallen, davonrennen und irgendwelche Passanten,
die mittlerweile wissen, dass das die Hunderln von der Frau Bezirksvorsteherin
sind, so nett sind und diese Hunderln wieder einfangen und wieder
zurückbringen, dann wäre es doch recht geschickt, wenn auch Kollegin Mospointner
eventuell einmal mit ihren beiden Hunderln in eine Hundeschule gehen und den
einen oder anderen Kurs belegen würde!
Und so verhält es sich auch mit Welpen. Es gibt – man höre und
staune! – auch Welpenkurse. Sehr richtig! Und was wird in einem solchen
Welpenkurs gelehrt, Herr Valentin? Was sind die Vorgaben des ÖKV für einen
Welpenkurs? Was wird dort gelehrt? (Zwischenrufe von Abg Kathrin Gaal
und Abg Erich Valentin.) Sie wissen offensichtlich alles! Sie sind der
Hundespezialist! Was wird im Welpenkurs gelehrt? – Das gemeinsame
Herumtollen und Spielen in freier Natur ohne Gehorsam. (Abg Barbara
Novak: Das stimmt ja nicht!) Das stimmt sehr wohl! Im Welpenkurs gibt es
keinen Gehorsam. So einfach ist das! Laut ÖKV-Richtlinie gibt es im Welpenkurs
keinen Gehorsam. Der Gehorsam beginnt im Schnitt erst nach 12 bis 14 Monaten
bei der Junghundeausbildung. Und Sie wollen, dass ein 6 Monate alter Hund die
Hundeführscheinprüfung macht! Das ist skurril! (Beifall bei der ÖVP.)
Offensichtlich hat die Wiener SPÖ den 26. März zum Tag der
Skurrilitäten ernannt. Es kann nur so sein! (Beifall
bei der ÖVP.)
Wir haben das bei der Debatte zum Wahlrecht erlebt und erleben es jetzt
beim Hundeführschein, und ich bin froh, dass dann die Tagesordnung erschöpft
ist, denn wer weiß, was da noch alles gekommen und welche Eigenartigkeiten
heute noch beschlossen worden wären. Ich weiß nicht, was in den letzten Wochen
geschehen ist, aber offensichtlich ist der 26. März ein besonderes Datum für
die SPÖ! Für uns ist er auch ein besonderes Datum: Wir wissen, dass wir mit
dieser Stadträtin und mit diesem Gesetz nichts zu tun haben wollen! (Beifall bei der ÖVP.)
Präsident Heinz Hufnagl: Weitere Wortmeldungen liegen
nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile der Frau
Berichterstatterin das Schlusswort. – Bitte, Frau amtsführende Stadträtin.
Berichterstatterin Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Herzlichen Dank.
Ich möchte nahtlos an den letzten Redner anschließen, der das Wort
Peinlichkeit in seiner Rede sehr oft in den Mund genommen hat. – Ich komme
jetzt auch zu einer besonderen Peinlichkeit. Ich möchte nämlich einen Antrag
vorlesen, der in diesem Haus am 26. November des letzten Jahres eingebracht
wurde. Sie dürfen dann raten, von welcher Fraktion!
Dieser Antrag betrifft die Verschärfung der Bestimmungen des Wiener
Tierhaltegesetzes. – Darin heißt es, dass gefährliche Hunde wie Waffen
sind und daher deren Haltung klarer gesetzlicher Rahmenbedingungen bedarf. Es
werden im Weiteren folgende Punkte verlangt: Ein verpflichtender
Hundeführschein für die Haltung gefährlicher Rassen und ein Verbot besonders
gefährlicher Rassen nach dem Vorbild anderer Länder wie beispielsweise Bayern
oder Niederösterreich. Wissen Sie, wer diesen Antrag eingebracht hat? – Es
war die ÖVP! (Ironische Heiterkeit und Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Diesen Antrag hat die Fraktion eingebracht, die uns heute erklärt hat,
dass wir nicht bei Sinnen sind, dass das ein Wahnsinn ist, dass wir uns nicht
auskennen, dass wir keine Experten sind. (Lebhafte Zwischenrufe bei der
ÖVP.)
Wir haben genau das umgesetzt, was Sie verlangt haben! Sie haben einen
Antrag eingebracht, und wir haben das jetzt umgesetzt, aber jetzt sind Sie
plötzlich nicht mehr zufrieden! Der Antrag wurde am 26. November 2009 hier
eingebracht, und Sie können sich jetzt nicht mehr daran erinnern! Heute wollen
Sie den Hundeführschein für alle und sagen, dass das, was wir hier machen, ein
Wahnsinn sei. – Ich sage Ihnen: Peinlichkeit hat einen Namen, nämlich ÖVP.
Das ist meine Antwort. (Beifall bei der
SPÖ.)
Da wundert es mich auch nicht, dass Kollege Stiftner heute nicht da
ist! Ich habe alle Fraktionen zu einer Vorbesprechung bei mir eingeladen, bei
der ich auch die Texte überreicht habe, und Kollege Stiftner hat mir ganz klar
Zustimmung signalisiert. (Abg Dr Matthias Tschirf: Das stimmt ja
nicht!)
Selbstverständlich kann man diese Meinung noch
ändern. Ich muss mich aber, ehrlich gesagt, sehr wundern: Es ist nämlich
maximal drei oder vier Wochen her, dass wir dieses Thema besprochen haben.
Offensichtlich haben Sie jetzt aber einen ganz radikalen Schwenk
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