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Landtag, 33. Sitzung vom 24.06.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 61 von 100

 

und die Grüne Fraktion auch. Danke schön. Ein Anhörungsrecht muss auch tatsächlich ein Recht sein. Auf dieses Recht müssen sich Menschen mit Behinderung verlassen können!

 

Apropos Verlässlichkeit und damit komme ich schon zum zweiten Kritikpunkt dieses Entwurfs, nämlich den fehlenden Rechtsanspruch auf wesentliche Leistungen. Auch dieser Punkt wurde ja in zahlreichen Stellungnahmen kritisiert. Der vorliegende Entwurf garantiert Menschen mit Behinderung lediglich bei vier Leistungen einen Rechtsanspruch, Tagesstruktur jedoch nur bis zum 65. Lebensjahr, vollbetreutes Wohnen, Regelfahrtendienste von und zu Einrichtungen der Behindertenhilfe aber nur unter der Woche, also keine Beförderung an Wochenenden, und Kostenzuschüsse zur Beschaffung und Instandsetzung von bestimmten Hilfsmitteln. Leider wurde die Liste wieder entfernt, welche Hilfsmittel das genau sind. Das ist sicher auch ein großer Nachteil im Gesetz, aber immerhin, es gibt einen Rechtsanspruch. Keinen Rechtsanspruch gibt es auf die übrigen Leistungen, die in diesem Gesetz geregelt sind. Und auch das steht ganz klar im Widerspruch zur geltenden UN-Konvention.

 

Die SPÖ-Stadtregierung heftet sich das Wort Chancengleichheit auf ihre Fahnen und gewährt aber nur auf bestimmte Leistungen einen Rechtsanspruch. Ich möchte das am Rechtsanspruch für vollbetreutes Wohnen aufzeigen, was das bedeutet: Es gibt vollbetreutes Wohnen, es gibt teilbetreutes Wohnen, diese Leistung ist ja nicht neu und es gibt ein selbstbestimmtes und selbstständiges Leben mit Persönlicher Assistenz. Die SPÖ forciert mit ihrem Vorschlag, einen Rechtsanspruch ausschließlich auf vollbetreutes Wohnen zu gewährleisten, eine bestimmte Wohnform, statt dafür zu sorgen, ein faires Angebot den Menschen mit Behinderungen für alle Wohnformen zu machen und zum Beispiel eben auch mit Persönlicher Assistenz in den eigenen vier Wänden zu leben.

 

In dem Moment, Frau Landesrätin, wo Sie für eine bestimmte Wohnform einen Rechtsanspruch im Gesetz verankern und für andere Wohnformen keinen Rechtsanspruch gewähren, nehmen Sie Menschen die Chance, selbstbestimmt zu entscheiden, wo und wie sie leben möchten und diese Vorselektion, meine Damen und Herren, lehnen wir ab!

 

Es widerspricht auch einmal mehr den Bestimmungen der UN-Konvention, denn auch wenn Sie es nicht wahrhaben wollen, im Art 19 der UN-Behindertenkonvention heißt es wörtlich: „Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens anerkennen das gleiche Recht aller Menschen mit Behinderungen, mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben, und treffen wirksame und geeignete Maßnamen, um eine gleichberechtigte Teilhabe in der Gemeinschaft zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderung gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo, mit wem sie leben und nicht verpflichtet sind, in einer besonderen Wohnform zu leben und Menschen mit Behinderung Zugang zu einer Reihe von gemeindenahen Unterstützungsdiensten zu Hause und in Einrichtungen einschließlich der Persönlichen Assistenz zu gewährleisten.“ (Beifall bei der ÖVP.)

 

In Wien haben wir leider aber noch eine ganz andere, eine sehr, sehr lange Reihe von weiteren Bestimmungen, die massiv gegen die Bestimmungen der UN-Konvention verstoßen, speziell, wie gesagt, was die Wohnform für Menschen mit Behinderung betrifft.

 

Und es sei mir daher, um das noch einmal zu unterlegen, ein kleiner Exkurs gestattet und zwar zum Therapiezentrum Ybbs, wie es heißt. Die Stadt Wien hält nach wie vor am überholten Konzept dieses Großheims, wie ich es bezeichne, fest. Auch wenn wir heute ein Chancengleichheitsgesetz beschließen, werden diese Relikte aus längst vergangenen und überholten Zeiten nicht verabschiedet. Ich habe hier schon von dieser Stelle einmal formuliert, der ärztliche Leiter Primarius Dr Kurt Sindermann hat auf meine Frage in der Untersuchungskommission, was er davon hält, behinderte Menschen in solchen Institutionen unterzubringen und ob das zeitgemäß sei, gesagt: Nein, er halte das nicht für zeitgemäß. Ein paar Tage später musste Primarius Sindermann, scheinbar auf Druck - ich weiß es nicht, aber es sieht ganz danach aus - der roten Stadtregierung zurückrudern und er hat sich schriftlich von seiner Aussage distanziert. Das heißt also, die Revolution in Ybbs, die angezettelt und endlich einmal in diesem Haus thematisiert wurde und die auch von einem Primar bestätigt wurde, war leider nur von kurzer Dauer. Die Einrichtung besteht unverändert weiter. Auf der Homepage bekommt man einen Einblick in die Standpunkte der Führungsebene des Wiener Krankenanstaltenverbundes, was die Betreuung von Menschen mit Behinderung, speziell von Menschen mit Lernschwierigkeiten, bedeutet, denn auf der Homepage von Ybbs ist wörtlich zu lesen: „Therapiezentrum Ybbs, sozialtherapeutisches Zentrum, herzlich willkommen. Im sozialtherapeutischen Zentrum leben erwachsene Menschen ab 16 Jahren mit Intelligenzminderung und Körperbehinderung. Ihre lebenspraktischen Fertigkeiten und Fähigkeiten entsprechen meist nicht denen unserer Lebensgemeinschaft. Ziel der Förderungs- und der Betreuungsarbeit ist die Normalisierung der Lebensumstände der hier lebenden Menschen.“

 

Meine Damen und Herren, das ist eine Katastrophe in Zeiten wie diesen und es ist eine Schande für die Stadt Wien, denn die KAV-Führung spricht damit Menschen mit Behinderung in einem simplen Satz einfach die Fähigkeit ab, an unserer Gesellschaft teilhaben zu können! Menschen mit Behinderung entsprechen nicht unserer Lebensgemeinschaft, Punkt. Das ist auf der Homepage des KAV fürs Therapiezentrum Ybbs nachzulesen. Aber damit nicht genug, und meine Kollegin Smolik hat es heute schon gesagt, nach Ansicht der SPÖ-MandatarInnen scheinbar in diesem Haus und nach Ansicht der KAV-Führung müssen Menschen

 

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