Landtag,
33. Sitzung vom 24.06.2010, Wörtliches Protokoll -
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vorgenommen.
Zum Zweiten: Zur Aufnahme des Begriffes Behinderung ist zu sagen, dass
in unserem Urgesetz 2004 damals noch die Behindertenverbände dafür waren, dass
man es nicht aufnimmt, unter anderem mit der Begründung, dass sie auf ein
wirksameres Bundesgesetz hoffen. Wenn man jetzt allerdings die geschichtliche
Abfolge anschaut, war es so, dass am 2. Oktober 2008 bei uns im Rathaus
ein Resolutionsantrag von SPÖ, ÖVP und GRÜNEN auf Aufnahme des
Diskriminierungstatbestandes Behinderung ins Antidiskriminierungsgesetz
eingebracht wurde, auch weil eben die Behindertenverbände gesehen haben, dass
es doch hier in Wien notwendig wäre und auch wir das so eingeschätzt haben. Aus
Gründen der Rechtssicherheit für betroffene Menschen mit Behinderung war es
dann so, dass ein generelles landesgesetzliches Diskriminierungsverbot für
Menschen mit Behinderungen erst dann geschaffen werden soll, war man da noch
der Auffassung, wenn die Richtlinie der EU in endgültiger rechtsverbindlicher
Fassung kundgemacht wurde. Das war damals noch die Auffassung. Deshalb hat man
immer noch etwas zugewartet, auch vielleicht für jene, die fragen: Warum habt
ihr so lange gebraucht? Dann hat sich aber Anfang 2010 die Information
durchgesetzt oder ist durchgesickert oder hat man von der EU gehört, dass
derzeit keine politische Einigung der EU bezüglich der Richtlinie in Sicht ist
und daher die Entscheidung, dass das Wiener Antidiskriminierungsgesetz doch
nach dem Bundesgesetz zu adaptieren wäre und dass wir jetzt aktiv werden sollen
und genau das machen wir heute. Wir machen das, was unserer Ansicht nach in dem
Zusammenhang notwendig ist, nämlich Regelungen, die die Gleichstellung von
Behinderten fördern, sei es durch Aufnahme des Diskriminierungstatbestandes
Behinderung, durch die Verhältnismäßigkeitsklausel, durch einen Etappenplan,
durch verpflichtende Schlichtungsverfahren und durch Monitoring im Sinne des
Art 33 der UN-Konvention über die Rechte von behinderten Menschen.
Natürlich ist es so, dass sich unser Landesgesetz in das große
Gesetzesrecht einfügt, das insgesamt besteht. Wir haben ja auch das
Bundesgesetz und müssen dann immer unterscheiden, welches Gesetz anzuwenden
ist, weil das Wiener Antidiskriminierungsgesetz natürlich nur dort gilt, wo die
Regelungskompetenz des Landesgesetzgebers gilt. Also zum Beispiel wenn es um
eine Gewerbebehörde geht und dort eine Diskriminierung stattfindet, dann ist
eine Bundeskompetenz gegeben und es gilt das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz.
Ebenso beispielsweise wenn bei den Wiener Linien etwas vorkommt, wo das
Eisenbahngesetz betroffen ist, dann ist das auch eine Bundeskompetenz und dort
gilt auch das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz. Wenn aber beispielsweise
an den Wiener Pflichtschulen eine Diskriminierung vorkommt, dann ist es
Landeskompetenz und hier gilt das Wiener Antidiskriminierungsgesetz, genauso
bei der Baupolizei, Bauordnung. Da gilt die Landeskompetenz und das ist das
Wiener Antidiskriminierungsgesetz.
Wir haben selbstverständlich auch bei dieser Gesetzwerdung sehr viele
Gespräche mit den Interessensvertretungen der Betroffenen geführt. Es gab eine
enge Abstimmung bereits im Vorfeld vor der offiziellen Begutachtung und dann
natürlich
weitere Diskussionen und die Interessensvertretung hat sich für die
Aufnahme des Tatbestandes auch sehr bedankt. Ich glaube, so ist es auch
richtig, dass wir in diesem Sinn vorgehen, weil es eben in unserer Stadt Wien
die höchste Lebensqualität, wie wir nach der Mercer-Studie wissen, von allen
Großstädten dieser Welt gibt und es keine Diskriminierungen geben darf. Dafür
schaffen wir heute einen weiteren Baustein, eine weitere Grundlage und ich bin
sehr froh, dass wir heute dieses Gesetz beschließen. Danke schön. (Beifall
bei der SPÖ.)
Präsidentin Marianne Klicka:
Als Nächste zum Wort gemeldet ist die Frau Abg Matiasek. Ich erteile es ihr.
Ich weise darauf hin, dass wir in neun Minuten die Verhandlungen zur Abhaltung
der Dringlichen Anfrage an den Herrn Landeshauptmann unterbrechen werden.
Abg Veronika Matiasek (Klub der Wiener Freiheitlichen):
Danke, Frau Präsidentin! Bei mir
wird’s ganz kurz.
Sehr geehrte Frau Landesrätin! Sehr geehrte
Damen und Herren!
StR Herzog hat ja schon unsere Position zum
Gesetz erläutert. Ich bringe nur noch einen Abänderungsantrag ein, der sich auf
die positiven Maßnahmen zur Gewährleistung der vollen Gleichstellung, mit denen
Benachteiligungen auf Grund eines im § 2 Abs 1 genannten Merkmales
verhindert oder ausgeglichen werden, gelten nicht als Diskriminierung im Sinne
des Gesetzes. Ich habe § 9 Abs 2 zitiert. Wir bringen den
Abänderungsantrag ein, da wir diese positive Diskriminierung, wie gesagt, für
gefährlich halten.
Wir bringen den Antrag ein, im Rahmen dieses
Gesetzes den § 9 Abs 2 ersatzlos zu streichen. Wir bitten um
sofortige Abstimmung und um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsidentin Marianne Klicka: Als Nächste zum Wort
gemeldet ist die Frau Abg Praniess-Kastner. Ich erteile es ihr.
Abg Karin Praniess-Kastner (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte
Frau Landesrätin! Meine Damen und Herren!
Ein kurzer Abriss der
Historie. Die Wortmeldung vom Herrn Kollegen Stürzenbecher hat mich dazu
veranlasst, die Historie aus einer anderen Sicht zu beleuchten, weshalb
behinderte Menschen seit sechs Jahren vom Wiener Antidiskriminierungsgesetz
ausgeschlossen sind. Kurz vorweg: Aus Sicht meiner Fraktion möchte ich betonen,
die Änderungen sind richtig und sie sind dringend notwendig, weil es das Antidiskriminierungsgesetz,
und das haben wir von den
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