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Landtag, 33. Sitzung vom 24.06.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 94 von 100

 

die Hauptmotivation für diese 11. Novelle. Wir haben versucht, die Verantwortlichkeiten klarer zu definieren. Wir haben versucht, mehr Verbindlichkeiten auch herzustellen. Wir haben eine eigene Organisationseinheit geschaffen, die in einer strukturierten und gut mit Ressourcen ausgestatteten Form arbeiten kann. Wir haben versucht, die Kräfte zu bündeln und nicht auf mehreren Ebenen verschiedene Verantwortliche ohne tatsächliche Verbindlichkeiten zu haben. Und wir haben das Berichtswesen neu geregelt, denn niemand hat etwas davon, wenn Ordner vollgeschrieben werden mit Zahlen, die für niemanden nachvollziehbar sind und die aber dann letztendlich auch nicht die Möglichkeit geben, den Finger auf die Wunde zu legen und zu sagen, genau hier muss was passieren und was wird da passieren. Dafür gibt es dann auch die entsprechenden Frauenförderpläne, deren Zielsetzungen ganz, ganz wichtig sind.

 

Einkommen ist in der 11. Novelle nicht drinnen, weil Einkommen schon die ganze Zeit in diesem Gesetz drinnen steht, die Möglichkeit, eben Einkommen zu durchleuchten, Maßnahmen zu setzen, dass es keine Einkommensunterschiede gibt und dass die Frauen auch in der Stadt Wien für die gleiche Tätigkeit auch das gleiche Entgelt bekommen. Das alles firmiert jetzt unter diesem Gesetz.

 

Den Fall, den Sie angesprochen haben, da muss ich dazu sagen, diese Kollegin sollte zum Beispiel tatsächlich die Instrumente nutzen und eine Gleichbehandlungsbeauftragte aufsuchen und schauen, ob es tatsächlich eine Diskriminierung gibt oder nicht. Uns ist damals in der Personalkommission schlüssig argumentiert worden, warum es zu der unterschiedlichen Einkommenssituation kommt. Aber es ist natürlich ganz, ganz wichtig, dass hier nicht der Landtag darüber befindet, ob es da eine Diskriminierung gibt oder nicht, sondern dass die Frau auch tatsächlich ihre Rechte ausnützt.

 

Zwei Jahre Prozess sind heute hier vollbracht. Das sage ich nicht ohne Freude. Das ist mit großer Leidenschaft passiert. Ich möchte mich daher an dieser Stelle ganz, ganz besonders bei der MA 57 bedanken, die diesen Prozess mit ihrer Expertise begleitet hat, bei der MA 1, die da hervorragend auch den legistischen Aufbereitungsweg gegangen ist, bei den Gleichbehandlungsbeauftragten und bei meiner Mitarbeiterin Mag Kromus, die für mich diesen Prozess in enger Abstimmung mit den Frauenbeauftragten oder den Frauensprecherinnen der einzelnen Fraktionen geleitet hat, und für meine Fraktion bei der Nicole Krotsch, die auch alle Verhandlungen geführt hat und mit den entsprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gesprochen hat. Ich glaube, diese Novelle kann sich sehen lassen. Wir haben eine große Freude und kommen damit unserem frauenpolitischen Ziel einen großen Schritt näher. Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Frau Landesrätin!

 

Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Art 1 § 28 ist eine Verfassungsbestimmung. Hierfür ist gemäß § 124 Abs 2 der Wiener Stadtverfassung die Anwesenheit der Hälfte der Landtagsabgeordneten erforderlich, die ich nun feststelle. Gemäß § 124a der Wiener Stadtverfassung ist dafür ein gültiger Beschluss, eine Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen Stimmen erforderlich. Diese Bestimmung gilt für beide Lesungen.

 

Wir kommen nun zur Abstimmung, die ich getrennt vornehme. Zuerst lasse ich alle Bestimmungen, ausgenommen Art 1 § 28, abstimmen. Dafür genügt die einfache Mehrheit.

 

Ich bitte nun jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang, ausgenommen Art 1 § 28, zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig so angenommen. Danke, dieser Teil des Gesetzes ist somit angenommen.

 

Wir kommen nun zur Verfassungsbestimmung. Ich bitte nun jene Mitglieder des Landtages, die dem Art 1 § 28 zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, auch dieser Teil ist einstimmig beschlossen.

 

Wir kommen nun zu, Entschuldigung, das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen.

 

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluss- und Resolutionsantrag der GRÜNEN betreffend Frauenförderung im öffentlichen Dienst. Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilen möchte, ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Zustimmung der ÖVP, FPÖ und GRÜNEN somit nicht die erforderliche Mehrheit und der Antrag nicht angenommen.

 

Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Ich sehe hier Einstimmigkeit, somit beschlossen.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Ich sehe auch hier Einstimmigkeit. Das Gesetz ist somit in zweiter Lesung beschlossen.

 

Wir kommen zur Postnummer 4. Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz, das Wiener Landesstiftungs- und Fondsgesetz, das Wiener Prostitutionsgesetz, das Wiener Ehrenzeichengesetz, das Gesetz über die Einhebung einer Dienstgeberabgabe, das Wiener Sportstättenschutzgesetz, das Wiener Schulgesetz, das Wiener Tanzschulgesetz 1996, das Wiener Kinogesetz 1955, das Wiener Veranstaltungsgesetz, das Wiener Pflegegeldgesetz, das Wiener Sozialbetreuungsberufegesetz, das Wiener Sozialhilfegesetz, das Wiener Grundversorgungsgesetz, das Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz, das Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetz, das Wiener Krankenanstaltengesetz, das Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz, das Wiener Fiaker- und

 

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