Landtag,
33. Sitzung vom 24.06.2010, Wörtliches Protokoll -
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Pferdemietwagengesetz, das Wiener Tierzuchtgesetz, das Wiener
Buschenschankgesetz, das Gesetz über die Betrauung von Personen mit der
Funktion eines Forstschutzorganes, die Wiener
Landarbeitsordnung 1990, das Wiener Landwirtschaftskammergesetz, das
Wiener Fischereigesetz, das Wiener Jagdgesetz, das Wiener Feuerpolizei-,
Luftreinehalte- und Klimaanlagengesetz und das Wiener
Elektrizitätswirtschaftsgesetz geändert werden. Berichterstatterin ist Frau Amtsf StRin Frauenberger.
Ich bitte sie, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatterin Amtsf StRin
Sandra Frauenberger: Sehr geehrter Herr
Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bitte um Zustimmung zur
Sammelnovelle zum Eingetragenen Partnerschaftsgesetz. Danke.
Präsident Prof
Harry Kopietz: Danke. Gemäß
§ 30c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General-
und Spezialdebatte zusammenzulegen.
Wird gegen diese Zusammenlegung ein Einspruch erhoben? – Das ist nicht
der Fall und ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort
gemeldet ist Herr Abg Schreuder.
Ich ersuche darum.
Abg Marco Schreuder
(Grüner Klub im Rathaus): Danke schön, Herr Präsident!
Ich glaube, Sie hatten jetzt eine längere Redezeit als ich, was ja auch
zeigt, welche umfangreiche Arbeit das auch ist, so etwas wie eine Eingetragene PartnerInnenschaft, die auf Bundesebene beschlossen worden
ist, im Wiener Landesrecht und hoffentlich folgen ja dann noch acht weitere
Bundesländer in demselben Ausmaß. Ja, was diese Umsetzung für Folgen hat und
wie viele Gesetze davon betroffen sind. Es ist daher ein schöner Tag für Wiens
Lesben und Schwule. Ich freue mich daher, dass wir das so hinbekommen haben,
wobei natürlich die Probleme, die bei der gesamten Gesetzgebung entstanden
sind, vor allem auf Bundesebene zu finden sind.
Auf der Bundesebene haben wir es nicht geschafft, mittels der
Eingetragenen Partnerschaft eine wirkliche Gleichstellung zu Wege zu bringen.
Die Eingetragene PartnerInnenschaft hat noch immer
über 40 Unterschiede zum Eherecht, teilweise überhaupt ohne sachliche
Begründung. Es geht hier wirklich nur um Gemeinheiten seitens der ÖVP. Es gibt
Verschlechterungen sogar in der eigenen PartnerInnenschaft,
was es früher nicht gab, zum Beispiel das Verbot auf Adoption oder das Verbot
der künstlichen Befruchtung. Das wurde jetzt explizit hineingeschrieben, was
eine Verschlechterung ist zu dem, wie es vorher war. Teilweise hat das sogar
die absurde Situation zur Folge, dass nicht eingetragene gleichgeschlechtliche
Paare in Wien bereits mehr Rechte haben als Eingetragene PartnerInnen
und leider auch das Diskriminierungsverbot, das in den ersten Entwürfen drinnen
war, gibt es im Eingetragenen Partnerschaftsgesetz nicht mehr. Ich weiß, dass
die SPÖ vor allem auf Bundesebene hier einen anderen Kurs hätte fahren wollen,
das ist mir bewusst. Auch die Parteibeschlüsse der SPÖ sehen ja hier anders
aus. Aber leider war eine Durchsetzungsfähigkeit gegenüber den homophoben Betonschädeln der ÖVP nicht möglich.
Die ÖVP ist in dieser Frage nach wie vor eine Verhindererpartei,
eine Nicht-Gleichstellungspartei, eine Partei, die Gemeinheiten überall dort
einführen möchte, wo es nur geht, die nicht daran denkt, einfach ein für
allemal Lesben und Schwule, zumindest lesbisch und schwule Paare mit
heterosexuellen Paaren gleichzustellen. Und das hat so absurde Gemeinheiten zur
Folge, die vor allem von der Innenministerin Maria Fekter
kam, wie beispielsweise ein Bindestrichverbot für Menschen mit Doppelnamen. Wir
haben ja selbst hier im Haus einige Politikerinnen und Politiker mit einem
Doppelnamen, Mailath-Pokorny, um einen zu nennen,
oder Faymann-Ludwig und da ist immer ein Bindestrich
dazwischen. Wenn Lesben und Schwule eine Eingetragene PartnerInnenschaft
eingehen, dürfen sie diesen Bindestrich nicht haben. Jetzt kann man sagen, das
ist eh wurscht, das ist ja nur ein Bindestrich. Das
hat aber tatsächlich für viele Paare sehr unangenehme Folgen. Ich nenne Ihnen
ein Beispiel aus meinem persönlichen Bekanntenkreis. Ein serbischer Staatsbürger
ist mit seinem Freund schon sehr lange zusammen, hatte allerdings bislang nur
den Aufenthaltsstatus als Student. Sein Studium neigte sich bereits zum Ende
zu. Natürlich, die Eingetragene Partnerschaft mit seinem langjährigen Freund
ermöglichte ihm endlich, hier den Aufenthalt mit seinem Freund zu ermöglichen
und sie sind sofort eine Eingetragene Partnerschaft eingegangen. Ist ja auch
logisch. Jetzt haben die, noch nicht daran denkend, weil die
Bindestrichgeschichte kam ja erst relativ spät, wenn wir uns alle noch richtig
erinnern, eine Eingetragene Partnerschaft eingegangen und haben entschieden,
sie wollen den Doppelnamen. Jetzt ist dieser junge Mann allerdings in seiner
Firma von einem nicht geoutet worden und er will auch
gar nicht, dass die das dort wissen. Er weiß, der Chef ist homophob,
er will seinen Job nicht verlieren. Jetzt hat er allerdings einen anderen Namen
und zwar ohne Bindestrich. Und dieses ohne Bindestrich outet
ihn automatisch beim Arbeitgeber als homosexuell. Das, was er nicht wollte. Das
ist eine Gemeinheit von der Innenministerin und das ist eigentlich absolut
abzulehnen. Dasselbe wie, dass man plötzlich keinen Familiennamen mehr hat,
sondern einen Nachnamen, das ist auch so eine ganz merkwürdige Gemeinheit. Die
ÖVP zwingt Lesben und Schwule zum Zwangs-Outing und
das ist völlig inakzeptabel. Eine Lösung wäre sehr einfach. Entweder man
schafft zuerst einmal diese Gemeinheiten innerhalb der Eingetragenen
Partnerschaft ab. Das ist voll logisch. Aber eine wirkliche Gleichstellung
würde bedeuten, alle haben dieselben Wahlmöglichkeiten des Zusammenlebens und
alle haben dieselben Rechte und Pflichten des Zusammenlebens ohne irgendwelche
Unterschiede.
Daher bringe ich auch zwei Anträge in dem Fall ein.
Der erste Antrag betrifft die Eingetragene
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