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Landtag, 33. Sitzung vom 24.06.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 84 von 100

 

Bundes-SPÖ. (Abg Dr Kurt Stürzenbecher: Aber wer hat es eingeführt?) Aber Sie sind einzig und allein immer dann bei der Sache, wenn es darum geht, groß zu reden, wenn es aber darum geht, ein humanitäres, menschliches Fremden- und Bleiberecht zu schaffen, dann sind Sie Zwerge, denn Sie wollen es nicht.

 

Sie können nicht einmal einem entsprechenden Antrag zustimmen, obwohl jeder Einzelne von Ihnen draußen sagt, Arigona Zogaj soll bleiben, und es ist unglaublich arg, was mit dieser Familie passiert. Kaum sitzen wir in einem Gremium, sei es im Landtag, sei es im Nationalrat, und es kommt ein Antrag, der klipp und klar festlegt, dass Menschen wie Arigona Zogaj alles Recht haben, in diesem Land zu leben, dann verweigern Sie die Zustimmung.

 

Kolleginnen und Kollegen in der SPÖ! Heute geniere ich mich für euch! – Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsident Heinz Hufnagl: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile der Frau Berichterstatterin das Schlusswort. Bitte, Frau Stadträtin.

 

Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Sehr geehrte Abgeordnete!

 

Ich habe jetzt sozusagen die schlechte Ausgangsposition, dass ich als Berichterstatterin zum Antidiskriminierungsgesetz sprechen und auch dabei bleiben muss.

 

Ich möchte vielleicht in dem Zusammenhang sagen, dass die Wiener Stadtregierung und die Sozialdemokratische Partei eine ganz klare Haltung gegen Diskriminierung einnehmen, sei das in Bezug auf das Thema Behinderung, das wir heute hier in der Novelle diskutieren, sei das in Bezug auf Migrantinnen und Migranten, sei das in Bezug auf Asylwerberinnen und Asylwerber. Wir haben uns in unserer Antidiskriminierungsposition immer mit einer sehr, sehr klaren Haltung positioniert, nämlich in einer klaren Haltung gegen Diskriminierung, gegen Rassismus und gegen Fremdenfeindlichkeit. Und was wir in unserer Antidiskriminierungsposition auch immer getan haben, ist, dass wir sehr klar aufgezeigt haben, wo es noch Handlungsbedarf gibt, und auch klar aufgezeigt haben, wie wir diesen Handlungsbedarf letztendlich aus unserer Sicht auch lösen möchten.

 

Wien hat hier zum Beispiel eine klare Haltung in Bezug auf Diskriminierungen im Aufenthalt und hat sich immer für ein humanitäres Bleiberecht eingesetzt. Das kommt zum Beispiel in dem heutigen Antrag des Abgeordneten und der Sozialdemokratischen Fraktion gut heraus. Auf der anderen Seite hat Wien auch hier im Antidiskriminierungsgesetz wieder einen Punkt zu lösen versucht, nämlich den Punkt der Diskriminierung von Behinderten.

 

Das ist unser Weg, ein Weg in einer klaren Haltung. Ich denke mir, wir schämen uns in keiner Art und Weise für unsere klare Haltung gegen Diskriminierung, und es braucht sich auch für uns niemand fremdzuschämen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Was wir hier mit dem Antidiskriminierungsgesetz nun getan haben, ist, dass wir eine sehr lange Vorphase der Debatte gehabt haben – da gebe ich auch der Abg Praniess-Kastner recht –, nämlich eine Debatte, in der es darum gegangen ist, wo denn die Behindertenorganisationen sich selbst gerne sehen und in welchem Gesetz sie sich wiederfinden möchten. Es hat einiges an Diskussionen bedurft, und die Geschichte ist damals so geschrieben worden, dass die Organisationen es zuerst eigentlich nicht wollten. Gut.

 

Dann sind aber sozusagen der Wunsch und die Abbildung ihrer Interessen nicht so in Erfüllung gegangen, wie sie es sich vorgestellt haben, und dann – das stimmt –ist die Stadt hergegangen und hat sich einmal angeschaut, was sich da auf der europäischen Ebene tut. Da hat es gemeinsame Bundesländerentscheidungen gegeben, et cetera, et cetera. Wir haben dann, als wir gesehen haben, dass sich auf der Ebene der Europäischen Union die Umsetzung auch nicht so findet, die Gespräche mit den Behindertenorganisationen aufgenommen. Das hat leider gedauert, aber wir sind jetzt in der glücklichen Lage, eine Einigung mit den Organisationen hier heute zu beschließen. Das war mir einfach auch wichtig, dass alle von Anfang an eingebunden sind. Es ist entstanden auf Basis der Idee der Organisationen, aber es ist auch umgesetzt mit den Organisationen. Darauf habe ich gerade im Bereich des Wiener Antidiskriminierungsgesetzes auch einen sehr, sehr großen Wert gelegt.

 

Parallel zum Chancengleichheitsgesetz, das vorher eben beschlossen wurde, wird nun diese Novelle beschlossen. Es gibt da zwei Punkte, auf die ich eingehen möchte. Auf den einen bin ich schon eingegangen, nämlich auf die zeitliche Abfolge, das andere war der Etappenplan, also wann geht da etwas weiter, wann wird endlich begonnen mit Umbauarbeiten, mit Restrukturierungen, mit neuen Instrumenten, um die Diskriminierung zu verhindern.

 

Dazu möchte ich in die Richtung der Frau Abg Smolik sagen, wir haben laufend Maßnahmen gesetzt. Jetzt haben wir diesen Etappenplan, der letztendlich auch mit den Organisationen erstellt wird. Laufend passieren natürlich Maßnahmen, mit denen wir Barrierefreiheit in dieser Stadt schaffen möchten, denn das Ziel dieses Gesetzes ist eben einmal die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen.

 

Im Zuge des Antidiskriminierungsgesetzes sei hier noch einmal gesagt, dass wir diese Novelle auch zum Anlass genommen haben – aber das hat der Abg Stürzenbecher ja schon erörtert –, auch diesen Begriff der Rasse endlich auf richtige Beine zu stellen.

 

Nun ganz kurz. Es sind in Wirklichkeit fünf Punkte, die sich da drinnen wiederfinden: Es gibt das kostenlose Schlichtungsverfahren, es gibt den Anspruch auf Schadenersatz, es gibt diesen Etappenplan, es gibt das Anhörungsrecht zum Etappenplan und es gibt die Installation zur Überwachung der Einhaltung des UN-Übereinkommens in der Wiener Antidiskriminierungsstelle.

 

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