Landtag,
33. Sitzung vom 24.06.2010, Wörtliches Protokoll -
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Organisationen, die für
Menschen mit Behinderung tätig sind, aber auch der Interessensvertretung
vollinhaltlich. Es kann nicht sein, dass ein Gesetzesentwurf und noch dazu ein
derart wichtiger, der die Interessen behinderter Menschen in dieser Stadt
unmittelbar betrifft, seitens der zuständigen Stellen der Landesregierung
geschaffen wird und in Begutachtung geschickt wird und erst danach die
gesetzlich verankerte Interessensgemeinschaft beigezogen wird. Auf die konkrete
Frage, weshalb das nicht passiert ist, weshalb die Interessensvertretung nicht
früher einbezogen wurde, erklärte die zuständige Beamtin in der Sitzung der
Interessensvertretung behinderter Menschen, dass ihrer Meinung nach die Einbeziehung
der Interessensvertretung ab dem Zeitpunkt sinnvoll sei, ab dem ein kompletter
Gesetzestext vorliegt. Außerdem könne sie sich unter „Einbeziehung in ein
politisches Konzept“ nichts Konkretes vorstellen. In der Behindertenkommission
haben wir diskutiert, weshalb das nicht passiert ist und da wurde im Nachhinein
kritisiert, dass es zu stundenlangen Verhandlungen mit der
Interessensvertretung gekommen ist, um urgierte Punkte von Seiten der
Interessensvertretung zu besprechen und das Gesetz umzuarbeiten. Wenn Sie
rechtzeitig die Interessensvertretung der behinderten Menschen, und das sind
die Fachleute in dieser Stadt, einbezogen hätten, dann hätten Sie sich die
stundenlange Umarbeitung erspart, denn in vielen Punkten waren sich alle StellungnehmerInnen einig! Hier zeigt sich natürlich, warum
dieser Gesetzesentwurf gescheitert ist. (Abg Kurt
Wagner: Wieso ist er gescheitert? Wieso ist er gescheitert? Er ist doch
abgestimmt worden)!
Und eines gleich vorweg: Sie
werden sich nicht wundern, wir können diesem Werk nicht zustimmen. Die
politischen VerantwortungsträgerInnen haben eine
Ignoranz an den Tag gelegt und die BeamtInnen haben
ein Unverständnis formuliert (Abg Kurt Wagner: Das
ist Ihre persönliche Meinung!), wie ich vorgelesen habe, auch in den Stellungnahmen,
wie es im offiziellen Protokoll der Interessensvertretung behinderter Menschen
nachzulesen ist. (Abg Kurt Wagner: Das Letzte
haben Sie nicht gelesen!) Ich habe Sie nicht verstanden! (Abg Kurt Wagner: Das Letzte haben Sie nicht gelesen!) Das
Letzte habe ich gelesen, natürlich, ja, ja. (Abg
Kurt Wagner: An Ihnen ist das jetzt vorbei gegangen, dass die
Interessensvertretung zugestimmt hat!) Herr Kollege Wagner, bitte
provozieren Sie mich nicht. Ich möchte Ihnen zuerst einmal gerne die
Punkte ... (Abg Kurt Wagner: Ein Gesetz, das
nicht einmal abgestimmt ist!) Das Gesetz in dieser vorliegenden Form? Wir
werden ihm nicht zustimmen. Für mich ist dieses Gesetz gescheitert. (Abg Kurt Wagner: Ja, Sie stimmen dem nicht zu! ) Ich
kann mir schon vorstellen, dass es Ihnen unangenehm ist, jetzt von mir hier
heraußen zu hören, weshalb wir nicht zustimmen. Ich gebe Ihnen ganz recht, die
Mehrheitsfraktion wird diesem Gesetz natürlich zustimmen und es wird in Kraft
treten. (Abg Kurt Wagner: Nein, nicht nur die
Mehrheitsfraktion!) Ja, die FPÖ stimmt auch zu. (Abg
Kurt Wagner: Na ja eben) Um zu erreichen, dass es zu weiteren
Verbesserungen in diesem Gesetz kommt, werden wir die heute von den RednerInnen der Oppositionsparteien schon angesprochenen
Anträge einbringen. Herr Kollege Wagner, bitte hören Sie kurz zu, weil ich möchte es Ihnen sehr, sehr gerne erklären. (Abg Kurt Wagner: Ich höre Ihnen zu!) Die Referentin für
Öffentlichkeitsarbeit und Grundlagen hat sogar erklärt, dass die UN-Konvention
zwar sehr wichtig sei, es sich aber nur um ein Rahmenschriftstück handelt. Und
da heißt es auch weiter im Protokoll - Sie haben die Protokolle gelesen, Herr
Kollege Wagner? (Abg Kurt Wagner: Na sicher!) „Wenn
es sich die Geschäftsgruppe zur Aufgabe machen würde, die UN-Konvention
umzusetzen, würden sich die anderen Körperschaften zurückziehen.“ Ich habe
gedacht, wie ich diese Aussage gehört habe und sie dann auch noch gelesen habe:
Das kann doch nicht wirklich wahr sein! Weil es ist die Pflicht, Ihre Pflicht,
Frau Landesrätin Wehsely, dafür zu sorgen, dass
einschlägige Rechtsnormen - und die UN-Konvention ist eine einschlägige
Rechtsnorm und noch dazu höchsten Ranges - von Ihrer Geschäftsgruppe umgesetzt
werden, weil die Aussage nach dem Motto: „Wir orientieren uns lieber nicht so
stark an der UN-Konvention, weil sonst nehmen wir vielleicht anderen
Körperschaften ungewollt Verpflichtungen ab.“, ist einfach skandalös, meine
Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)
Verschärft wird diese Problematik im vorliegenden Gesetz noch dadurch,
dass wesentliche Bestimmungen etwa über die Höhe der von den LeistungsbezieherInnen zu erbringenden Eigenleistungen vom
Fonds Soziales Wien erst nach Beschluss dieser Vorlage in Form von Richtlinien
umgesetzt werden. So geht das nicht, meine Damen und Herren! Ein Modell, wo im
Nachhinein der FSW via Richtlinienkompetenz quasi zum Vollstrecker des Willens
der Stadtregierung wird, das wird es mit der ÖVP nicht geben! (Beifall bei
der ÖVP.)
Im Gegenteil, meine Damen und Herren! Herr Kollege Wagner, ich komme zu
meinem ersten hier einzubringenden Antrag. Wir wollen sicherstellen, dass die
Interessensvertretung der Menschen mit Behinderung rechtzeitig und zwar vor
Beschlussfassung allfälliger Richtlinien gehört werden muss. Laut den
Bestimmungen des vorliegenden Entwurfs ist die Interessensvertretung lediglich
berechtigt, FSW-MitarbeiterInnen zur Sitzung
einzuladen. Diese müssen zwar der Einladung Folge leisten, aber Auskünfte
müssen nur von Fall zu Fall erteilt werden.
Ich bringe daher mit meinen Kolleginnen gemeinsam folgenden
Abänderungsantrag betreffend die Sicherstellung des Anhörungsrechts der
Interessensvertretung der behinderten Menschen bei der Neuschaffung oder
Novellierung von Richtlinien ein. Ich gebe die Anträge dann gesammelt ab.
Herr Kollege Ebinger von der FPÖ musste weg, aber er
hat mir gesagt, mittlerweile weiß er, worum es in dem Antrag geht und er wird
dem auch zustimmen
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