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Landtag, 33. Sitzung vom 24.06.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 71 von 100

 

gibt, in Österreich zu bleiben, eine eigene Existenz aufzubauen und in jenem Land weiterleben zu dürfen, das für sie eine zweite Heimat geworden ist. Darunter sind auch Asylwerberfamilien gemeint, deren Verfahren ohne ihr Verschulden so lange dauern, dass sie am Ende ein zweites Zuhause in Österreich gefunden haben. Ich möchte nicht, dass es zu weiteren solchen Schicksalen kommt und ich denke, dass es ein gutes Zeichen seitens der Wiener SPÖ wäre, unserem Antrag, den ich hiermit einbringe, zuzustimmen. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Denn eines ist klar, Worte der Solidarität und des Mitgefühls finden dieser Tage viele Politiker und Politikerinnen unterschiedlicher Couleurs, aber was es braucht, sind Taten. Was es braucht, sind Handlungen, die ermöglichen, dass endlich ein Bleiberecht geschaffen wird und die ermöglichen, dass solche und ähnliche betroffene Familien in Österreich nicht jeden Tag zittern müssen, wann die Polizei an die Türe klopfen wird und es endlich so weit sein wird, dass sie die Koffer packen und innerhalb weniger Stunden Österreich verlassen müssen. Ich denke, dass das einmal mehr ein unwürdiges Bild für ein Land wie Österreich ist.

 

Ich meine, und damit komme ich zum Schluss, dass es der Sozialdemokratie zu Gesicht stehen würde, einerseits unserem Antrag zuzustimmen und andererseits auf die eigenen Bundesregierungsmitglieder und die eigenen Abgeordneten dahin gehend einzuwirken, dass endlich ein menschenwürdiges Bleiberecht in Österreich geschaffen wird! (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsidentin Marianne Klicka: Gemäß § 37 der Geschäftsordnung kommen wir nun zum Verlangen, dass die von den Abgen Matiasek, Dr Madejski, Mahdalik und Univ-Prof Dr Eisenstein eingebrachte, an den Herrn Landeshauptmann gerichtete Dringliche Anfrage betreffend „Der SPÖ-Kampfhundeführschein - ein Kampfvokabel für den Wienwahlkampf" vom Fragesteller mündlich begründet werde und hierauf eine Debatte über den Gegenstand stattfindet.

 

Die Fragesteller haben auf die Verlesung der Dringlichen Anfrage verzichtet.

 

Für die nun folgende Begründung der Dringlichen Anfrage sieht die Geschäftsordnung gemäß § 37 Abs 1 eine Redezeit von 20 Minuten vor.

 

Zur Begründung der Dringlichen Anfrage erteile ich nun Frau Abg Matiasek das Wort. - Bitte.

 

Abg Veronika Matiasek (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Vielleicht mögen einige unter Ihnen sagen, schon wieder dieses Thema, wir haben es doch schon oft genug besprochen. Wir halten es für notwendig, dass wir noch einmal darüber reden und dass wir noch einmal ganz eindringlich an Sie von der SPÖ appellieren, diese wirklich missglückte Gesetzesänderung, wo viel Aufwand mit sehr wenig Erfolg danach betrieben wird, zurückzunehmen, neu zu überdenken. Wir haben in diesem Haus schon viele Dinge wiederholt gesagt, immer wieder diskutiert und das eine oder andere Mal hatten wir damit doch Erfolg und haben Sie damit zu einem Umdenken bewogen.

 

Wenn man die Geschichte der Entstehung dieser Änderung des Wiener Tierhaltegesetzes anschaut, dann ist es zweifellos so, dass diese Gesetzesänderung betrieben wurde, um hier den Bürgern, die, zweifellos zu Recht, in dieser Stadt Konflikte und Probleme orten, die sich im Zusammenhang mit der Hundehaltung in Wien ergeben, etwas zu vermitteln. Da gibt es Probleme, da gibt es Konflikte und da gibt es auch ein gewisses Gefahrenpotenzial. Aber diese Gesetzesnovelle, die mit 1. Juli in Kraft tritt, wird nicht dafür sorgen, dass diese Probleme ausgeräumt werden.

 

Sie werden wieder, wie auch in allen anderen Fällen, und wir haben das heute schon etwa im Zusammenhang mit dem Hausbesorgergesetz diskutiert, auf das tolle Ergebnis Ihrer Volksbefragung verweisen. Ich traue mich zu wetten, dass jeder, der Ihrer Frage bezüglich dieses Kampfhundeführscheines zugestimmt hat, in erster Linie wollte, dass - ich formuliere das jetzt salopp und setze es unter Anführungszeichen - irgendetwas gegen die Hunde in Wien geschieht, weil es natürlich einerseits viele Liebhaber von Hunden gibt, viele Menschen in Wien, für die der Hund ein Familienmitglied ist, viele Menschen in Wien, die ihre Hunde ordnungsgemäß halten, aber es natürlich auch schwarze Schafe gibt. Das führt auf der anderen Seite dazu, dass es natürlich viele Bürgerinnen und Bürger in dieser Stadt gibt, die Probleme im Zusammenhang mit der Hundehaltung sehen, die sich gefährdet fühlen, die sich belästigt fühlen. Das ist so.

 

Aber es ist eine Augenauswischerei, zu vermitteln, dass mit der Änderung dieses Gesetzes und mit dieser so genannten Kampfhundenovelle, wie wir sie nennen, die Probleme wirklich hintangehalten werden. Das fängt schon damit an, dass Sie hier eine Liste von Rassen definiert haben, wo viele externe Fachleute vor allem ein Problem darin sehen, diese so darzustellen und zweitens diese angeführte Liste mit einem Gefährdungspotenzial, das von Hunden ausgeht, gar nichts zu tun hat. Wenn Sie nämlich auf die Bisshäufigkeit schauen, dann sind zwei Hunde, die an der Spitze der Statistik stehen, nämlich der Schäferhund und der Dobermann, auf Ihrer Kampfhundeliste gar nicht drauf. Auch der Begriff des Kampfhundes ist unter Fachleuten sehr umstritten. Nun haben Sie selbst immer wieder im Zuge dieser Debatte davon Abstand genommen, von Kampfhunden zu sprechen. Aber Ihre Plakate der letzten Zeit, sehr geehrte Damen und Herren der SPÖ, sprechen ausdrücklich von Kampfhunden! Es ist überall in dieser Stadt plakatiert, dass nunmehr der Hundeführschein für Kampfhunde kommen wird. So verkaufen Sie das!

 

Keine Frage, es ist klug, Menschen, die Hunde halten, dazu anzuhalten, diese ordnungsgemäß und verantwortungsbewusst erstens auszusuchen, dann zu

 

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