Landtag,
33. Sitzung vom 24.06.2010, Wörtliches Protokoll -
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die Hauptmotivation für diese 11. Novelle. Wir haben versucht, die
Verantwortlichkeiten klarer zu definieren. Wir haben versucht, mehr
Verbindlichkeiten auch herzustellen. Wir haben eine eigene Organisationseinheit
geschaffen, die in einer strukturierten und gut mit Ressourcen ausgestatteten
Form arbeiten kann. Wir haben versucht, die Kräfte zu bündeln und nicht auf
mehreren Ebenen verschiedene Verantwortliche ohne tatsächliche Verbindlichkeiten
zu haben. Und wir haben das Berichtswesen neu geregelt, denn niemand hat etwas
davon, wenn Ordner vollgeschrieben werden mit Zahlen, die für niemanden
nachvollziehbar sind und die aber dann letztendlich auch nicht die Möglichkeit
geben, den Finger auf die Wunde zu legen und zu sagen, genau hier muss was
passieren und was wird da passieren. Dafür gibt es dann auch die entsprechenden
Frauenförderpläne, deren Zielsetzungen ganz, ganz wichtig sind.
Einkommen ist in der 11. Novelle nicht drinnen, weil Einkommen
schon die ganze Zeit in diesem Gesetz drinnen steht, die Möglichkeit, eben
Einkommen zu durchleuchten, Maßnahmen zu setzen, dass es keine
Einkommensunterschiede gibt und dass die Frauen auch in der Stadt Wien für die
gleiche Tätigkeit auch das gleiche Entgelt bekommen. Das alles firmiert jetzt
unter diesem Gesetz.
Den Fall, den Sie angesprochen haben, da muss ich dazu sagen, diese
Kollegin sollte zum Beispiel tatsächlich die Instrumente nutzen und eine
Gleichbehandlungsbeauftragte aufsuchen und schauen, ob es tatsächlich eine
Diskriminierung gibt oder nicht. Uns ist damals in der Personalkommission
schlüssig argumentiert worden, warum es zu der unterschiedlichen
Einkommenssituation kommt. Aber es ist natürlich ganz, ganz wichtig, dass hier
nicht der Landtag darüber befindet, ob es da eine Diskriminierung gibt oder
nicht, sondern dass die Frau auch tatsächlich ihre Rechte ausnützt.
Zwei Jahre Prozess sind heute hier vollbracht. Das sage ich nicht ohne
Freude. Das ist mit großer Leidenschaft passiert. Ich möchte mich daher an
dieser Stelle ganz, ganz besonders bei der MA 57 bedanken, die diesen
Prozess mit ihrer Expertise begleitet hat, bei der MA 1, die da
hervorragend auch den legistischen Aufbereitungsweg gegangen ist, bei den
Gleichbehandlungsbeauftragten und bei meiner Mitarbeiterin Mag Kromus, die für
mich diesen Prozess in enger Abstimmung mit den Frauenbeauftragten oder den
Frauensprecherinnen der einzelnen Fraktionen geleitet hat, und für meine
Fraktion bei der Nicole Krotsch, die auch alle Verhandlungen geführt hat und
mit den entsprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gesprochen hat. Ich
glaube, diese Novelle kann sich sehen lassen. Wir haben eine große Freude und
kommen damit unserem frauenpolitischen Ziel einen großen Schritt näher. Danke
schön. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Frau Landesrätin!
Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Art 1
§ 28 ist eine Verfassungsbestimmung. Hierfür ist gemäß § 124
Abs 2 der Wiener Stadtverfassung die Anwesenheit der Hälfte der
Landtagsabgeordneten erforderlich, die ich nun feststelle. Gemäß § 124a
der Wiener Stadtverfassung ist dafür ein gültiger Beschluss, eine Mehrheit von
zwei Drittel der abgegebenen Stimmen erforderlich. Diese Bestimmung gilt für beide
Lesungen.
Wir kommen nun zur Abstimmung, die ich getrennt vornehme. Zuerst lasse
ich alle Bestimmungen, ausgenommen Art 1 § 28, abstimmen. Dafür
genügt die einfache Mehrheit.
Ich bitte nun jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich
Titel und Eingang, ausgenommen Art 1 § 28, zustimmen wollen, um ein
Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig so angenommen. Danke, dieser Teil
des Gesetzes ist somit angenommen.
Wir kommen nun zur Verfassungsbestimmung. Ich bitte nun jene Mitglieder
des Landtages, die dem Art 1 § 28 zustimmen wollen, um ein Zeichen
mit der Hand. - Danke, auch dieser Teil ist einstimmig beschlossen.
Wir kommen nun zu, Entschuldigung, das Gesetz ist somit in erster Lesung
angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluss- und Resolutionsantrag
der GRÜNEN betreffend Frauenförderung im öffentlichen Dienst. Wer diesem Antrag
die Zustimmung erteilen möchte, ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das
ist mit Zustimmung der ÖVP, FPÖ und GRÜNEN somit nicht die erforderliche
Mehrheit und der Antrag nicht angenommen.
Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort
vornehmen zu lassen. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die diesem
Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Ich
sehe hier Einstimmigkeit, somit beschlossen.
Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter
Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Ich sehe auch hier
Einstimmigkeit. Das Gesetz ist somit in zweiter Lesung beschlossen.
Wir kommen zur Postnummer 4. Sie betrifft die
erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener
Ausländergrunderwerbsgesetz, das Wiener Landesstiftungs- und Fondsgesetz, das Wiener
Prostitutionsgesetz, das Wiener Ehrenzeichengesetz, das Gesetz über die
Einhebung einer Dienstgeberabgabe, das Wiener Sportstättenschutzgesetz, das
Wiener Schulgesetz, das Wiener Tanzschulgesetz 1996, das Wiener Kinogesetz
1955, das Wiener Veranstaltungsgesetz, das Wiener Pflegegeldgesetz, das Wiener
Sozialbetreuungsberufegesetz, das Wiener Sozialhilfegesetz, das Wiener
Grundversorgungsgesetz, das Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz, das Wiener
Wohn- und Pflegeheimgesetz, das Wiener Krankenanstaltengesetz, das Wiener
Rettungs- und Krankentransportgesetz, das Wiener Fiaker- und
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