Landtag, 3. Sitzung vom 27.01.2011, Wörtliches Protokoll - Seite 25 von 43
der Stimmen hatte, die drei Oppositionsparteien zusammen 47,5. Also selbst nach dem Bundesproportionalwahlrecht hätten wir auch eine klare, absolute Mehrheit von 2005 bis 2010 gehabt. Das sei Ihnen ins Stammbuch geschrieben. (Beifall bei der SPÖ.)
Und sonst meine ich, sollten wir dieses moderne Verhältniswahlrecht, das wir gemeinsam mit unseren grünen Partnern gewissenhaft und sachlich ausarbeiten, erarbeiten. Wir werden es dann den beiden Oppositionsparteien vorlegen und hoffen auf eine einheitliche Abstimmung. Aber Faktum ist natürlich, dass das nur einer von vier Punkten der großen Wahlrechtsreform ist. Es ist auch so, dass wir uns sicher nicht am starken Mann in der ÖVP, Erwin Pröll, orientieren werden, der ein Mehrheitswahlrecht will, obwohl demokratiepolitisch sicher auch das vertretbar ist. Aber das werden wir nicht machen, das haben wir nicht vereinbart. Und wir werden auch nicht bei aller ganz großen Wertschätzung, die natürlich nicht nur Sozialdemokraten, sondern fast alle Österreicher für Bruno Kreisky haben, ein Wahlrecht, wie er es geschaffen hat, machen, weil das ein Wahlrecht war, das über weite Strecken durchaus okay war, aber so war, dass beispielsweise die FPÖ 1983 mit 4,98 Prozent der Stimmen nicht, wie es proportional gewesen wäre, 9 Mandate, sondern 12 Mandate gehabt hat, also um 25 Prozent mehr Mandate als ihr proportional zugestanden wären. Also so edel, dass man quasi nicht proportional ist, sondern dass diese Parteien, die weniger Stimmen haben, ganz überproportional mehr kriegen, so muss man auch nicht immer sein, sondern wir werden ein modernes Verhältniswahlrecht schaffen. Wir werden vor allem aber die Briefwahl reformieren, sodass das geheime Wahlrecht noch besser abgesichert ist, damit dieses von der ÖVP ja in Inseraten propagierte taktische Nachwählen nach dem Sonntag nicht mehr möglich ist. Und wir werden dafür sorgen, dass – und da muss die ÖVP auf Bundesebene beim Bundesverfassungsgesetzgeber mitspielen – EU-Bürger und Drittstaatsangehörige entsprechend auch ihr Wahlrecht bekommen.
Ich meine, dass wir insgesamt dem Wahlrecht einen hohen Stellenwert zumessen sollen. Es soll attraktiv sein, es soll so sein, dass die Wahlbeteiligung noch weiter erhöht wird. Wir haben bei der letzten Wahl die Wahlbeteiligung immerhin von 60 auf 66 Prozent steigern können, auch wegen der Briefwahl, das muss man dazusagen. Deshalb würde ich nicht das Kind mit dem Bade ausschütten und die Briefwahl komplett abschaffen. Man muss sie reformieren, man muss sie verbessern, man muss sie wasserdicht machen. Aber wir müssen insgesamt auch durch Verbesserung der Persönlichkeitselemente, auch dadurch, dass die Menschen mehr durch ihre Stimmzettel ausrichten können, als nur eine Partei zu wählen, dafür sorgen, dass es noch attraktiver wird, ohne dass es allerdings auch zu kompliziert wird. Das kommt auch wieder dazu. Wenn man es allzu kompliziert macht, ist es auch wieder abschreckend.
Also wir haben gemeinsam mit unserem grünen Koalitionspartner ein gutes Fundament und da reicht es, wenn wir das bis Ende 2012 umsetzen. Wir werden Wien noch demokratischer und attraktiver machen, als Wien ohnehin schon ist. Danke schön. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Präsident Johann Herzog: Die Aktuelle Stunde ist somit beendet.
11.11.00Bevor wir zur Erledigung der Tagesordnung kommen, gebe ich gemäß § 15 Abs 2 im Zusammenhang mit § 31 Abs 1 der Geschäftsordnung bekannt, dass je eine schriftliche Anfrage von Abgeordneten des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien und des Klubs der Wiener Freiheitlichen eingelangt sind.
Vor Sitzungsbeginn ist von Landtagsabgeordneten des Klubs der Wiener Freiheitlichen ein Antrag eingelangt. Den Fraktionen wurde dieser Antrag schriftlich bekannt gegeben. Die Zuweisung erfolgt wie beantragt.
Von den Abgen Mag Johann Gudenus und Dominik Nepp wurde ein Antrag an den Herrn Landeshauptmann betreffend Reform des Wiener Jugendwohlfahrtsgesetzes 1990 gerichtet. Das Verlangen auf dringliche Behandlung dieses Antrages wurde von der notwendigen Anzahl von Abgeordneten unterzeichnet. Gemäß § 36 Abs 5 der Geschäftsordnung wird die Beantwortung des Dringlichen Antrages vor Schluss der öffentlichen Sitzung erfolgen. Ist diese um 16 Uhr noch nicht beendet, wird die Landtagssitzung zur tagesordnungsgemäßen Behandlung des Dringlichen Antrages unterbrochen.
Die Postnummer 1 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über die Unterweisung in Wintersportarten geändert wird. Berichterstatter hiezu ist der Herr Amtsf StR Oxonitsch. Ich bitte ihn, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatter Amtsf StR Christian Oxonitsch: Ich bitte um Zustimmung zum vorliegenden Entwurf eines Gesetzes. Danke.
Präsident Johann Herzog: Gemäß § 30c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen diese Zusammenlegung eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Herr Abg Kurz. Ich erteile es ihm.
Abg Sebastian Kurz (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen!
Das Gesetz über die Unterweisung von Wintersportarten betrifft Wien nur in einem sehr geringen Ausmaß. Es hat Wien auf der Hohe Wand Wiese betroffen. Die letzten Jahre der Hohe Wand Wiese sind sehr dubios verlaufen und haben uns dazu veranlasst, uns auch genauer damit zu beschäftigen. Im Jahr 2006 nämlich ist die Hohe Wand Wiese um 1,2 Millionen EUR saniert worden. 2008 ist sie dann heimlich an die Naturfreunde verschoben worden, offiziell haben Sie es genannt, verpachtet worden. Die Zeiten haben sich geändert. Die GRÜNEN, glaube ich, werden das heute nicht mehr kritisieren. Damals hat zum Beispiel noch der Herr Ellensohn in der „Wiener Zeitung“ gesagt: „Hier wird im stillen Kämmerchen ein Vertrag für eine große Sportanlage ausgedealt und der Gemeinderat wird nicht einmal beigezogen.“ Es ist damals an die Naturfreunde, einen roten
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