Landtag,
33. Sitzung vom 24.06.2010, Wörtliches Protokoll -
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Bundes-SPÖ. (Abg Dr Kurt Stürzenbecher: Aber wer hat es eingeführt?) Aber Sie
sind einzig und allein immer dann bei der Sache, wenn es darum geht, groß zu
reden, wenn es aber darum geht, ein humanitäres, menschliches Fremden- und
Bleiberecht zu schaffen, dann sind Sie Zwerge, denn Sie wollen es nicht.
Sie können nicht einmal einem entsprechenden Antrag zustimmen, obwohl
jeder Einzelne von Ihnen draußen sagt, Arigona Zogaj soll bleiben, und es ist unglaublich arg, was mit
dieser Familie passiert. Kaum sitzen wir in einem Gremium, sei es im Landtag,
sei es im Nationalrat, und es kommt ein Antrag, der klipp und klar festlegt,
dass Menschen wie Arigona Zogaj
alles Recht haben, in diesem Land zu leben, dann verweigern Sie die Zustimmung.
Kolleginnen und Kollegen in der SPÖ! Heute geniere ich mich für euch! –
Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Präsident Heinz Hufnagl: Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und
erteile der Frau Berichterstatterin das Schlusswort. Bitte, Frau Stadträtin.
Berichterstatterin Amtsf StRin
Sandra Frauenberger: Sehr geehrte
Abgeordnete!
Ich habe jetzt sozusagen die schlechte Ausgangsposition, dass ich als
Berichterstatterin zum Antidiskriminierungsgesetz sprechen und auch dabei
bleiben muss.
Ich möchte vielleicht in dem Zusammenhang sagen, dass die Wiener
Stadtregierung und die Sozialdemokratische Partei eine ganz klare Haltung gegen
Diskriminierung einnehmen, sei das in Bezug auf das Thema Behinderung, das wir
heute hier in der Novelle diskutieren, sei das in Bezug auf Migrantinnen
und Migranten, sei das in Bezug auf Asylwerberinnen
und Asylwerber. Wir haben uns in unserer Antidiskriminierungsposition immer mit
einer sehr, sehr klaren Haltung positioniert, nämlich in einer klaren Haltung
gegen Diskriminierung, gegen Rassismus und gegen Fremdenfeindlichkeit. Und was
wir in unserer Antidiskriminierungsposition auch immer getan haben, ist, dass
wir sehr klar aufgezeigt haben, wo es noch Handlungsbedarf gibt, und auch klar
aufgezeigt haben, wie wir diesen Handlungsbedarf letztendlich aus unserer Sicht
auch lösen möchten.
Wien hat hier zum Beispiel eine klare Haltung in Bezug auf
Diskriminierungen im Aufenthalt und hat sich immer für ein humanitäres
Bleiberecht eingesetzt. Das kommt zum Beispiel in dem heutigen Antrag des
Abgeordneten und der Sozialdemokratischen Fraktion gut heraus. Auf der anderen
Seite hat Wien auch hier im Antidiskriminierungsgesetz wieder einen Punkt zu
lösen versucht, nämlich den Punkt der Diskriminierung von Behinderten.
Das ist unser Weg, ein Weg in einer klaren Haltung. Ich denke mir, wir
schämen uns in keiner Art und Weise für unsere klare Haltung gegen
Diskriminierung, und es braucht sich auch für uns niemand fremdzuschämen.
– Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
Was wir hier mit dem Antidiskriminierungsgesetz nun getan haben, ist,
dass wir eine sehr lange Vorphase der Debatte gehabt haben – da gebe ich auch
der Abg Praniess-Kastner
recht –, nämlich eine Debatte, in der es darum gegangen ist, wo denn die
Behindertenorganisationen sich selbst gerne sehen und in welchem Gesetz sie
sich wiederfinden möchten. Es hat einiges an Diskussionen bedurft, und die
Geschichte ist damals so geschrieben worden, dass die Organisationen es zuerst
eigentlich nicht wollten. Gut.
Dann sind aber sozusagen der Wunsch und die Abbildung ihrer Interessen
nicht so in Erfüllung gegangen, wie sie es sich vorgestellt haben, und dann –
das stimmt –ist die Stadt hergegangen und hat sich einmal angeschaut, was sich
da auf der europäischen Ebene tut. Da hat es gemeinsame
Bundesländerentscheidungen gegeben, et cetera, et cetera. Wir haben dann, als wir gesehen haben, dass sich
auf der Ebene der Europäischen Union die Umsetzung auch nicht so findet, die
Gespräche mit den Behindertenorganisationen aufgenommen. Das hat leider
gedauert, aber wir sind jetzt in der glücklichen Lage, eine Einigung mit den
Organisationen hier heute zu beschließen. Das war mir einfach auch wichtig,
dass alle von Anfang an eingebunden sind. Es ist entstanden auf Basis der Idee
der Organisationen, aber es ist auch umgesetzt mit den Organisationen. Darauf
habe ich gerade im Bereich des Wiener Antidiskriminierungsgesetzes auch einen
sehr, sehr großen Wert gelegt.
Parallel zum Chancengleichheitsgesetz, das vorher eben beschlossen
wurde, wird nun diese Novelle beschlossen. Es gibt da zwei Punkte, auf die ich
eingehen möchte. Auf den einen bin ich schon eingegangen, nämlich auf die
zeitliche Abfolge, das andere war der Etappenplan, also wann geht da etwas
weiter, wann wird endlich begonnen mit Umbauarbeiten, mit Restrukturierungen,
mit neuen Instrumenten, um die Diskriminierung zu verhindern.
Dazu möchte ich in die Richtung der Frau Abg Smolik sagen, wir haben laufend Maßnahmen gesetzt. Jetzt
haben wir diesen Etappenplan, der letztendlich auch mit den Organisationen
erstellt wird. Laufend passieren natürlich Maßnahmen, mit denen wir
Barrierefreiheit in dieser Stadt schaffen möchten, denn das Ziel dieses
Gesetzes ist eben einmal die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen.
Im Zuge des Antidiskriminierungsgesetzes sei hier noch einmal gesagt,
dass wir diese Novelle auch zum Anlass genommen haben – aber das hat der Abg Stürzenbecher ja schon
erörtert –, auch diesen Begriff der Rasse endlich auf richtige Beine zu
stellen.
Nun ganz kurz. Es sind in Wirklichkeit fünf Punkte, die sich da drinnen
wiederfinden: Es gibt das kostenlose Schlichtungsverfahren, es gibt den
Anspruch auf Schadenersatz, es gibt diesen Etappenplan, es gibt das
Anhörungsrecht zum Etappenplan und es gibt die Installation zur Überwachung der
Einhaltung des UN-Übereinkommens in der Wiener Antidiskriminierungsstelle.
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