Landtag,
33. Sitzung vom 24.06.2010, Wörtliches Protokoll -
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bearbeitet werden. Deshalb werden bereits seit 1. Juni des heurigen
Jahres 42 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingeschult, um diese Aufgabe auch
hervorragend zu erfüllen. Und diese 42 Mitarbeiter wurden über die
Aktion 4000, die ja im Vorjahr vom Bundesminister Hundstorfer
und der VBgmin Renate Brauner ins Leben gerufen
wurde, eingestellt. Da bekommen langzeitarbeitslose Menschen eine Integration
in den Arbeitsmarkt. (Beifall bei der SPÖ.)
Drei Jahre zähe Verhandlungen sind hinter uns oder haben wir hinter uns
gebracht, damit endlich die Bedarfsorientierte Mindestsicherung umgesetzt wird.
Viele der Wiener Standards und Forderungen konnten eingearbeitet und umgesetzt
werden. In keinen anderen Städten oder Ländern Europas werden Sozialleistungen
ausgebaut. Wien und Österreich beschreiten in diesem Bereich einen ganz anderen
Weg.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Abschluss darf ich jetzt noch
in meinem Namen und im Namen von Kurt Wagner, Christian Deutsch, Marianne Klicka und Anica Matzka-Dojder einen Abänderungsantrag einbringen:
„Der Landtag wolle beschließen: In vorliegendem Entwurf des Gesetzes der
Bedarfsorientierten Mindestsicherung in Wien ist folgende Änderung vorzunehmen:
In § 44 Abs 2 lautet der Schlusssatz wie folgt: ‚§16 Wiener
Sozialhilfegesetz tritt mit Inkrafttreten dieses Gesetzes außer Kraft.’“
Die Begründung für diesen Abänderungsantrag ist: Es geht hier um die
Behebung eines redaktionellen Versehens.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf Sie alle ersuchen, geben
Sie dieser Bedarfsorientierten Mindestsicherung, die mit 1. September
vorbehaltlich der Einigung auf Bundesebene in Kraft treten soll, Ihre
Zustimmung. Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Als
Nächster zum Wort gemeldet ist Herr StR Ellensohn. Ich erteile es ihm.
StR David Ellensohn:
Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Im Europäischen Jahr zur Bekämpfung der Armut ist das natürlich ein mehr
als geeignetes Thema, darüber zu reden, ob man in Wien beziehungsweise in
Österreich Armut sicherer machen will oder nicht. Meine Klubchefin Maria Vassilakou hat die Begründung, warum wir diesem Antrag hier
nicht zustimmen, bereits sehr ausdrücklich und lange ausgeführt und mehrere
Verbesserungsanträge der GRÜNEN eingebracht. Und noch einmal zur Erinnerung:
744 EUR sind zu wenig. Das sagen nicht wir, sondern das sagt die Caritas,
das sagen alle NGOs im Bereich der Armutsbekämpfung.
Wir haben einen Antrag auf armutssichere 950 EUR. Was mir ein besonderes
Anliegen bei den Kindern ist, man kommt einfach nicht mit 137 EUR aus. Das
brauche ich niemandem zu erklären, der oder die selber Kinder zu Hause hat.
Dieser Betrag ist zu wenig. Wir verlangen etwas mehr als die Verdoppelung,
nämlich die Anhebung auf 285 EUR. Das wäre dann ebenfalls über der
Armutsgrenze. Wir hätten gern, dass die Anträge schneller gemacht werden und
wir sind etwas verwundert, dass man auch dieses Mal offensichtlich keine
Begutachtung machen wollte, zeitlich wäre sich das ausgegangen.
Bevor ich aber überhaupt begründe, warum ich herausgegangen bin, weil
das ja nicht notwendig gewesen wäre, die Wiederholung alleine. Jetzt habe ich
schon auch zwei kleine Anmerkungen zur Sozialdemokratie selber, dieses „Step to job“-Projekt, das vor
allem der Rudolf Hundstorfer vorangetrieben hat, hat
einen Satz, der mir auch nicht besonders gefällt und in Zeiten wie diesen, in
Zeiten der hohen Arbeitslosigkeit, in Zeiten, in denen sehr viele Leute die
Krise tragen müssen, zuerst dadurch, dass sie den Job verloren haben und
nachher, dass sie zu wenig Geld zum Überleben haben, sind so Sätze wie, und ich
zitiere hier aus dem Papier des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und
Konsumentenschutz: „In Zukunft gilt für Sozialhilfebezieher und gelten mit der
Einführung der Mindestsicherung ähnlich strenge Kriterien wie für BezieherInnen des Arbeitslosengeldes und der
Notstandshilfe. Erstmals werden SozialhilfebezieherInnen
vom AMS betreut und müssen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, ansonsten
droht die Kürzung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung auf die Hälfte.“ Im
Wiener Gesetz steht sogar drinnen, wenn sie sich länger entziehen, auf null.
Was jemand dann macht, wurscht, was der vorher
gemacht hat, die Person, aber am Ende null statt 744 EUR, das finde ich
angesichts dessen, dass die Arbeitslosigkeit in einem Ausmaß gestiegen ist, in
dem es sehr schwer ist, überhaupt eine Arbeit zu finden, fast schon zynisch.
Die Vorsitzende
des Berufsverbandes der österreichischen SozialarbeiterInnen,
die Maria Moritz, und mit ihr der gesamte Verband sind ebenfalls der Meinung,
dass das maximal ein kleiner Schritt ist und verlangt ebenfalls, die
744 EUR nicht 12 Mal auszuzahlen, sondern 14 Mal beziehungsweise die
Erhöhung genau auf den Satz, den die GRÜNEN verlangt haben.
Aber warum ich mich in erster Linie gemeldet habe, ist, weil ich mich
heute wieder einmal wahnsinnig über eine Wortmeldung ärgern musste, nämlich:
„Leistung muss sich wieder lohnen.“ Eine Diskussion über einen Leistungsbegriff,
der hoffentlich nicht ausschließlich heißt, wenn man mehr als
5 000 EUR hat, dann leistet man was und sonst leistet man nichts, und
eine Diskussion über: Wann sind Pensionen gerecht? Wann sind Löhne gerecht? Und
warum muss die Mindestsicherung nach Meinung der GRÜNEN höher sein?
Was die Österreichische Volkspartei da liefert, ist
tatsächlich mehr als zum Ärgern. Seit 1986, seit 24 Jahren ohne Pause, sitzt
die Österreichische Volkspartei in der Bundesregierung! Das ist eine ziemlich lange
Zeit, da kann man quasi die Verantwortung für alles übernehmen, was in den
letzten 24 Jahren schiefgelaufen ist. (Aufregung
bei Abg Dr Wolfgang
Aigner.) Ich hoffe, da sind wir uns einig. Da steht da eine Abgeordnete,
die Frau Korosec, und erklärt, dass die
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