Landtag,
30. Sitzung vom 26.03.2010, Wörtliches Protokoll - Seite 81 von 82
vollzogen. Wir haben nämlich wirklich genau das umgesetzt, was Sie in
Ihrem Antrag gefordert haben, nämlich den Hundeführschein für gefährliche
Rassen.
Kommen wir jetzt zum Volksbefragungstext: Sie sagen, die Leute hätten
gar nicht gewusst, was wir da machen. – Wir haben gefragt: Wollen Sie für
so genannte Kampfhunde einen verpflichtenden Hundeführschein? – Was gibt
es da nicht zu verstehen? Genau das haben wir gemacht! Wir haben nicht gefragt,
ob die Leute ihn für große Hunde, für Hunde ab sieben Kilo oder für alle Hunde
wollen, sondern wir haben gefragt: Wollen Sie den Hundeführschein für so
genannte Kampfhunde? Und dem haben die Wienerinnen und Wiener zu 90 Prozent
zugestimmt. Das setzen wir heute um, und Sie versuchen, das zu blockieren. So
schaut’s aus! (Beifall bei der SPÖ.)
Diese Formulierung ist klar und eindeutig, daran gibt es wirklich
überhaupt nichts zur rütteln. Zu all Ihren Interpretationsversuchen kann ich
nur sagen: Jämmerlich!
Ich möchte noch ein Wort zur Schutzhundeausbildung sagen, weil mir
wichtig ist, das klarzustellen. Das ist auch in den Erläuternden Bemerkungen
klargestellt. – Ich zitiere: „Nicht als Schutzhundeausbildung gelten die
Gebrauchshundeausbildungen und Prüfungen gemäß der Prüfungsordnung des
Österreichischen Kynologenverbandes.“ – Ich glaube, dass wir damit auch
den Bedenken, die heute von Ihrer Seite bezüglich der Ausbildung für Polizei-
und Rettungshunde und so weiter gekommen sind, sehr gut Rechnung getragen
haben. Und wir haben uns mit den Vereinen auch darauf geeinigt, dass das eine
gute Lösung ist.
Sie haben gemeint, dass die Tierheime auf Grund dieser Regelung
überfüllt sind. – Ich sage Ihnen nur: Wenn wir Ihrer Forderung nachkommen
und für alle Hunde einen Hundeführschein festlegen würden, dann bitte ich, sich
vorzustellen, wenn nach Ihrer Aussage die Tierheime schon bei zwölf Rassen
überfüllt sind, wie es dort ausschaut, wenn wir das für alle Hunde machen! Dann
würde wirklich eine massive Lawine auf die Tierheime zukommen! Man muss auch
sehen, dass sich das dann linear nach oben fortsetzen würde.
Kurz noch zu Kollegen Kenesei: Sie scheinen die Bissstatistik der
Wiener Polizei nicht zu kennen, die im Übrigen von einem Kampfhund angeführt
wird! – Ich zweifle nicht an der Expertise der Wiener
Tierschutzombudsstelle. Ich halte Herrn Mag Gsandtner für einen der
hervorragendsten Tierschutzexperten und Tierexperten, die wir in diesem Land
haben. Die Empfehlung mit den sechs Monaten kommt genau aus diesem
Expertenkreis, den ich wirklich für sehr gute halte, und ist sehr gut
vollziehbar. (Zwischenruf von Abg Günter Kenesei.)
Sie können sich gerne darüber lustig machen! Aber ich sage Ihnen: Ich
habe mich nicht erst gestern – wie Sie – in das Thema eingelesen,
sondern beschäftige mich schon einige Jahre damit und halte das für eine gute
Sache. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte die Gelegenheit noch
nutzen, um mich auch bei der MA 58, welche die Gesetzesgrundlage erstellt hat,
sehr herzlich zu bedanken. Es wurde dort wirklich eine gute und sehr schnelle
Arbeit in diesem Zusammenhang geleistet, und ich freue mich, dass wir den
Hundeführschein, den die Wienerinnen und Wiener mit so großer Zustimmung haben
wollten, jetzt auch schnell und rasch umsetzen werden. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Heinz Hufnagl: Wir kommen nun zur Abstimmung
über die Gesetzesvorlage.
Ein Abänderungsantrag der Landtagsabgeordneten Mag Maria
Vassilakou, Claudia Smolik und Mag Waltraut Antonov von den Grünen sowie Veronika Matiasek und
Dr Herbert Madejski von den Freiheitlichen betreffend Änderung des Wiener
Tierhaltegesetzes verlangt, dass § 5 Abs 2 wie folgt lauten soll:
Hundeführscheinpflichtig sind Hunde mit einem Körpergewicht, wenn Sie erwachsen
sind, von mehr als sieben Kilogramm. Ich ersuche diejenigen, die diesen
Abänderungsantrag unterstützen, um ein Handzeichen. – Dies sind die grüne
Fraktion und die Freiheitlichen, somit die Minderheit. Der Abänderungsantrag
ist daher abgelehnt.
Ich bitte nunmehr jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage
einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. Dieses
Gesetz ist mit sozialdemokratischer Mehrheit sohin mehrstimmig angenommen.
Sollte es einen Widerspruch gegen die zweite Lesung geben, bitte ich,
mir das jetzt zu signalisieren. (Abg Dr Matthias Tschirf:
Widerspruch!)
Ich registriere den
Widerspruch und stelle daher im Sinne der Geschäftsordnung den Antrag: Wer
diesen Widerspruch gegen die jetzige Abhaltung der zweiten Lesung unterstützt,
möge dies mit einem Handzeichen ausdrücken. – Dies ist mehr als die
erforderliche Drittelbeteiligung des Landtages.
Daher wird gemäß § 127 Abs 1 der Wiener Stadtverfassung die zweite
Lesung in der nächsten stattfindenden Sitzung des Wiener Landtages auf die
Tagesordnung gesetzt werden.
Wir kommen nunmehr zu Postnummer 6. Sie betrifft die erste Lesung der
Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Tierhaltegesetz geändert wird, nämlich
die Behördenzuständigkeit bei der Abnahme von Hunden.
Dazu wurde ein Absetzungsantrag von den Landtagsabgeordneten
Dr Herbert Madejski, Veronika Matiasek, Freiheitliche Partei, und Robert
Parzer, ÖVP, eingebracht. Ich bringe nunmehr diesen Absetzungsantrag zur
Abstimmung. – Wer den Absetzungsantrag unterstützt, gebe bitte ein
Handzeichen. – Dies wird von den drei Oppositionsparteien unterstützt und
bleibt somit in der Minderheit. Daher kommt dieser Gesetzesantrag zur
Verhandlung. Ich bitte nunmehr die Berichterstatterin, Frau Amtsf StRin
Mag Sima, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatterin Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Meine sehr
geehrten Damen und Herren! Ich ersuche um Zustimmung zu vorliegendem
Gesetzesentwurf.
Präsident Heinz Hufnagl: Danke schön. Es liegen keine
Wortmeldungen vor. Ich komme daher sofort zur
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