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Landtag, 33. Sitzung vom 24.06.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 85 von 100

 

Ich denke, es ist uns allen gemeinsam gelungen, für die Behinderten einen guten Weg zu finden, und einen weiteren Schritt in Richtung barrierefreie Stadt zu setzen. Ich freue mich auf Ihre Zustimmung und möchte mich bei allen bedanken, die so konstruktiv an diesem Prozess mitgearbeitet haben. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Heinz Hufnagl: Wir kommen nun zur Abstimmung zur Gesetzesvorlage.

 

Es liegt ein Abänderungsantrag der FPÖ-Landtagsabgeordneten Veronika Matiasek und DDr Eduard Schock betreffend das Wiener Antidiskriminierungsgesetz vor. Hier wird der ersatzlose Entfall des § 9 Abs 2 verlangt. Wer dieses Ansinnen der FPÖ unterstützt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Das ist nur von den Antragstellern unterstützt und bleibt daher bei der Gesetzeswerdung unberücksichtigt.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. – Ich darf zu diesem Gesetz die einstimmige Annahme und den Beschluss in einstimmiger Art feststellen. Das Gesetz ist damit in erster Lesung angenommen.

 

Es liegen zwei Beschluss- und Resolutionsanträge vor.

 

Der erste ist von den Grünen, und zwar von der Abg Mag Maria Vassilakou und FreundInnen betreffend „Arigona und Familie müssen bleiben. Für ein menschenwürdiges Bleiberecht in Österreich". In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung verlangt. Ich gehe daher so vor. Wer diesen Antrag der Grünen Fraktion unterstützt, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. – Das ist nur die antragstellende Fraktion, daher in der Minderheit und somit abgelehnt.

 

Des Weiteren liegt ein Beschluss- und Resolutionsantrag der sozialdemokratischen Abgeordneten Dr Kurt Stürzenbecher, Mag (FH) Tanja Wehsely, Mag Nicole Krotsch, Peter Florianschütz, Peter Baxant und GenossInnen betreffend Bleiberecht in Österreich vor. Wer diesen Beschluss- und Resolutionsantrag unterstützt, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. – Dies ist mit der Sozialdemokratie und der Grünen Fraktion. Somit die Mehrheit und damit angenommen.

 

Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu dürfen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen, es durch ein Zeichen mit der Hand zu signalisieren. – Dies ist mit den Stimmen der Freiheitlichen Partei und der Sozialdemokratie befürwortet. Daher kann ich sofort die zweite Lesung vornehmen. (Abg Dipl-Ing Martin Margulies: Wir auch! Die GRÜNEN auch! Wir haben auch aufgezeigt!) Also mit Ausnahme der Freiheitlichen alle drei Parteien des Wiener Landtages. (Widerspruch bei der FPÖ.) Nein? (Abg Dr Helmut Günther: Wir haben auch zugestimmt!) Gut, ich stelle noch einmal die Frage.

 

Wer damit einverstanden ist, dass jetzt sofort die zweite Lesung vorgenommen werden kann, den bitte ich um ein Handzeichen. – Dies ist einstimmig. Na ja, wir schaffen es doch.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung nunmehr zustimmen wollen, dies durch ein Zeichen mit der Hand zu dokumentieren. – Das Gesetz ist somit auch in zweiter Lesung einstimmig angenommen.

 

Die Post 1 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes betreffend den Rahmen für die Anwendung der Verordnung Nr 1082/2006 über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit - W-EVTZG. Ich bitte nunmehr Frau StRin Frauenberger als Berichterstatterin, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Ich bitte um Zustimmung zu Postnummer 1.

 

Präsident Heinz Hufnagl: Danke schön. – Gemäß § 30c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung ein Einwand erhoben? – Dies ist nicht der Fall. Ich kann daher so vorgehen.

 

Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Frau StRin Dr Vana. Ich erteile ihr das Wort.

 

StRin Dr Monika Vana: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

 

Ich werde mich nur sehr kurz mit dem Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit aufhalten und dem Wunsch der Frau Stadträtin nachkommen. Meine Fraktion wird dem zustimmen. Es handelt sich um die Schaffung einer juristischen Person für die grenzüberschreitende territoriale und interregionale Zusammenarbeit und um die Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts in Europa. Der ist uns sehr wichtig, das ist eine gute Sache.

 

Wir nehmen diesen Tagesordnungspunkt aber, wie schon in der Präsidiale angekündigt – es hat auch schon ein bisschen eine mediale Debatte dazu stattgefunden –, zum Anlass, einen Antrag einzubringen, der auch eine europapolitische, vor allem aber eine demokratiepolitische Dimension hat und der uns sehr wichtig ist. Das ist das Wahlrecht für EU-BürgerInnen in Wien.

 

Sie wissen alle, das Wahlrecht für EU-BürgerInnen in Wien ist derzeit auf die Ebene der Bezirke beschränkt, es gilt nicht für den Gemeinderat. Es leben zirka 100 000 EU-BürgerInnen in Wien, also es geht um 100 000 Personen, die in Wien leben, zum Teil schon seit mehreren Jahrzehnten, die hier leben, die hier arbeiten, die hier natürlich auch etwas bewegen wollen und die vom Wahlrecht für den Gemeinderat ausgeschlossen sind.

 

Das ist deshalb so bitter, weil sei eigentlich nur in Wien vom Wahlrecht für den Gemeinderat ausgeschlossen sind. Im Rest von Österreich gibt es dieses Wahlrecht natürlich, denn das Wahlrecht ist rechtlich eigentlich vorgeschrieben, doch Wien hinkt hier demokratiepolitisch hinterher, es auch umzusetzen.

 

Sowohl die EU-Verträge – seit dem Maastricht-Vertrag nämlich schon – als auch die österreichische Bundesverfassung sehen zwingend vor, dass

 

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