Landtag, 31. Sitzung vom 19.04.2010, Wörtliches Protokoll - Seite 18 von 34
Entscheidungen zu kommen, die eine Sanierung des Gebäudes zulassen. Das
ist für uns auch im Wofo ein großes Problem, weil wir hier nicht mit einem
Hauseigentümer verhandeln, sondern mit einer Vielzahl, die ganz
unterschiedliche Interessen vertreten. Das Problem steigert sich im Regelfall
auch dann, wenn dort beispielsweise die Wohnungseigentümer gar nicht wohnhaft
sind, sondern aus Spekulationsgründen oder sonstigen Gründen die Wohnungen bevorraten.
Also von daher ist es sicher ein größeres Problem, parifizierte Häuser
thermisch-energetisch zu sanieren als vielleicht Häuser, die nur einen
Eigentümer oder eine Eigentümerin haben.
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Herr Stadtrat. Die 3.
Zusatzfrage stellt Herr Abg Ing Mag Bernhard Dworak. Ich ersuche darum.
Abg Ing Mag Bernhard Dworak (ÖVP-Klub der
Bundeshauptstadt Wien): Guten Morgen, Herr Landesrat!
Ich habe zur aktuellen Novelle des Wiener Wohnbauförderungs- und
Sanierungsgesetzes Fragen. Es scheint nämlich, dass es bei dieser Novelle auch
Nachteile gibt, unter anderem die Problematik bei der Rückzahlungsdauer nach
§ 18 Mietrechtsgesetz. Die wird jetzt für thermisch-energetische Maßnahmen
bis zu 20 Jahre möglich sein. Hier werden ja doch allein durch die Zinsen
höhere Beträge zurückgezahlt werden müssen, als ursprünglich angesetzt. Sie
selbst sagen ja immer, dass erst ein rückgezahlter Bau den Vorteil von
gefördertem Wohnen möglich macht. Also wenn es jetzt 20 Jahre sind, wo rückgezahlt
wird, dann werden natürlich die Menschen und die Mieter höher belastet. Auf der
anderen Seite wird auch in dieser Novelle auf die Prüfung der
Hauptmietzinsreserve abgestellt. Und wenn es nicht möglich ist, sie
darzustellen, dann kann eine Prognoserechnung erstellt werden, was meiner
Meinung nach ein bisschen fast unglaublich klingt, denn Prognoserechnungen
haben nichts mit der tatsächlichen Höhe der Mietzinsreserve zu tun und
ermöglichen hier natürlich Manipulationen. In den Erläuterungen steht nämlich,
dass sich die Prüfung der Hauptmietzinsreserve als verfahrensverzögernd
ausgewirkt hat.
Und jetzt ist meine Frage eben dahin gehend, wie weit Sie diese Gefahr
sehen, einerseits die 20 Jahre, dass das einen deutlichen Schub bei den
Menschen verursachen wird, dass sie weniger im „Sack“ haben und auf der anderen
Seite, dass das Problem mit der Hauptmietzinsreserve ein doch wirklich
schlagendes sein wird.
Präsident Prof Harry Kopietz: Herr Stadtrat!
LhptmSt Dr Michael Ludwig: Die von Ihnen angesprochene
WWFSG-Novelle ist ja derzeit in Begutachtung. Also ich warte jetzt einmal die
Stellungnahmen aller in diesem Prozess befindlichen Interessensgruppen ab, um
hier auch eine endgültige Entscheidung zu treffen. Bei dem ersten Punkt der
Prognoserechnung gelten trotzdem ja dann die de facto abzurechnenden Kosten.
Also es geht im Wesentlichen darum, dass man einen Vorgriff tätigt, aber im
Endeffekt werden den Mieterinnen und Mietern die De-facto-Kosten, die ja dann
auch nachgewiesen und abgerechnet werden müssen, verrechnet.
Die Erhöhung der
Jahre, um die Kosten zu verteilen, also von jetzt 10 Jahre auf dann 20 Jahre,
soll eine Möglichkeit für die Hauseigentümer darstellen und kann einen Vorteil
bieten, um die anfallenden Kosten auf einen größeren Zeitraum zu verteilen. Das
heißt, die monatliche Belastung für die Mieterinnen und Mieter ist ebenfalls
eine geringere. Aber wenn man natürlich den Gesamtzusammenhang sieht, ist auf
Grund der Zinsenbelastung der Gesamtbetrag geringfügig höher. Richtig ist, die
monatliche Belastung ist deutlich geringer, und je nachdem, wie sich die
Zinsentwicklung darstellt, kann man doch davon ausgehen, dass natürlich immer
ein längerer Zeitrahmen im Regelfall auch etwas höhere Zinskosten verursacht.
Aber wie gesagt, der Vorteil ist die monatlich geringere Belastung.
Präsidentin Marianne Klicka:
Danke. Die nächste Zusatzfrage wird von der Abg Rubik gestellt. Ich erteile ihr
das Wort.
Abg Silvia Rubik (Sozialdemokratische Fraktion des
Wiener Landtages und Gemeinderates): Danke. Herr Landeshauptmann-Stellvertreter,
Sie haben uns jetzt erzählt, wie viele Maßnahmen und wie viel Geld die Stadt
Wien in den letzten Jahren in die Hand genommen hat, um die Sanierungen
fortzuführen und zu forcieren.
Meine Frage wäre ganz konkret: Wie sehen von Ihrer Seite die
flankierenden Maßnahmen aus, damit ökologische Komponenten bei den Bauvorhaben
auch weiterhin forciert werden?
Präsidentin Marianne Klicka:
Bitte, Herr Stadtrat!
LhptmSt Dr Michael Ludwig: Ja, ich möchte darauf
verweisen, dass wir die Ökoförderungen bereits im zuständigen Ausschuss für
Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung am 15. Februar 2010 adaptiert haben.
Und wir haben damit, wie ich meine, eine ganz deutliche Zunahme an Förderungen
im Bereich der Biomasseheizungsanlagen, der solarthermischen Anlagen oder auch
eine zusätzliche Förderung für die Errichtung von Niedrigenergie- und
Passivhäusern auch vorgesehen. Und ich denke, ein großer Vorteil bei dieser
veränderten adaptierten Förderung ist, dass wir unabhängig vom Einkommen und
ohne Wohnnutzenflächenbeschränkung hier die Förderungen ausschütten. Wir
unterstützen damit alle Häuselbauer, unabhängig jetzt von ihrem sozialen
Status, die thermisch-energetische Sanierung in Anspruch nehmen oder sich
beispielsweise mit Niedrigenergiehausstandard, Passivhausstandard zu
beschäftigen.
Wir haben außerdem, wie ich meine, ein sehr
umfassendes, auch von der Quantität umfassendes Fördersystem als Stadt Wien
vorgesehen. Bei Niedrigenergiehäusern und Passivhäusern sind das Förderungen in
der Größenordnung von in etwa 4 000 EUR und wir stellen damit
4 Millionen EUR auch zur
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