Landtag,
33. Sitzung vom 24.06.2010, Wörtliches Protokoll -
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Ich denke, es ist uns allen gemeinsam gelungen, für die Behinderten
einen guten Weg zu finden, und einen weiteren Schritt in Richtung barrierefreie
Stadt zu setzen. Ich freue mich auf Ihre Zustimmung und möchte mich bei allen
bedanken, die so konstruktiv an diesem Prozess mitgearbeitet haben. – Danke
schön. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Heinz Hufnagl: Wir kommen nun zur Abstimmung zur
Gesetzesvorlage.
Es liegt ein Abänderungsantrag der FPÖ-Landtagsabgeordneten Veronika
Matiasek und DDr Eduard Schock betreffend das Wiener Antidiskriminierungsgesetz vor. Hier wird
der ersatzlose Entfall des § 9 Abs 2 verlangt. Wer dieses Ansinnen
der FPÖ unterstützt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Das ist nur von den
Antragstellern unterstützt und bleibt daher bei der Gesetzeswerdung
unberücksichtigt.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die
der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu
heben. – Ich darf zu diesem Gesetz die einstimmige Annahme und den Beschluss in
einstimmiger Art feststellen. Das Gesetz ist damit in erster Lesung angenommen.
Es liegen zwei Beschluss- und
Resolutionsanträge vor.
Der erste ist von den Grünen, und zwar von der Abg Mag Maria Vassilakou und
FreundInnen betreffend „Arigona und Familie müssen bleiben. Für ein
menschenwürdiges Bleiberecht in Österreich". In formeller Hinsicht wird
die sofortige Abstimmung verlangt. Ich gehe daher so vor. Wer diesen Antrag der
Grünen Fraktion unterstützt, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. – Das
ist nur die antragstellende Fraktion, daher in der Minderheit und somit
abgelehnt.
Des Weiteren liegt ein Beschluss- und
Resolutionsantrag der sozialdemokratischen Abgeordneten Dr Kurt
Stürzenbecher, Mag (FH) Tanja Wehsely, Mag Nicole Krotsch, Peter
Florianschütz, Peter Baxant und GenossInnen betreffend Bleiberecht in
Österreich vor. Wer diesen Beschluss- und Resolutionsantrag unterstützt, den
bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. – Dies ist mit der Sozialdemokratie und
der Grünen Fraktion. Somit die Mehrheit und damit angenommen.
Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser
Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu dürfen. Ich bitte jene Mitglieder des
Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen, es durch ein Zeichen
mit der Hand zu signalisieren. – Dies ist mit den Stimmen der Freiheitlichen
Partei und der Sozialdemokratie befürwortet. Daher kann ich sofort die zweite
Lesung vornehmen. (Abg Dipl-Ing Martin Margulies: Wir auch! Die GRÜNEN auch!
Wir haben auch aufgezeigt!) Also mit Ausnahme der Freiheitlichen alle drei
Parteien des Wiener Landtages. (Widerspruch bei der FPÖ.) Nein? (Abg
Dr Helmut Günther: Wir haben auch zugestimmt!) Gut, ich stelle noch
einmal die Frage.
Wer damit einverstanden ist, dass jetzt
sofort die zweite Lesung vorgenommen werden kann, den bitte ich um ein
Handzeichen. – Dies ist einstimmig. Na ja, wir schaffen es doch.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die
dem Gesetz in zweiter Lesung nunmehr zustimmen wollen, dies durch ein Zeichen
mit der Hand zu dokumentieren. – Das Gesetz ist somit auch in zweiter Lesung
einstimmig angenommen.
Die Post 1 betrifft die erste Lesung der
Vorlage eines Gesetzes betreffend den Rahmen für die Anwendung der Verordnung
Nr 1082/2006 über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit -
W-EVTZG. Ich bitte nunmehr Frau StRin Frauenberger als Berichterstatterin, die
Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Ich
bitte um Zustimmung zu Postnummer 1.
Präsident Heinz Hufnagl: Danke schön. – Gemäß § 30c Abs 10 der Geschäftsordnung
schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen
die Zusammenlegung ein Einwand erhoben? – Dies ist nicht der Fall. Ich kann
daher so vorgehen.
Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Frau StRin Dr Vana.
Ich erteile ihr das Wort.
StRin Dr Monika Vana: Sehr geehrter Herr Präsident!
Sehr geehrte Frau Stadträtin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Ich werde mich nur sehr kurz mit dem Europäischen Verbund für
territoriale Zusammenarbeit aufhalten und dem Wunsch der Frau Stadträtin
nachkommen. Meine Fraktion wird dem zustimmen. Es handelt sich um die Schaffung
einer juristischen Person für die grenzüberschreitende territoriale und
interregionale Zusammenarbeit und um die Stärkung des wirtschaftlichen und
sozialen Zusammenhalts in Europa. Der ist uns sehr wichtig, das ist eine gute
Sache.
Wir nehmen diesen Tagesordnungspunkt aber, wie schon in der Präsidiale
angekündigt – es hat auch schon ein bisschen eine mediale Debatte dazu
stattgefunden –, zum Anlass, einen Antrag einzubringen, der auch eine
europapolitische, vor allem aber eine demokratiepolitische Dimension hat und
der uns sehr wichtig ist. Das ist das Wahlrecht für EU-BürgerInnen in Wien.
Sie wissen alle, das Wahlrecht für EU-BürgerInnen in Wien ist derzeit
auf die Ebene der Bezirke beschränkt, es gilt nicht für den Gemeinderat. Es
leben zirka 100 000 EU-BürgerInnen in Wien, also es geht um 100 000
Personen, die in Wien leben, zum Teil schon seit mehreren Jahrzehnten, die hier
leben, die hier arbeiten, die hier natürlich auch etwas bewegen wollen und die
vom Wahlrecht für den Gemeinderat ausgeschlossen sind.
Das ist deshalb so bitter, weil sei eigentlich nur in Wien vom Wahlrecht
für den Gemeinderat ausgeschlossen sind. Im Rest von Österreich gibt es dieses
Wahlrecht natürlich, denn das Wahlrecht ist rechtlich eigentlich
vorgeschrieben, doch Wien hinkt hier demokratiepolitisch hinterher, es auch
umzusetzen.
Sowohl die EU-Verträge – seit dem Maastricht-Vertrag
nämlich schon – als auch die österreichische Bundesverfassung sehen zwingend
vor, dass
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