Landtag,
33. Sitzung vom 24.06.2010, Wörtliches Protokoll -
Seite 68 von 100
Antidiskriminierungsgesetz zustimmen. Wir sind froh, dass es jetzt hier
zur Beschlussfassung vorliegt. Trotzdem ein paar kurze Anmerkungen:
Wie auch schon vorhin beim Chancengleichheitsgesetz erwähnt, sollte
meiner Meinung nach, wenn solche Gesetze gemacht werden, auf die Sprache
geachtet werden, denn auch hier ist in den Erläuterungen beziehungsweise in den
angehängten Ausführungen zum Gesetz immer wieder von „Behinderten“
beziehungsweise von „behinderte Person“ die Rede. Ich glaube, dass wir, wenn
wir schon solche Gesetze neu machen und hier auch die Zielsetzung ganz klar
ist, dass Menschen mit Behinderung hier in das Antidiskriminierungsgesetz
aufgenommen werden, dann sollte auch die Sprache dementsprechend Schritt halten
und hier Einzug erhalten, auch wenn es die Erläuterungen sind.
Zum Zweiten: Wir halten den auch hier im Gesetz angeführten Hinweis auf
einen Etappenplan für mehr als notwendig. Wir haben hier ja auch schon zig
Anträge eingebracht, dass es in Bezug auf das
Bundesbehindertengleichstellungsgesetz einen Etappenplan geben sollte und muss.
Schon seit dem haben wir gefordert, dass die Stadt Wien hier einen Etappenplan
vorlegt, wie Barrieren und bauliche Barrieren bei öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen
abgebaut werden können, wie hier die Finanzierung sichergestellt wird. Das
wurde immer wieder abgelehnt. Jetzt ist es hier zumindest auch im Gesetz
festgehalten, dass es bis 30. Juni 2012 einen Plan zum Abbau von baulichen
Barrieren geben soll. Wir werden nächste Woche in der Rechnungsabschlusswoche
einen diesbezüglichen Antrag einbringen, dass dies schneller vonstatten geht,
weil ich nicht glaube, dass wir noch zwei Jahre brauchen, um einen Plan zu
entwickeln, wie diese baulichen Barrieren abgewickelt werden können, sondern
dass es schon längst an der Zeit ist, hier die Umsetzung des Abbaus von
baulichen Barrieren in die Wege zu leiten. Es ist gut, dass es hier herinnen
steht. Aber trotzdem ist die Frist wieder eine sehr, sehr lange. Ich frage mich
auch, auf was man hier noch wartet, um dieses Problem in Angriff zu nehmen.
Weiters finden wir natürlich die Einrichtung der Schlichtungsstelle und
des Monitoringausschusses für sehr, sehr notwendig
und begrüßen das natürlich, glauben aber, dass hier schon sichergestellt werden
muss, dass diese beiden Instanzen und Einrichtungen finanziell und personell
auch ausgestattet werden müssen, denn im Gegensatz zu den Erläuterungen, wo
angeführt ist, dass man mit wenigen Schlichtungsverfahren rechnet, glaube ich,
dass es einige Schlichtungsverfahren geben wird, die auf diese
Schlichtungsstelle zukommen werden. Und da darf es nicht sein, dass auf Grund
von Personalmangel oder finanziellen Ressourcenmangel dann diese
Schlichtungsverfahren liegen bleiben, sondern dass die hier zügig beantwortet
und behandelt werden. Ich glaube, dass man hier einen Schritt weitergehen
könnte und hier wirklich auch im Budget des nächsten Jahres Vorsorge treffen
kann.
Im Großen und Ganzen begrüßen wir dieses Gesetz. Wir werden dem
zustimmen, hätten uns aber die sprachliche Überarbeitung gewünscht. Aber da
werden wir wahrscheinlich noch öfter darüber reden, dass hier einiger
Nachholbedarf ist. Danke sehr. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Präsidentin Marianne Klicka: Als Nächster zum Wort gemeldet ist
der Herr Abg Dr Stürzenbecher. Ich erteile es ihm.
Abg Dr Kurt Stürzenbecher
(Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Geschätzte
Kolleginnen und Kollegen!
Ich freue mich sehr, dass wir heute wieder eine weitere Verbesserung bei
unserem Wiener Antidiskriminierungsgesetz beschließen können. Ich kann mich
noch sehr gut erinnern im Jahr 2004, als wir quasi die Urfassung beschlossen
haben. Und schon damals haben die Fachwelt, aber vor allem auch die betroffenen
Organisationen, gesagt, dass wir wirklich ein Musterbeispiel an Umsetzung der
Antidiskriminierungsbestimmungen hier in Wien beschließen. Und ich muss dem StR
Herzog insofern recht geben, was wir beschließen, geht über das hinaus, was der
Bund beschlossen hat. Aber das ist, wenn es um den Kampf gegen die
Diskriminierung geht, ja nichts Schlechtes, sondern durchaus etwas Positives.
Der Kern ist nach wie vor, dass wir mit dem Verbot der Diskriminierung ganz
einfach Zustände schaffen wollen, in denen Menschen nicht auf Grund einer
gewissen Eigenschaft einfach in ihrer Menschenwürde verletzt werden,
diskriminiert werden. Und zwar sind das jetzt künftig Personen auf Grund ihrer
ethnischen Zugehörigkeit, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung,
des Alters, der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität, des
Geschlechts, insbesondere auch auf Grund von Schwangerschaft und Elternschaft.
Also diese Personengruppen sind jetzt hier besonders geschützt.
Neu ist hier in unserem heutigen Gesetz eben ganz
speziell, dass die Behinderung dezidiert aufgenommen wurde und dass wir „Rasse“
und „ethnische Herkunft“ durch „ethnische Zugehörigkeit“ ersetzt haben. Das war
ja immer schon eine Diskussion. Wir haben auch immer schon gesagt, dass es so
ist, dass wir natürlich den Begriff Rasse nicht akzeptieren. Es war aber eine
durchaus in den ersten Jahren noch vertretbare rechtliche Argumentation, da es
so viele internationale Gesetzesmaterialien gibt, die noch auf die Rasse Bezug
nehmen, dass, wenn man das herausnehmen würde, damit dann ein Schutzdefizit
gegeben wäre und genau das Gegenteil von dem erreicht würde, was man will. Aber
inzwischen hat sich international und national die Rechtslage schon so geändert,
dass quasi in vielen Rechtsmaterien ausdrücklich eben nicht mehr das Wort Rasse
vorkommt, sondern eben ethnische Zugehörigkeit und deshalb haben wir jetzt, um
das alles klarzustellen, hier in unserem Gesetz das auch
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular