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Landtag, 33. Sitzung vom 24.06.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 51 von 100

 

Dienst Erika Stubenvoll auf der Galerie begrüßen zu dürfen. Es freut mich, dass du da bist. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Bitte, Frau Kollegin Mörk.

 

Abg Gabriele Mörk (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Landesrätin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Frau Kollegin Korosec, es stimmt, dass die Sozialhilfebezieher in den letzten Jahren in Wien angestiegen sind. Aber das sind nicht die Vollsozialhilfebezieher, sondern die Richtsatzergänzungsbezieher, weil es leider immer mehr prekäre Beschäftigungsverhältnisse gibt und die Menschen nicht genug verdienen, dass sie von dieser Beschäftigung leben können. Aber für prekäre Beschäftigungsverhältnisse, geringfügige Beschäftigungen, Teilzeitarbeit, denke ich, können Sie wohl nicht die Sozialdemokratie verantwortlich machen (Beifall bei der SPÖ.), sondern, denke ich, sehr wohl auch die Wirtschaft, denn diese stellen solche Leute in solchen Beschäftigungsverhältnissen an! (Aufregung bei Abg Ingrid Korosec.)

 

Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung, die heute zur Beschlussfassung vorliegt, hat zum Ziel, Armut und soziale Ausschließung verstärkt zu bekämpfen und zu vermeiden. Die dauerhafte Eingliederung beziehungsweise Wiedereingliederung in das Erwerbsleben soll möglichst gefördert werden.

 

Der Kampf gegen Armut hat für uns in Wien oberste Priorität und daher haben wir uns auch sehr gewissenhaft auf den 1. September 2010 vorbereitet. Die Mindestsicherung darf nicht in Geiselhaft politischer Diskussion genommen werden, so wie es gerade die Kollegin Korosec getan hat, Mindestsicherung und Transferkonto gegeneinander auszuspielen, denn diese unwürdige Diskussion haben sich wahrlich nicht die Menschen, die auf Mindestsicherung angewiesen sind, verdient. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung bringt vor allem auch Wiener Standards für alle Österreicherinnen und Österreicher. Sie ist kein Ersatz für die Sozialhilfe und daher eine bahnbrechende Weiterentwicklung. Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung ist ein wesentlicher Schritt im Bereich der Armutsbekämpfung. Die Höhe der Mindestsicherung orientiert sich nach dem Ausgleichszulagenrichtsatz und

 

beträgt abzüglich Krankenversicherung 744 EUR netto für Einzelpersonen und 1 116 EUR für Paare. Diese 744 EUR setzen sich aus einem Grundbeitrag von 558 EUR und einem Wohnkostenanteil von 186 EUR zusammen. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass Wien auch Beziehern der Mindestsicherung eine Wohnbeihilfe bei Bedarf gewährt. Wien ist bisher das einzige Bundesland gewesen, das eine Art Ersatzpension für Menschen, die kein oder nur ein sehr geringes Einkommen haben, für Männer ab 65 und Frauen ab 60 angeboten hat. Die so genannte Dauerleistung wird es auch weiterhin geben und diese wird auch weiterhin 14 Mal ausbezahlt. In Wien hat es auch nie einen Regress der Sozialleistungen gegeben. Auch die Einbeziehung nicht krankenversicherter BezieherInnen in die gesetzliche Krankenversicherung ist eine maßgebliche Verbesserung der Lebenssituation dieser Menschen. Fortan können medizinische Leistungen ohne Stigmatisierung in Anspruch genommen werden. Und Armutsbekämpfung, Frau Abg Vassilakou - sie ist jetzt leider weg -, kann nicht nur darin bestehen, und wir haben uns hier in diesem Haus schon zwei Mal damit auseinandergesetzt, mehr Geld zur Verfügung zu stellen. Es geht vor allem trotz geringem Einkommen um die Verwirklichungschancen von Menschen und Wien tut das in besonderem Ausmaß. Verwirklichungschancen für ärmere Menschen werden in Wien erhöht, wie etwa durch den Mobilpass. Die Verwirklichungschancen ärmerer Menschen werden erhöht, wenn ausreichend Kinderbetreuungseinrichtungen zur Verfügung stehen und die Frauen die Möglichkeit haben, erwerbstätig zu sein. Noch dazu wenn der Kindergarten so wie in Wien seit Herbst des Vorjahres beitragsfrei ist. Verwirklichungschancen von ärmeren Menschen und deren Kinder werden erhöht durch ein leistbares und modernes Bildungssystem, Ganztagsschulen und ganztätige Betreuung, die wiederum die Erwerbstätigkeiten von Frauen erhöht. Verwirklichungschancen ärmerer Menschen werden auch erhöht, wenn nicht bloß Arbeitslosengeld ausbezahlt wird, sondern wenn neue Berufschancen durch Qualifizierungsmaßnahmen erhöht werden, wie das zum Beispiel der Wiener Arbeitsnehmer Förderungsfond tut. Und Armutsgefährdung wird auch vermieden, wenn genügend leistbare Wohnungen wie zum Beispiel in Wien durch 220 000 eigene Gemeindewohnungen zur Verfügung stehen.

 

Bereits im Herbst des Vorjahres wurde in Floridsdorf und in der Donaustadt das Pilotprojekt „Step to job“ für Bedarfsorientierte Mindestsicherung angeboten. In diesem Projekt werden arbeitsfähige SozialhilfebezieherInnen dabei unterstützt, wieder im Arbeitsprozess Fuß zu fassen. SozialhilfebezieherInnen konnten erfolgreich in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden.

 

Und ein wesentlicher Schwerpunkt der Bedarfsorientierten Mindestsicherung ist die Verknüpfung zwischen Sozial- und Arbeitsmarktpolitik, weil Arbeit, von der Menschen auch leben können, noch immer die beste soziale Absicherung ist und daher auch ein äußerst wichtiger Beitrag im Bereich der Armutsbekämpfung. Menschen, die bereits laufend Sozialhilfe beziehen, brauchen keinen neuen Antrag auf Bedarfsorientierte Mindestsicherung stellen. Neuanträge sind bei den zuständigen Stellen einzubringen. Und weil die Frau Abg Vassilakou gesagt hat, drei Monate ist eine lange Zeit, bis man eine Entscheidung bekommt. Es ist natürlich so, dass Anträge in den Sozialzentren unverzüglich zu bearbeiten sind. Drei Monate ist eine Frist, die auch in der 15a-Vereinbarung steht und das ist die maximale Frist. Aber Sie können sich dessen sicher sein, dass in Wien Anträge so rasch wie möglich

 

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