Landtag,
33. Sitzung vom 24.06.2010, Wörtliches Protokoll -
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dem ionischen Naturphilosophen: „Alles fließt!" Es kommt eine neue
Legislaturperiode und vielleicht kann die neue Legislaturperiode an dem Gesetz
wieder etwas ändern. Wir hoffen es. Am 10. Oktober wird sich zeigen, in
welche Richtung der Fluss fließt.
Deswegen: Danke für die nette Debatte, aber im Grundsatz können wir
nicht zustimmen. – Danke schön.
Präsidentin Marianne Klicka:
Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abg Dworak. Ich erteile es ihm
Abg Ing Mag Bernhard Dworak
(ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herr Landesrat!
Vorab möchte ich ebenso bemerken, dass in einer Reihe von Sitzungen, die
seit über einem Jahr abgehalten worden sind, sehr konstruktive Beiträge aller
hier im Haus vertretenen Parteien stattgefunden haben und dass das Klima bei
den Besprechungen über die Novellierung des Garagengesetzes aus 2008 sehr
positiv war.
Dem Ziel, für Radfahrer und Motorradfahrer verstärkt Stellplätze in
Garagen zu schaffen, ist man ein Stück näher gekommen. Die Novelle des
Garagengesetzes sieht nun vor, dass 10 Prozent der Stellplätze in Garagen
durch Fahrrad- beziehungsweise durch Motorradabstellplätze ersetzt werden
können.
Die ÖVP findet diese Möglichkeit gut, war doch am Anfang – das wurde
kurz bemerkt – im Gespräch davon die Rede, dass bis zu 30 Prozent der
Stellplätze durch Fahrrad- beziehungsweise Motorradabstellplätze ersetzt werden
könnten. Dagegen hat sich die ÖVP immer ausgesprochen.
Positiv ist auch zu vermelden, dass es nun ein ausgewogenes Verhältnis
zwischen Stellplatzverpflichtung und deren Ersatz durch eine Ausgleichsabgabe
gibt. Statt dass die Ausgleichsabgabe erst entrichtet werden kann, wenn die
Kosten der Stellplatzerrichtung mindestens doppelt so hoch sind, wird die
Ausgleichsabgabe nun wegen der Ungleichbehandlung eben geändert. Jetzt kann
man, wenn die Kosten einer Stellplatzerrichtung 8 720 EUR – das ist
die derzeitige Höhe – übersteigen, die Ausgleichsabgabe entrichten.
Ebenso wurde der zukünftigen Zunahme der Elektromobilität Rechnung
getragen, indem auch die Voraussetzung für nachträglich einzubauende
Ladestationen geschaffen wurde.
Auch auf die unterschiedlichen Nutzergruppen wurde so eingegangen, dass
diese bereits im Planungsprozess einbezogen werden müssen.
Beim Ziel eines verstärkten Schutzes des Stadtbildes im Fall, dass
Kleingaragen in Erdgeschoßzonen errichtet werden, wurde ein höheres Verhältnis
von zu schaffenden Stellplätzen festgeschrieben, als durch die Ein- und
Ausfahrten verloren gehen. Bisher war nur vorgeschrieben, dass mehr Stellplätze
geschaffen werden müssen, als durch Ein- und Ausfahrten verloren gehen. Das
heißt, in der Praxis wurde maximal ein Parkplatz mehr geschaffen, als Parkplätze
auf der Oberfläche verschwanden. Das führte regelmäßig zu Beschwerden von
Anrainerinnen und Anrainern über die Zerstörung des Stadtbildes.
Die Novelle sieht nun vor, dass mindestens dreimal so viele Stellplätze
zu schaffen sind, wie durch Ein- und Ausfahrten verloren gehen. Damit will man
die Zahl an Minigaragen hintanhalten, und das ist positiv. Diese Regelung kommt
Bezirken mit wenigen Parkplätzen deutlich entgegen, aber jene Bezirke, die noch
über ein relativ größeres Parkplatzangebot verfügen, leiden unter dieser
Bestimmung.
Wie diese unterschiedlichen Verhältnisse in den Bezirken in Zukunft
festgelegt werden, darauf konnten wir uns schlussendlich nicht einigen. Im
Gesetz ist es so vorgesehen, dass das im Planungsausschuss folgen soll. Wir
stehen auf der Position, dass es viel bürgernäher ist, wenn das im
Bezirksbauausschuss erfolgt.
Beim Kleingartengesetz wollte man in den Vorgesprächen den
Bezirksbauausschüssen diese Kompetenzen geben. Offensichtlich hat man sich in
letzter Minute darüber nicht einigen können. Wir finden es schade, dass die
Entscheidung in dem einen genauso wie in dem anderen Fall nicht bei den
Bezirksbauausschüssen gelandet ist, wodurch es natürlich eine viel höhere
Bürokratie gibt. Die Bezirksbauausschüsse sind nämlich deutlich näher bei den
Bürgern, als dies beim Planungsausschuss der Stadt Wien der Fall ist.
Aus diesen Gründen können wir weder dem Garagengesetz, obwohl es
positive Aspekte hat, noch auch dem im kommenden Tagesordnungspunkt zu
entscheidenden Kleingartengesetz zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsidentin Marianne Klicka: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg Hora. Ich erteile es
ihm.
Abg Karlheinz Hora (Sozialdemokratische Fraktion des
Wiener Landtages und Gemeinderates): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr
geehrter stellvertretender Landeshauptmann! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen!
Ich bin in irgendeiner Form sehr stolz auf die ersten Wortmeldungen,
sowohl vom Kollegen Maresch wie auch vom Kollegen Dworak, weil ganz besonders
darauf hingewiesen wurde, dass wir ein sehr konstruktives gemeinsames
Arbeitsklima hatten. Und wenn ich durch die Bankreihen schaue, sehe ich auch
das Nicken der Kollegin Frank. Das heißt, meine Damen und Herren, Sie sehen,
dass wir eigentlich so weit waren, dass wir einen gemeinsamen Weg ganz gut
beschritten haben, auch wenn in der einen oder anderen Sachen der eine oder
andere Beistrich nicht dort gesetzt wurde, wo wir ihn gemeinsam vielleicht
gefunden hätten.
Aber lassen Sie mich vielleicht auch die Worte des
Kollegen Maresch zitieren, der gemeint hat, alles fließt. Es wäre schön
gewesen, Kollege Maresch, hättest du heute dich auch zu dem bewegt und gesagt,
alles fließt. Wir wissen ja, ein Fluss fängt irgendwo an und wird immer größer.
Vielleicht wäre es der richtige Weg gewesen, heute schon den ersten Teil
mitzutragen und
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