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Landtag, 33. Sitzung vom 24.06.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 57 von 100

 

Debatte eröffnet und zum Wort gemeldet ist Herr Abg Mag Ebinger. Ich erteile es ihm.

 

Abg Mag Gerald Ebinger (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Meine Damen und Herren!

 

Ich kann es relativ kurz machen. Wir werden diesem Gesetz zustimmen. Es ist uns natürlich bewusst, dass nicht alle Forderungen erfüllt sind, von 36 Forderungen sind 28 erfüllt. Für etliche Dinge gibt es noch immer keinen Rechtsanspruch, es ist dem Ermessen des FSW vorbehalten. Dennoch ist es ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Soweit ich weiß, haben ja auch die Interessensvertretungen hier zugestimmt. Ich kann mich noch gut an eine Behindertenkommission erinnern, wo nicht zuletzt die Vertreter von den GRÜNEN und der ÖVP so darauf gedrängt haben, dass dieses Gesetz noch in dieser Legislaturperiode zustandekommt.

 

Wir werden jedenfalls zustimmen und ich möchte noch ganz kurz auf diese zwei Anträge von der Frau Kollegin Praniess-Kastner eingehen. Natürlich bleibt die Forderung aufrecht, dass es auch einen Rechtsanspruch auf Frühförderung, Schule und so weiter gibt. Deshalb werden wir diesen Antrag dennoch mittragen. Nicht hingegen, aber nicht aus grundsätzlichen Überlegungen, außer er wird noch geändert, den Antrag betreffend Sicherstellung des Anhörungsrechtes hinsichtlich der zu beschließenden Förderrichtlinien des FSW, weil ich den Text nicht ganz verstehe. Es liegt vielleicht an mir. (Abg Karin Praniess-Kastner: Ich erklär’ es Ihnen!) Ja, bitte. Der oder die Vorsitzende hat die Interessensvertretung vor dem Beschluss zu schaffen beziehungsweise Abänderung einer Richtlinie des FSW, die die Interessen behinderter Menschen betrifft in jedem Falle, ansonsten nach Bedarf, mindestens jedoch zwei Mal pro Jahr unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzuberufen. Also „Bedarf“ heißt dann praktisch, wenn sie es betrifft, dann muss man es in jedem Falle einberufen, und „nach Bedarf“ kann man gleich sagen, mindestens zwei Mal im Jahr. Okay, wie gesagt, dem werden wir nicht zustimmen. Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Als Nächste zum Wort gemeldet ist Frau Abg Smolik. Ich ersuche darum.

 

Abg Claudia Smolik (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Landesrätin! Meine Damen und Herren!

 

Ich habe den Einwand vom Kollegen Ebinger jetzt nicht ganz verstanden, aber vielleicht war das nicht ganz so das, worum es jetzt geht.

 

Wir werden dem Chancengleichheitsgesetz nicht zustimmen und ich möchte kurz begründen, warum. Dieses Gesetz hat ja eine sehr lange Geschichte, würde ich einmal sagen und es war immer, und das hat der Kollege Ebinger ja jetzt offensichtlich kritisch angemerkt, unser Bestreben, dass dieses Gesetz möglichst rasch umgesetzt wird. Wie es aber zu dieser Gesetzwerdung gekommen ist, ist schon noch einmal wert, sich anzuschauen.

 

Es hat einen Entwurf gegeben, diesen Erstentwurf, die Ausarbeitung letzten Sommer. Das war, soweit ich mich erinnern kann, kurz bevor wir aus dem Sommer wieder zurückgekehrt sind, haben wir diesen ersten Entwurf bekommen und im Vorfeld wurde die Interessensvertretung der Menschen mit Behinderungen nicht damit befasst. Das war damals der Hauptkritikpunkt aller Betroffenen, auch von uns, dass das keine Vorgehensweise ist, wie wir mit dieser Materie eigentlich geglaubt haben umzugehen, auch auf Grund des guten Gesprächsklimas, des guten Klimas in der Gemeinderätlichen Behindertenkommission. Gut, dann gab es, und alle von uns haben ja diesen Akt schon öfters mitgenommen und ich habe ihn auch heute mit, die Stellungnahmen von den unterschiedlichsten Vereinen, Interessensvertretungen, betroffenen Personen, Bezirksvorstehungen, und so weiter. Dann wurde, so wie es eigentlich schon im Vorfeld hätte passieren können und wo man sich vielleicht Teile dieser Stellungnahmen auch hätte ersparen können, dann gab es erst die Einbeziehung der Interessensvertretungen Menschen mit Behinderungen, um diese strittigen Punkte zu diskutieren. Ich glaube, das habe ich auch damals schon gesagt, dass das der falsche Weg war. Man hätte viel früher alle Betroffenen mit einbinden müssen. Dann hätte man das Gesetz schneller, rascher und auch vielleicht qualitätsvoller umsetzen können. Jetzt vor Kurzem haben wir dann quasi die Vorlage für den Ausschuss bekommen und dann ist es in die Landesregierung gekommen. Da steht drauf: Stand 19. Mai. Also es hat doch sehr lange gedauert, bis das fertige Gesetz jetzt soweit ist, dass wir es heute beschließen können.

 

Ich möchte noch zu den Erläuterungen und es war ja auch ein Hauptkritikpunkt bei den Stellungnahmen im Vorfeld, dass das mit der sprachlichen Umsetzung von Begriffen, die schon längst State of the Art sind, dass die in dem Gesetz zu Beginn keinen Eingang gefunden haben. Jetzt hat man versucht, diese sprachlichen Dinge zu bereinigen. Aber in den Erläuterungen, und ich möchte schon wirklich alle Beteiligten darauf aufmerksam machen, mit ihrer Wortwahl doch wirklich einmal ernsthafter umzugehen beziehungsweise, wenn das in den zuständigen Magistratsabteilungen nicht klappt, hier Schulungen anzubieten, denn wenn ich hier in den Erläuterungen lesen muss: „Eines der wesentlichen Ziele der Wiener Behindertenhilfe ist die Umsetzung des Normalisierungsprinzips.“, dann geht es weiter: „Normalisierung bedeutet, dass sich das Leben von Menschen mit Behinderungen möglichst wenig von dem Leben von Menschen ohne Behinderung unterscheiden soll.“, dann ist das inhaltlich richtig, aber trotzdem kommt dieses „Normalisieren“ mehrmals vor, nämlich auch später noch: „... die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung weitgehend zu normalisieren.“ Das heißt, wir gehen davon aus und das ist etwas, was mich wirklich stört, dass wir es nach wie vor im Jahr 2010 nicht schaffen, hier zu

 

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