Landtag,
33. Sitzung vom 24.06.2010, Wörtliches Protokoll -
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Dienst Erika Stubenvoll auf der Galerie begrüßen zu dürfen. Es freut
mich, dass du da bist. (Beifall bei der SPÖ.)
Bitte, Frau Kollegin Mörk.
Abg Gabriele Mörk (Sozialdemokratische
Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Sehr geehrter Herr
Präsident! Frau Landesrätin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Frau Kollegin Korosec, es stimmt, dass die Sozialhilfebezieher in den
letzten Jahren in Wien angestiegen sind. Aber das sind nicht die
Vollsozialhilfebezieher, sondern die Richtsatzergänzungsbezieher, weil es
leider immer mehr prekäre Beschäftigungsverhältnisse gibt und die Menschen
nicht genug verdienen, dass sie von dieser Beschäftigung leben können. Aber für
prekäre Beschäftigungsverhältnisse, geringfügige Beschäftigungen,
Teilzeitarbeit, denke ich, können Sie wohl nicht die Sozialdemokratie
verantwortlich machen (Beifall bei der SPÖ.), sondern, denke ich, sehr
wohl auch die Wirtschaft, denn diese stellen solche Leute in solchen
Beschäftigungsverhältnissen an! (Aufregung bei Abg Ingrid Korosec.)
Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung, die heute zur Beschlussfassung
vorliegt, hat zum Ziel, Armut und soziale Ausschließung verstärkt zu bekämpfen
und zu vermeiden. Die dauerhafte Eingliederung beziehungsweise
Wiedereingliederung in das Erwerbsleben soll möglichst gefördert werden.
Der Kampf gegen Armut hat für uns in Wien oberste Priorität und daher
haben wir uns auch sehr gewissenhaft auf den 1. September 2010 vorbereitet.
Die Mindestsicherung darf nicht in Geiselhaft politischer Diskussion genommen
werden, so wie es gerade die Kollegin Korosec getan hat, Mindestsicherung und
Transferkonto gegeneinander auszuspielen, denn diese unwürdige Diskussion haben
sich wahrlich nicht die Menschen, die auf Mindestsicherung angewiesen sind,
verdient. (Beifall bei der SPÖ.)
Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung bringt vor allem auch Wiener
Standards für alle Österreicherinnen und Österreicher. Sie ist kein Ersatz für
die Sozialhilfe und daher eine bahnbrechende Weiterentwicklung. Die
Bedarfsorientierte Mindestsicherung ist ein wesentlicher Schritt im Bereich der
Armutsbekämpfung. Die Höhe der Mindestsicherung orientiert sich nach dem
Ausgleichszulagenrichtsatz und
beträgt abzüglich Krankenversicherung 744 EUR netto für
Einzelpersonen und 1 116 EUR für Paare. Diese 744 EUR setzen
sich aus einem Grundbeitrag von 558 EUR und einem Wohnkostenanteil von
186 EUR zusammen. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass Wien auch
Beziehern der Mindestsicherung eine Wohnbeihilfe bei Bedarf gewährt. Wien ist
bisher das einzige Bundesland gewesen, das eine Art Ersatzpension für Menschen,
die kein oder nur ein sehr geringes Einkommen haben, für Männer ab 65 und
Frauen ab 60 angeboten hat. Die so genannte Dauerleistung wird es auch
weiterhin geben und diese wird auch weiterhin 14 Mal ausbezahlt. In Wien hat es
auch nie einen Regress der Sozialleistungen gegeben. Auch die Einbeziehung
nicht krankenversicherter BezieherInnen in die gesetzliche Krankenversicherung
ist eine maßgebliche Verbesserung der Lebenssituation dieser Menschen. Fortan
können medizinische Leistungen ohne Stigmatisierung in Anspruch genommen
werden. Und Armutsbekämpfung, Frau Abg Vassilakou - sie ist jetzt leider weg -,
kann nicht nur darin bestehen, und wir haben uns hier in diesem Haus schon zwei
Mal damit auseinandergesetzt, mehr Geld zur Verfügung zu stellen. Es geht vor
allem trotz geringem Einkommen um die Verwirklichungschancen von Menschen und
Wien tut das in besonderem Ausmaß. Verwirklichungschancen für ärmere Menschen
werden in Wien erhöht, wie etwa durch den Mobilpass. Die Verwirklichungschancen
ärmerer Menschen werden erhöht, wenn ausreichend Kinderbetreuungseinrichtungen
zur Verfügung stehen und die Frauen die Möglichkeit haben, erwerbstätig zu
sein. Noch dazu wenn der Kindergarten so wie in Wien seit Herbst des Vorjahres
beitragsfrei ist. Verwirklichungschancen von ärmeren Menschen und deren Kinder
werden erhöht durch ein leistbares und modernes Bildungssystem, Ganztagsschulen
und ganztätige Betreuung, die wiederum die Erwerbstätigkeiten von Frauen
erhöht. Verwirklichungschancen ärmerer Menschen werden auch erhöht, wenn nicht
bloß Arbeitslosengeld ausbezahlt wird, sondern wenn neue Berufschancen durch
Qualifizierungsmaßnahmen erhöht werden, wie das zum Beispiel der Wiener
Arbeitsnehmer Förderungsfond tut. Und Armutsgefährdung wird auch vermieden,
wenn genügend leistbare Wohnungen wie zum Beispiel in Wien durch 220 000
eigene Gemeindewohnungen zur Verfügung stehen.
Bereits im Herbst des Vorjahres wurde in Floridsdorf und in der
Donaustadt das Pilotprojekt „Step to job“ für Bedarfsorientierte
Mindestsicherung angeboten. In diesem Projekt werden arbeitsfähige
SozialhilfebezieherInnen dabei unterstützt, wieder im Arbeitsprozess Fuß zu
fassen. SozialhilfebezieherInnen konnten erfolgreich in den ersten Arbeitsmarkt
integriert werden.
Und ein wesentlicher Schwerpunkt der
Bedarfsorientierten Mindestsicherung ist die Verknüpfung zwischen Sozial- und
Arbeitsmarktpolitik, weil Arbeit, von der Menschen auch leben können, noch
immer die beste soziale Absicherung ist und daher auch ein äußerst wichtiger
Beitrag im Bereich der Armutsbekämpfung. Menschen, die bereits laufend
Sozialhilfe beziehen, brauchen keinen neuen Antrag auf Bedarfsorientierte
Mindestsicherung stellen. Neuanträge sind bei den zuständigen Stellen
einzubringen. Und weil die Frau Abg Vassilakou gesagt hat, drei Monate ist eine
lange Zeit, bis man eine Entscheidung bekommt. Es ist natürlich so, dass
Anträge in den Sozialzentren unverzüglich zu bearbeiten sind. Drei Monate ist
eine Frist, die auch in der 15a-Vereinbarung steht und das ist die maximale
Frist. Aber Sie können sich dessen sicher sein, dass in Wien Anträge so rasch
wie möglich
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