Landtag,
32. Sitzung vom 21.05.2010, Wörtliches Protokoll -
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Und
genau das, meine Damen und Herren, wird jetzt passieren. Es gibt jetzt einmal
einen Vorschlag auf Bundesebene, der den Ländern noch einiges an Kompetenz und
einiges an Veränderungsmöglichkeiten gibt. Das, was Sie heute dargestellt
haben, sind natürlich nur die einmal vom Bundesgesetzgeber vorgegebenen Rahmenbedingungen,
zum Teil die Höchstgrenzen. Da haben wir, genauso wie die anderen acht
Bundesländer, auf Landesebene die Möglichkeit, noch einiges daran
herumzuarbeiten und zu verändern.
Der vorliegende Gesetzesentwurf des Bundesgesetzgebers ist meiner Ansicht
nach durchaus der völlig richtige Schritt in Richtung mehr Kontrolle, in
Richtung Spielerschutz, ist richtig hinsichtlich des Vorgehens gegen illegale
Automaten. Aber er bietet gleichzeitig auch den Ländern noch immer die Möglichkeit,
eine Einnahmequelle - und die stellt es ja dar; ich meine, da brauchen wir
nicht um den heißen Brei herumzureden: 60 Millionen EUR, das ist ein
signifikanter Budgetposten auch für die Stadt Wien, überhaupt in der heutigen
Zeit – nicht völlig versickern zu lassen.
Bleiben wir ein bisschen bei der Kontrolle. Die Automaten werden sehr
wohl eingeschränkt. Wenn wir jetzt einmal die richtigen Spielautomaten hernehmen,
so werden diese von zirka 3 600 bis 3 700, die es derzeit in Wien
sind, heruntergefahren auf eine Limitierung von 2 800 Geräten. Also das
ist einmal, was die wirklichen Spielautomaten betrifft, nicht eine Vermehrung,
sondern eine Verminderung. (Abg Dipl-Ing Martin Margulies: ... wenn man
es nicht kontrollieren kann!)
Kontrolle - kommen wir damit gleich zum nächsten Punkt - ist ja im
Gesetz vorgesehen: Die müssen jetzt alle legal zusammengeschlossen werden. (Abg Dipl-Ing Martin Margulies: Und wenn sie
es nicht sind?) Die werden an einen Großrechner angeschlossen, damit man
die Einnahmen und alles andere kontrollieren kann. Und damit ist für den Kontrollor
auch sofort klar, ob es ein legaler oder ein illegaler ist. Das war ja bisher
die juristische Streiterei. Das wissen Sie doch. (Abg Dipl-Ing Martin
Margulies: ... was legal ist und was nicht legal ist?) Na, wenn er an
das Rechenzentrum angeschlossen ist, ist es ein legaler. Denn die haben ja die
Anzahl, da gibt es ja nichts mehr herumzudeuteln. - Also wenn wir von
vornherein immer davon ausgehen, dass jede gesetzliche Maßnahme schlecht ist,
Herr Margulies, dann haben Sie recht. Aber das kann ich dann dauernd tun. (Beifall
bei der ÖVP.)
Das ist eine positive Veränderung! Gehen wir doch nicht schon wieder
drei Schritte weiter, indem wir sagen, das ist nichts und das wird nichts und
das kann man wieder nicht kontrollieren. – Es ist aus meiner Sicht einmal ein
großer Fortschritt. (Abg Dipl-Ing Martin Margulies: Jetzt wissen wir in
mehreren Bundesländern, dass alle Automaten, die aufgestellt sind, illegal sind
– und es geschieht nichts!)
Na, dass alle illegal sind, das können Sie nicht sagen. Dass es illegale
gibt, das wissen wir, aber dass alle illegal sind, können Sie nicht sagen.
Haben Sie alle geprüft? (Abg Dipl-Ing Martin Margulies: Nein, ich
habe ...!) - Sie haben also nicht alle geprüft.
Bisher wurden die Höchstgrenzen umgangen - das wissen Sie - durch
Parallelspielen, durch Verdoppelungen und, und, und. Also dass hier jetzt der
Bundesgesetzgeber völlig abstruse neue Höchstgrenzen einführt, stimmt ja nicht,
denn da sind wir ja vom Faktischen längst überholt worden. Die 50 Cent
Einwurf und 20 EUR Ausschüttung, die gibt es ja schon lange nicht mehr.
Bisher war die Ausschüttung letzten Endes für den Fiskus unklar. Durch
dieses Zusammenschalten der Automaten wird auch dies in Zukunft transparent und
damit also durchsichtig.
Es gibt zukünftig ein dreistufiges Modell: Ganz oben sind wie bisher die
Casinos, wo es vom Roulettespiel bis zu den Automaten verschiedene Glücksspielangebote
gibt. Dann kommen die Automaten-Casinos, und bei den Automaten-Casinos, die Sie
gerade so verteufelt haben, komme ich jetzt auch wieder zu einem interessanten
Punkt - das Archiv ist immer wieder etwas Schönes: Bei der Debatte 1998/99 über
das damalige Landesgesetz hat der Debattenredner der GRÜNEN hinsichtlich des
Hauptgrundes, warum man den Gesetzentwurf ablehnt, Folgendes gesagt: „Ein
wesentlicher Punkt, der in das neue Gesetz aufgenommen werden sollte, ist die Zugangskontrolle
bei den Spielhallen."
So, die haben wir jetzt. Bei den Spielhallen, die bis zu
50 Automaten aufstellen, gibt es in Zukunft eine Zugangskontrolle. (Abg
Mag Maria Vassilakou: Welcher grüne Redner war das?) Das war damals der
Kenesei. (Ironische Ah!-Rufe bei den GRÜNEN und Ruf: Der sitzt jetzt bei
euch!) Na, war er damals ein schlechter Grüner? (Weiterer Zwischenruf
bei den GRÜNEN.) Ah, Sie verleugnen also sozusagen Ihre Geschichte? Das,
was damals die GRÜNEN gesagt haben, gilt heute nicht mehr? Na gut, dann ist
natürlich alles anders. Die haben einmal die Meinung und haben einmal die
Meinung. Ist in Ordnung, gut. Also damals war es Ihnen recht - bleiben wir
dabei -, heute ist es Ihnen nicht mehr recht. Auf das können wir es jetzt
reduzieren. (Beifall bei der ÖVP.)
Die Limitierung auf
2 800 Geräte habe ich schon erwähnt. Es werden drei Konzessionen pro Bundesland
ausgeschrieben. Automatensalons, wie gesagt, nur mit 50 Geräten. Und es
gibt auch auf Länderebene die Möglichkeit oder Nichtmöglichkeit, Einzelaufstellungen
zuzulassen. Die zählen aber zu dem gesamten Umfang der 2 800 Geräte dazu.
Dort sind die Limits aber bei der Einzelaufstellung auch anders, dort sind sie
wesentlich niedriger, mit 1 EUR Einwurf und bis zu 1 000 EUR
Gewinn. Also ich glaube sehr wohl, dass das in Zukunft ein reglementiertes
Angebot mit einem erhöhten Spielerschutz darstellt.
Apropos
Spielerschutz: Es gibt, wie gesagt, die Zugangskontrolle. Das halte ich
wirklich für vernünftig. Wie die dann ausschaut und ob sie eingehalten wird,
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