Landtag, 31. Sitzung vom 19.04.2010, Wörtliches Protokoll - Seite 17 von 34
Also ob es da nicht intensiv darüber nachzudenken gelte, dass man das,
was sich im Passivhaus bewährt - kontrollierte Be- und Entlüftung -, vorsieht,
denn zuerst ein Haus weiß Gott wie teuer zu sanieren und dann Löcher rein zu
bauen, damit Frischluft reinkommt, ist nicht rasend intelligent. So, das ist
ein Kommentar, keine Frage.
Zu meiner Frage. In der Tat gibt die Stadt Wien viel Geld aus. Das ist
lobenswert. Wir haben ohnehin jetzt beim KliP einen Arbeitskreis vereinbart, wo
wir über einige Dinge nachdenken. Lassen Sie mich zwei Regelungen andenken,
denn meine These ist, es mangelt nicht primär am Geld, sondern einige
Regelungen sind ziemlich hinderlich. Ich möchte zwei ansprechen. Die eine
werden wir im Arbeitskreis besprechen. Das sind die Feuermauern. Wir haben
unglaublich viele Feuermauern in Wien. Die sind teilweise in einem erbärmlichen
Zustand. Da mangelt es aber nicht an Geld, sondern da mangelt es an einer
Regelung, nämlich die Isolierung der Feuermauer, die besonders billig ist, weil
man da keine Fenster austauschen muss, da muss man nicht die Leute absiedeln
und so weiter, die reicht manchmal ein bissel aufs Nachbargrundstück. Das
heißt, du müsstest, die derzeitige Gesetzgebung vorausgesetzt, die Zustimmung
des Nachbarn bekommen oder einen Enteignungsvorgang machen. Da sagt der
zuständige Beamte: Herr Chorherr, wollen Sie wirklich, dass ich ein
Enteignungsverfahren mache? Frage: Ist da etwas angedacht, dass wir die tausenden
Feuermauern, die in einem erbärmlichen Zustand sind, zügig sanieren? Das ist
die eine Frage.
Die andere ist ganz kurz, sie war eh ohnehin schon einige Male in
Diskussion: Die Thewosan-Förderung, die eine gute ist, wirkt nur dort im
Sanierungsfall, wo gemäß Flächenwidmung gebaut wird. Jetzt haben wir aber
gerade im dicht besiedelten Gebiet Wiens eine Reihe von Hinterhofbauten, auch
parifiziert, die in einem schlechten Zustand sind, die deswegen nicht saniert
werden, weil dort keine Thewosan-Förderung möglich ist. Halten Sie eine
Änderung dieser Regelung für sinnvoll?
Präsident Prof Harry Kopietz: Herr Stadtrat!
LhptmSt Dr Michael Ludwig: Ja, das sind mehrere Fragen,
aber ich werde versuchen, sie trotzdem kurz zu beantworten. Zuerst zur
kontrollierten Be- und Entlüftung, wie sie sich im Passivhaus bewährt. Ja, das
ist richtig, man hat aber, wenn man so will, bei einem normalen Gründerzeithaus
beispielsweise, das man auf Thewosan saniert, zwei große Probleme. Das eine ist
natürlich, dass die Kosten eine Rolle spielen. Im Passivhaus, im Neubau, wird
die kontrollierte Be- und Entlüftung ja mitgeplant und mitgeliefert. Das heißt,
bei der Sanierung ist es eine Frage der Kosten und natürlich auch eine Frage
der Möglichkeiten, die technische Struktur in einem schon bestehenden Haus
unterzubringen. Das ist sehr oft auch eine Frage der räumlichen Möglichkeiten.
Prinzipiell ist aber eine kontrollierte Be- und Entlüftung ein großer Vorteil.
Wir sehen das auch in den Passivhäusern. Das hat beispielsweise für Allergiker
ein zusätzliches Plus, weil die kontrollierte Be- und Entlüftung beispielsweise
Allergiker auch vor Pollen bewahren kann. Also von daher ist es sicher eine
gute Möglichkeit. Wir prüfen das auch bei Objekten, die saniert werden. Aber es
liegt sehr oft an den Kosten und zum Teil auch an den räumlichen Gegebenheiten,
die notwendige technische Infrastruktur unterzubringen.
Bei den Feuermauern von Gründerzeithäusern versuchen wir sehr oft auch
zu fördern und zu unterstützen. Das löst aber nicht das Problem der
Eigentumsrechte des Nachbargrundstücks. Ich sehe darin ein juristisches
Problem, weil man natürlich die Nachbarn auch mit einbeziehen muss, wenn es um
eine solche Sanierung geht. Es geht da sehr oft nur um wenige Zentimeter, aber
es ist trotzdem, wenn man so will, eine Beeinträchtigung auch des
Nachbargrundstücks und greift in die Eigentumsrechte des Nachbarn oder der
Nachbarin ein. Von daher prüfen wir das zwar, aber ich bin da nicht sehr
optimistisch, dass es uns gelingt, jetzt auf Grund vorgesehener
Sanierungsschritte die Eigentumsrechte des Nachbarn beispielsweise außer Kraft
zu setzen und gilt auch im Wesentlichen nur bei den Feuermauern, weil sonst in
der Großstadt im Regelfall ja Mauer an Mauer zum Nachbargrundstück steht.
Zu den Hinterhöfen, die wir in manchen Fällen nicht fördern können, das
sind im Regelfall Ausnahmefälle. Im Allgemeinen versuchen wir gerade auch in
solchen Fällen, wo es eine Hinterhofstruktur gibt, durch die Förderung, sehr
oft auch durch die Thewosan-Sanierung, die Lebenssituation der Mieterinnen und
Mieter in den Innenhofbereichen zu verbessern, was manchmal dazu führt, dass
Bauträger oder auch Einzelpersonen, die diese Umbauten vornehmen, sich in ihren
Eigentumsrechten beeinträchtigt fühlen, weil die gerne alle Möglichkeiten zu
einer Maximierung auch der Wohnfläche ausschöpfen würden, wir aber mit dem
Ausschütten der Förderung sehr wohl auch den Anspruch haben, dass sich die
Lebensqualität in den sehr engen, oft finsteren Innenhöfen verbessert und dass
wir meistens nur dann beispielsweise eine Aufzonung, einen Dachgeschoßausbau
durch die Förderung akzeptieren, wenn gleichzeitig in einem anderen Teil des
Gebäudes eine Abzonung vorgenommen wird, weil die Mieterinnen und Mieter im
Innenhofbereich dann in den Genuss von Licht, Luft und Sonne kommen. Wir sagen,
wenn wir schon Förderungen einsetzen, dann wollen wir auch die Lebensqualität
aller Mieterinnen und Mieter verbessern, und zwar nicht nur jener im
Dachgeschoß, sondern auch jener, die bis dahin vielleicht in einem finsteren
Hinterhof gelebt haben.
In einem Punkt gebe ich Ihnen aber auch sehr recht:
Was ein großes Problem bei der Thewosan-Sanierung und insgesamt bei der
Sanierung ist, sind die parifizierten Häuser. Das heißt, überall dort, wo es in
Häusern mehrere Eigentümer gibt, ist es oft sehr, sehr schwer, auch mit
höchster Förderung zu
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