Landtag,
33. Sitzung vom 24.06.2010, Wörtliches Protokoll -
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kleinen Kindern zu keiner Verurteilung beziehungsweise zu einer
Einstellung führen."
Ich darf hier einen kurzen Fall zur Hand nehmen, wo ein Richter bei der
Urteilsverkündung festgestellt hat, dass der Beschuldigte zwar pädophil ist
oder war und es auch zweifelsfrei sexuelle Übergriffe gegeben hat, die Tat aber
nicht konkretisiert werden konnte, was die Voraussetzung für eine Verurteilung
darstellen würde, daher gab es im Zweifel einen Feispruch. Das ist ja auch
genau das Problem, was Sie hier ansprechen. Dieser Fall, den ich hier konkret
anspreche, der fand in Wien in einem privaten Verein statt, der aber auch mit
Kindern von Wiener Behörden beschickt wurde. Er liegt zwar schon länger zurück,
wird aber zur Zeit von der Staatsanwaltschaft neu aufgerollt. Und das ist ja
nicht nur ein Einzelfall, der hier stattgefunden haben soll, sondern es sollen
hier über mehrere Jahre, über fünf, sechs Jahre, eine ganze Reihe von
Missbrauchsfällen stattgefunden haben, die eben jetzt wieder von der
Staatsanwaltschaft aufgerollt werden. Es gibt eben schwere Vorwürfe gegen ein
privates Wiener Kinderheim und gegen einen in der Nähe arbeitenden Wiener
Geschäftsmann und das Ganze liest sich im Endeffekt schlimmer als ein Film. Es
wurde ja auch von der „Wiener Zeitung“ gebracht und mittlerweile auch vom ORF.
Es seien die Kinder hier, eben meistens aus Problemfamilien stammend,
regelrecht abgerichtet worden und dann bei Sexpartys in Wohnungen des
Unternehmers, der damals freigesprochen wurde, als Gäste vermietet worden. Sie
wurden regelrecht versklavt. Es gab einen regelrechten Buslieferdienst für
solche Orgien und die Kinder hätten auch Geld bekommen, auch für
Vergewaltigungen.
Dieser Hauptverdächtige wurde im Jahre 2002 mangels an Beweisen
freigesprochen. Die Polizei untersucht, wie gesagt, die neuen Vorwürfe, es gilt
die Unschuldsvermutung. Ein Lehrer vom Sozialpädagogischen Zentrum Hietzing
wurde damals schon Mitte der 90er Jahre darauf aufmerksam, dass eben immer mehr
nicht sehr gut behütete Schüler Mitte der 90er Jahre plötzlich mit teuren
Mobiltelefonen in den Unterricht gekommen sind und nach Anrufen dann auch oft
verschwanden.
Ein jetzt auftretendes Opfer und Zeuge hat eben auch bestätigt, dass er
mit neun Jahren ins Heim gekommen ist. Er merkte dann bald, dass ältere
Heimkinder die jüngeren sexuell antesteten und auf ihre Brauchbarkeit eben
prüften, teils auch mit Gewalt und es sei auch seitens der Erzieher zu
Übergriffen gekommen.
Es gab gleich neben dem Heim eine Reinigungsfirma, wo der Chef, der
damals bei dem Prozess eben Freigesprochene, ein- und ausgegangen ist. Die
Kinder wurden damals gefragt, ob sie sich etwas mehr Geld dazuverdienen wollen
und damals waren ja 120 Schilling als Taschengeld oder auch mehr monatlich ja
eine nette Stange Geld für einen 11-, 12-, 13-Jährigen. Die Kinder wurden für
Putzdienste eingesetzt, man hat sie auch während der Schulzeit eingeteilt. Sie
haben in Firmen, aber auch in Privatwohnungen ihre Putzdienste verrichtet und
es sah damals eben oft so wild aus, das sagt jetzt ein Zeuge, als hätten dort
Orgien stattgefunden. Es mussten leere Flaschen, gebrauchte Kondome und
Sexspielzeug weggeräumt werden. Nach dieser Putzpartie in diesen Wohnungen oder
Firmen wurden diese Kinder mit diesem Busdienst wieder ins Heim zurückgebracht
und die anderen Kinder wurden abgeholt und in die jeweiligen schon gesäuberten
Wohnungen gebracht, um dort wahrscheinlich die nächsten Orgien durchzuführen.
Ja und es ist eben in Schlafzimmern, in der Sauna zur Sache gegangen. Es gab
sogar eine Art Folterkeller, wo auch professionelle Kinderpornos gedreht worden
sein sollen.
Viele Heimkinder seien vorher schon im Elternhaus misshandelt worden,
das heißt, sie konnten sich im Endeffekt nirgendwo beschweren, weil sie aus
völlig zerrütteten Familien stammten, die Eltern teils schon verstorben waren,
teils drogenabhängig oder selbst Missbrauchstäter waren. Im Endeffekt wurde
kaum jemand verschont außer diejenigen, die sich gewehrt haben, die sich massiv
gewehrt haben. Die wurden verschont oder teilweise vergewaltigt oder sie wurden
als Drogenkuriere eingesetzt.
Aber das Fragliche an der ganzen Sache ist, dass im Endeffekt die Kinder
einen Freibrief bekamen, dem Unterricht fernzubleiben und über Monate von der
Schule für Erlebnispädagogik oder Privatunterricht abgemeldet wurden. Es waren
damals über 110 Kinder im Heim und betroffen waren wahrscheinlich rund um die
30. Dieser Lehrer dieser sozialpädagogischen Anstalt hat damals den
Stadtschulrat informiert, ist aber laut eigener Aussage auf eine Mauer des
Schweigens gestoßen und einen Monat später war er arbeitslos.
Man stellt sich also die Frage, warum im Zeitraum 1995 bis 2000
wiederholt Schüler aus diesem Sozialpädagogischen Zentrum Hackinger Kai von Erziehungsbefugten
des Aichhorn-Hauses zum häuslichen Unterricht oder zum erlebnispädagogischen
Unterricht abberufen wurden. Das haben wir auch schon 2001 bei einer Anfrage
seitens des GR Herbert Rudolph hinterfragt, weil eben so eine Abmeldung nach
dem § 11 Schulpflichtgesetz auch ganz klar geregelt ist. So eine Abmeldung
muss nämlich zu Beginn des Schuljahres erfolgen. Es wurden aber dem Vernehmen
nach die Schüler des Hackinger Kais auch während des Schuljahres vom Unterricht
abgemeldet. Der Unterrichtserfolg wurde nicht überprüft oder auch nicht
erbracht und die Einforderung des erfolgreichen Unterrichts vom zuständigen
Bezirksschulinspektor wurde unterlassen. Diese Verantwortung muss, wenn dieser
Fall neu aufgerollt wird, auch festgemacht werden.
Damals jedenfalls war die Suppe fürs Gericht zu dünn.
Es gab, wie gesagt, einen Freispruch im Zweifel. Deswegen unterstütze ich auch
die Forderung seitens der Kinder- und Jugendanwaltschaft, hier eine Kommission
einzuführen, um zu erforschen, wie man es anstellen kann, dass Kinder besser
bei der Quote zur
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