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Landtag, 33. Sitzung vom 24.06.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 42 von 100

 

zu überlegen ... (Abg Mag Rüdiger Maresch: Es ist aber noch kein Hochwasser!) Es ist noch kein Hochwasser, Kollege Maresch, aber es wäre der erste Weg gewesen, einmal den Fluss schiffbar zu machen, um in eine Richtung zu gehen.

 

Meine Damen und Herren! Was meine ich damit? Ich meine damit, dass wir zum ersten Mal auch eine Gelegenheit geschaffen haben, dass die Stellplatzverpflichtungen in einer Garage zu 10 Prozent auch anderwärtig verwendet werden können, nämlich dort, wo es notwendig ist, dass die Bauträger auch entsprechende Radabstellplätze oder Motorradabstellplätze schaffen.

 

Ich bin auch beim Kollegen Maresch, dass es in manchen Gebieten notwendig sein wird – da hat aber die Stadtplanung das Instrument ja schon vorgesehen –, ein Stellplatzregulativ einzuführen. Wir haben ja schon einige Beispiele in Wien. Ich denke jetzt an meinen politischen Heimatbezirk, die Leopoldstadt, wo es schon möglich war, in gewissen Gebieten rund um das Nordbahnhof-Gelände entsprechende Regulative einzuziehen. Man hat überlegt: Ist es überhaupt notwendig, dort ein Eins-zu-eins-Modell umzusetzen, geht es nicht eher um das öffentliche Personennahverkehrsmittel? Auch wenn ich mir manche Debatte hier im Haus anhöre, wo immer gejammert wird, dass der Personennahverkehr noch schlecht ist, wenn ich an manche Ideen denke, die gerade in Presseaussendungen der letzten Tage zu finden waren, so sind wir eigentlich doch alle, wenn wir Wien verlassen, immer stolz darauf, dass wir einen entsprechenden Personennahverkehr in dieser Stadt bieten können. Damit hängt auch die Lebensqualität in einer Stadt zusammen, die Lebensqualität, die auch entsprechend hoch ist. Und da sind wir, glaube ich, mit dieser Änderung des Wiener Garagengesetzes und damit zusammenhängend mit der Bauordnung auf dem richtigen Weg.

 

Auch eine Qualitätsgeschichte haben wir eingebaut. Es kann nicht so gehen, dass sich in Erdgeschoßzonen, die ganz einfach problematisch sind, jeder seinen eigenen Stellplatz baut, ohne eine dementsprechende Anzahl von Stellplätzen zu schaffen. Es kann nicht sein, dass jeder nur seinen eigenen Stellplatz schafft, was eine Zerstörung der Fassadensituation und überhaupt eine Zerstörung der Erdgeschoßzone mit sich bringt. Und das ist selbstverständlich auch mit in dieses Garagengesetz eingeflossen.

 

Was aber auch eingeflossen ist, ist, dass wir ganz einfach die Möglichkeit bieten, dass in Zukunft, sollte das Thema Elektromobil weiter ansteigen, sollte es ein Alltagsthema werden, sollte es ein Transportmittel sein, das in Zukunft sehr viel Städter verwenden, Voraussetzungen in den Garagen geschaffen werden, um auch hier die Energieanspeisung sicherzustellen. Das sind nicht die großen, aber die wichtigen Dinge, die diese neue Bauordnung und dieses neue Garagengesetz mit sich bringen.

 

Ich muss auch dazusagen, dass wir diese Geschichten ganz offen diskutiert haben und uns auch Gedanken gemacht haben, wie es weitergeht mit Fahrradboxen und wie die dort eingerichtet werden können. Darauf gibt eben dieses neue Garagengesetz die entsprechenden Antworten, da gibt es im neuen Garagengesetz die entsprechenden Freigaben.

 

Auch wenn die ÖVP – der Kollege Dworak hat es erwähnt – von der Legistik her glücklicher gewesen wäre, das im Bezirk zu haben, so haben wir halt auch im Haus ab und zu Juristen, die nicht so dieser Meinung sind. Aber wir haben ja auch die Möglichkeit, bei Gelegenheit dieses Thema noch einmal aufzugreifen und noch einmal zu diskutieren und vielleicht auch hier noch eine legistische Änderung durchzuführen.

 

In diesem Sinne, meine Damen und Herren, tut es mir leid, dass es heute nicht der Fall sein wird, dass beim Garagengesetz die Österreichische Volkspartei mitstimmt, es tut mir leid, dass die Grünen nicht mitstimmen. Ich nehme an, das hängt mit einem magischen Datum zusammen, welches heute hier schon öfter genannt wurde, das ist der 10. Oktober 2010. Meine Damen und Herren, glauben Sie mir, die Wiener und Wienerinnen schauen genau auf dieses Datum, und ich bin mir nicht so sicher, ob Ihr Argument, wegen dieses Datums die heutige Zustimmung zu verweigern, gerade das richtige ist. Aber das müssen Sie politisch und persönlich ausmachen.

 

In diesem Sinne möchte ich Sie aber trotzdem noch einmal einladen: Gehen Sie noch einmal in sich! Ich schlage vor, dieses Garagengesetz, so wie das Klima in der Arbeitsgruppe war, gemeinsam zu beschließen. In diesem Sinne würde ich auch vorschlagen, alle Fraktionen sollen noch einmal darüber nachdenken und diesem Garagengesetz die Zustimmung geben. Um mit Maresch heute zu enden: Alles fließt, auch das Garagengesetz. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsidentin Marianne Klicka: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile dem Herrn Berichterstatter das Schlusswort.

 

Berichterstatter LhptmSt Dr Michael Ludwig: Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Hoher Landtag!

 

Auch ich habe das Gesprächsklima in der überfraktionellen Arbeitsgruppe als sehr positiv empfunden. Ich glaube, es war wirklich auch ein Aufeinanderzugehen in vielen Punkten, und ich denke, dass die Diskussion ja auch zu einigen sehr guten Ergebnissen geführt hat. Ich denke etwa daran, dass wir jetzt Vorkehrungen treffen, um die Elektromobilität in Zukunft in unserer Stadt stärker zu unterstützen oder dass wir gegen die so genannten toten Augen in der Stadt, also die Erdgeschoßzonen, die für Garagen verwendet werden, Maßnahmen getroffen haben und es in Zukunft erschweren werden, dass Garagen im Erdgeschoßbereich geschaffen werden, und zwar durch höhere Auflagen, durch den Umstand, dass man für jeden Stellplatz, der an der Oberfläche entfernt wird, mindestens drei Stellplätze im Hausinneren schaffen muss.

 

Ich denke auch, dass die Diskussion über die

 

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