Landtag,
33. Sitzung vom 24.06.2010, Wörtliches Protokoll -
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zu überlegen ... (Abg
Mag Rüdiger Maresch: Es ist aber noch kein Hochwasser!) Es ist noch
kein Hochwasser, Kollege Maresch, aber es wäre der erste Weg gewesen, einmal
den Fluss schiffbar zu machen, um in eine Richtung zu gehen.
Meine Damen und Herren! Was meine ich damit? Ich meine damit, dass wir
zum ersten Mal auch eine Gelegenheit geschaffen haben, dass die
Stellplatzverpflichtungen in einer Garage zu 10 Prozent auch anderwärtig
verwendet werden können, nämlich dort, wo es notwendig ist, dass die Bauträger
auch entsprechende Radabstellplätze oder Motorradabstellplätze schaffen.
Ich bin auch beim Kollegen Maresch, dass es in manchen Gebieten
notwendig sein wird – da hat aber die Stadtplanung das Instrument ja schon
vorgesehen –, ein Stellplatzregulativ einzuführen. Wir haben ja schon einige
Beispiele in Wien. Ich denke jetzt an meinen politischen Heimatbezirk, die
Leopoldstadt, wo es schon möglich war, in gewissen Gebieten rund um das
Nordbahnhof-Gelände entsprechende Regulative einzuziehen. Man hat überlegt: Ist
es überhaupt notwendig, dort ein Eins-zu-eins-Modell umzusetzen, geht es nicht
eher um das öffentliche Personennahverkehrsmittel? Auch wenn ich mir manche
Debatte hier im Haus anhöre, wo immer gejammert wird, dass der
Personennahverkehr noch schlecht ist, wenn ich an manche Ideen denke, die
gerade in Presseaussendungen der letzten Tage zu finden waren, so sind wir
eigentlich doch alle, wenn wir Wien verlassen, immer stolz darauf, dass wir
einen entsprechenden Personennahverkehr in dieser Stadt bieten können. Damit
hängt auch die Lebensqualität in einer Stadt zusammen, die Lebensqualität, die
auch entsprechend hoch ist. Und da sind wir, glaube ich, mit dieser Änderung
des Wiener Garagengesetzes und damit zusammenhängend mit der Bauordnung auf dem
richtigen Weg.
Auch eine Qualitätsgeschichte haben wir eingebaut. Es kann nicht so
gehen, dass sich in Erdgeschoßzonen, die ganz einfach problematisch sind, jeder
seinen eigenen Stellplatz baut, ohne eine dementsprechende Anzahl von
Stellplätzen zu schaffen. Es kann nicht sein, dass jeder nur seinen eigenen
Stellplatz schafft, was eine Zerstörung der Fassadensituation und überhaupt
eine Zerstörung der Erdgeschoßzone mit sich bringt. Und das ist
selbstverständlich auch mit in dieses Garagengesetz eingeflossen.
Was aber auch eingeflossen ist, ist, dass wir ganz einfach die
Möglichkeit bieten, dass in Zukunft, sollte das Thema Elektromobil weiter
ansteigen, sollte es ein Alltagsthema werden, sollte es ein Transportmittel
sein, das in Zukunft sehr viel Städter verwenden, Voraussetzungen in den
Garagen geschaffen werden, um auch hier die Energieanspeisung sicherzustellen.
Das sind nicht die großen, aber die wichtigen Dinge, die diese neue Bauordnung
und dieses neue Garagengesetz mit sich bringen.
Ich muss auch dazusagen, dass wir diese Geschichten ganz offen
diskutiert haben und uns auch Gedanken gemacht haben, wie es weitergeht mit
Fahrradboxen und wie die dort eingerichtet werden können. Darauf gibt eben
dieses neue Garagengesetz die entsprechenden Antworten, da gibt es im neuen
Garagengesetz die entsprechenden Freigaben.
Auch wenn die ÖVP – der Kollege Dworak hat es erwähnt – von der Legistik
her glücklicher gewesen wäre, das im Bezirk zu haben, so haben wir halt auch im
Haus ab und zu Juristen, die nicht so dieser Meinung sind. Aber wir haben ja
auch die Möglichkeit, bei Gelegenheit dieses Thema noch einmal aufzugreifen und
noch einmal zu diskutieren und vielleicht auch hier noch eine legistische
Änderung durchzuführen.
In diesem Sinne, meine Damen und Herren, tut es mir leid, dass es heute
nicht der Fall sein wird, dass beim Garagengesetz die Österreichische
Volkspartei mitstimmt, es tut mir leid, dass die Grünen nicht mitstimmen. Ich nehme an, das hängt mit einem
magischen Datum zusammen, welches heute hier schon öfter genannt wurde, das ist
der 10. Oktober 2010. Meine Damen und Herren, glauben Sie mir, die Wiener
und Wienerinnen schauen genau auf dieses Datum, und ich bin mir nicht so
sicher, ob Ihr Argument, wegen dieses Datums die heutige Zustimmung zu
verweigern, gerade das richtige ist. Aber das müssen Sie politisch und
persönlich ausmachen.
In diesem Sinne möchte ich Sie aber trotzdem noch einmal einladen: Gehen
Sie noch einmal in sich! Ich schlage vor, dieses Garagengesetz, so wie das
Klima in der Arbeitsgruppe war, gemeinsam zu beschließen. In diesem Sinne würde
ich auch vorschlagen, alle Fraktionen sollen noch einmal darüber nachdenken und
diesem Garagengesetz die Zustimmung geben. Um mit Maresch heute zu enden: Alles
fließt, auch das Garagengesetz. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsidentin Marianne Klicka:
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für
geschlossen und erteile dem Herrn Berichterstatter das Schlusswort.
Berichterstatter LhptmSt Dr Michael Ludwig: Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Hoher Landtag!
Auch ich habe das Gesprächsklima in der überfraktionellen Arbeitsgruppe
als sehr positiv empfunden. Ich glaube, es war wirklich auch ein Aufeinanderzugehen
in vielen Punkten, und ich denke, dass die Diskussion ja auch zu einigen sehr
guten Ergebnissen geführt hat. Ich denke etwa daran, dass wir jetzt
Vorkehrungen treffen, um die Elektromobilität in Zukunft in unserer Stadt
stärker zu unterstützen oder dass wir gegen die so genannten toten Augen in der
Stadt, also die Erdgeschoßzonen, die für Garagen verwendet werden, Maßnahmen
getroffen haben und es in Zukunft erschweren werden, dass Garagen im
Erdgeschoßbereich geschaffen werden, und zwar durch höhere Auflagen, durch den
Umstand, dass man für jeden Stellplatz, der an der Oberfläche entfernt wird,
mindestens drei Stellplätze im Hausinneren schaffen muss.
Ich denke auch, dass die Diskussion über die
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