«  1  »

 

Landtag, 32. Sitzung vom 21.05.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 13 von 28

 

Es ist dies ein sehr wichtiges Thema. Sie haben aber mit dem Ausdruck „unangenehm“ implizit ausgedrückt, dass es für uns nicht wichtig sei. Es ist für uns aber sehr wichtig! Ich möchte diese leichte Unterstellung also wirklich mit Entschiedenheit zurückweisen! Es ist dies für uns ein sehr wichtiges Thema, meine Damen und Herren, und zwar nicht nur für unsere Fraktion, sondern für alle, die hier im Haus beteiligt sind. (Zwischenrufe bei den GRÜNEN.)

 

Ich möchte auf eine paar weitere Details aus der Rede beziehungsweise gerade aus der tatsächliche Berichtigung des Kollegen Ellensohn eingehen.

 

Das verstehe ich nicht: Warum so untergriffig? Warum muss man jetzt persönlich angriffig werden und sagen, Artikel kann man nicht einmal richtigstellen? Das nächste Mal gehen Sie auf mich los, weil ich als gelernter und geborener Oberösterreicher „Nöbi" und „Öpfi" sage. Ich meine, das ist wirklich ein bisschen unter der Würde unseres Hauses. Ich verteidige normalerweise keine FPÖ-Kollegen, aber das wegen der Sprache oder wegen des richtigen Artikels oder Halbsatzes? (Zwischenruf von StR David Ellensohn.) - Ich habe das jetzt gerade so aufgefasst, natürlich. (Neuerlicher Zwischenruf von StR David Ellensohn.) Also ich habe es so aufgefasst, als hätten Sie ihn jetzt wegen seiner Grammatik bekrittelt. - Gut, wenn das nicht so ist, dann nehme ich es zurück. Aber da sehen Sie, wie schnell etwas falsch aufgefasst werden kann. Okay, wir sind uns also einig.

 

Sie haben ein deutsches Beispiel zitiert. Also wenn Sie schon bei Deutschland sind, dann nehmen Sie auch gleich Berlin her, denn das ist am besten mit Wien vergleichbar, Herr Ellensohn. In Berlin sind die Regelungen betreffend Automatenaufstellung vor Kurzem erst gelockert worden. Dort sind immerhin die Linken in der Regierung, es ist ein rot-dunkelrotes Bündnis. Also wenn man schon über Deutschland redet, dann sollte man gleich mehrere Bundesländer zitieren, nicht immer nur eines.

 

Aber das ist halt überhaupt Ihr Zugang zur Materie, nicht nur zu diesem Thema Glücksspiel, sondern zu vielen Materien: die so genannte selektive Wahrnehmung. Und warum diese Wahrnehmung bei Ihnen so selektiv ist, das kann ich Ihnen, glaube ich, heute ganz gut beweisen - ich nehme damit einen der wichtigsten Punkte gleich vorweg, aber es passt so gut jetzt am Anfang: Sie zitieren durchaus zu Recht immer dieses Buch. (Der Redner hält ein Exemplar des Buches „Kleines Glücksspiel – Großes Leid?" in die Höhe.) Sie sehen, dieses Thema ist uns wichtig, wir beschäftigen uns genauso wie Sie mit dem Thema, wir lesen auch die entsprechende Literatur dazu. Aber interessanterweise kommt das Buch zu einem anderen Schluss. Unter dem Kapitel Schlussfolgerungen - das werden Sie ja sicher genauso wie ich gelesen haben - steht nämlich Folgendes:

 

„Ein rigoroses Verbot des Kleinen Glücksspiels kann nicht als adäquate Maßnahme zur effektiven Reduktion der sozialen Kosten problematischen Spielens betrachtet werden. Sieht man sich die Bundesländer an, in denen das Kleine Glücksspiel derzeit nicht erlaubt ist, liegt die Vermutung nahe, dass ein Verbot kaum eine Reduktion des Automatenspiels, jedoch schwerere Kontrollierbarkeit zur Folge hätte."

 

Es geht weiter: „Ein derartig rigoroser Eingriff in die Entscheidungsfreiheit normaler Spieler scheint insbesondere angesichts der vermutlichen Ineffektivität der Maßnahme in Bezug auf die Minimierung der sozialen Kosten nicht gerechtfertigt."

 

Wenn ich jetzt schon dieses Buch genauso ernst nehme wie Sie, dann ist Ihr Antrag oder Ihr dauerndes Plädieren für ein völliges Abschaffen des Kleinen Glücksspiels genau die falsche Maßnahme oder die ineffizienteste Maßnahme. Ich glaube, wir sollten versuchen, dieses Thema unaufgeregt und sachlich zu diskutieren. Ich versuche, es auch wieder auf diese Ebene zurückzuführen.

 

Gehen wir einmal ein bisschen in die Historie zurück: Die letzte Glücksspielgesetz-Novelle auf Bundesebene war 1979. Wir haben uns 1998 als Landesgesetzgeber intensiver - inklusive Enquete, Anhörung von Experten et cetera - damit beschäftigt. Und man muss dazu sagen, gerade seit 1979 ist der Gesetzgeber von der Glücksspielindustrie und von den technischen Möglichkeiten, die es vor 30 Jahren noch nicht gegeben hat, einfach überholt worden. Damals hat man sich eben einen einarmigen Banditen als einarmigen Banditen vorgestellt, wo ein Spiel nach dem anderen abzuhandeln ist. Das hat sich ein bisschen verändert. Es ist - in der Analyse sind wir alle hier im Hause uns einig - zu einem Wildwuchs gekommen: Viele illegale Automaten, und zwar in allen Bundesländern, sowohl in jenen, wo es erlaubt ist, als auch in jenen, wo es verboten ist. Dass diese so genannten kleinen Automaten-Casinos natürlich Auswirkungen auf das Stadtbild haben, ist uns auch allen bewusst, gefällt uns allen auch nicht.

 

Und dass Sucht an sich – egal, ob Spielsucht oder eine andere - etwas Schreckliches ist und dass sie Not, Armut, Elend, Beschaffungskriminalität mit sich bringt, darin sind wir uns, glaube ich, auch alle einig. Und da sind wir auch als Landesgesetzgeber aufgefordert zu tun, was nötig ist, um das so weit wie möglich hintanzuhalten. Das gilt natürlich für alle Suchtmittel, nicht nur für die Spielsucht. Und dass die Situation unbefriedigend ist, ich glaube, darin sind wir uns ebenso einig.

 

Unsere Meinung, die wir erst in einer Debatte im November 2009 dazu hier vertreten haben, war, dass wir als Gesetzgeber gut beraten wären, etwas zu ändern, aber mit Augenmaß und - wie es damals in dem Redebeitrag hieß - ohne Weltverschwörungstheorie. Wir - die Kollegen von der Sozialdemokratie und wir von der ÖVP - haben damals einen Antrag dahin gehend gestellt, dass wir jetzt einmal abwarten, was der Bundesgesetzgeber sagt, und dann die Landesgesetzgebung entsprechend anpassen oder noch etwas daran verändern.

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular