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Landtag, 3. Sitzung vom 27.01.2011, Wörtliches Protokoll  -  Seite 24 von 43

 

beschäftigen und sich darüber Gedanken zu machen, worum es in Wirklichkeit eigentlich geht. Warum wird dieses Wahlrecht als ungerecht empfunden? Warum wird es als unmodern empfunden? Es geht hier im Konkreten um den § 83 unserer Gemeinderatswahlordnung, um das erste Ermittlungsverfahren, wo festgehalten wird, dass die Wahlzahl für die Verteilung der Gemeinderatsmandate gefunden wird indem, die Gesamtsumme der im Wahlkreis für die Parteilisten abgegebenen gültigen Stimmen - und jetzt kommt’s - durch die um eins vermehrte Anzahl der Mandate geteilt wird. Das ist es. Ich glaube, darauf können wir uns einigen, das ist der Grund, warum stärkere Parteien hier bevorzugt werden, warum (Aufregung bei Abg Heinz Hufnagl.) die Grundmandate billiger sind. Herr Kollege, Sie können sich gerne auch melden. (Abg Heinz Hufnagl: Nicht in der Aktuellen Stunde!) Ja, da haben Sie Recht. Aber machen Sie eine eigene Aktuelle Stunde. Da können wir gerne noch einmal darüber reden. (Heiterkeit bei den GRÜNEN.) Noch einmal: Das ist der Grund, warum dieses Wahlrecht als ungerecht empfunden wird.

 

Es gibt eigentlich, und das sei auch an die GRÜNEN gemeldet, zwei Möglichkeiten, das zu ändern. Das ist eigentlich gar nicht so schwierig. Entweder man lässt bei diesem § 83 drei Worte weg, nämlich „durch die um eins vermehrte Anzahl". Das kann man weglassen, dann haben wir plötzlich ... (Abg Godwin Schuster: Na ja, alle Worte!) Man muss nicht alle Worte weglassen, ich erkläre es Ihnen nachher, Herr Kollege. Wir können uns gerne im Privatissimum darüber unterhalten. Dann hat man einen Gleichstand sozusagen, dann ist das Grundmandat gleich viel wert wie das Reststimmenmandat. Das wäre eine Möglichkeit (Heiterkeit bei Abg Godwin Schuster), oder, Herr Kollege ... (Abg Godwin Schuster: Das stimmt ja nicht!) O ja, es stimmt schon. Ich habe es mir sogar auch durchgerechnet. Sie können nachher zu mir kommen, ich kann es Ihnen sagen. Nach dieser Berechnungsmethode hätten bei dieser Wahl die SPÖ 45 Mandate gehabt, die ÖVP 15, die GRÜNEN 13, wir zufälligerweise wieder 27. Also bitte schön.

 

Die zweite Möglichkeit, dieses Wahlrecht fairer zu machen, die wissen Sie ganz genau, die haben Sie heute schon wieder einmal bekommen, das wäre, im zweiten Ermittlungsverfahren anzusetzen, wenn man sagt, na ja man möchte die Grundmandate billig halten, was ja auch ein Sinn sein kann, dass man möglichst viele Mandatare über die Grundmandate in den Landtag schicken will. Das sehe ich ja durchaus ein, das ist eine Möglichkeit. Da muss man eben beim zweiten Ermittlungsverfahren ansetzen. Da wissen wir eigentlich auch schon, wie das gehen würde. Sie haben es ja selber mitgeschrieben. Die Frau Kollegin Vassilakou hat noch, als sie Klubobfrau war, diese Verpflichtungserklärung unterschrieben. Jetzt will sie davon nichts mehr wissen beziehungsweise Sie sagen, Sie wollen doch noch was wissen. Nur komischerweise haben Sie genau den gleichen Antrag, dem Sie schon einmal zugestimmt haben, wo damals auch die Frau Kollegin Vassilakou als Antragstellerin draufgestanden ist, damals noch mit der Frau Kollegin Smolik, da war noch der Kollege Tschirf dabei, der Kollege Ulm, der Kollege Schock und der Kollege Günther. Das war im Jahr 2009. Genau der gleiche Antrag wurde wieder gleich von der ÖVP eingebracht und Sie haben dagegen gestimmt. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Der Kollege Maresch hat vorhin gemeint und hat sich bemüßigt gefühlt, sich da über Pamphlete der amerikanischen Botschaft auszuführen. (Aufregung bei Abg Mag Rüdiger Maresch.) Herr Kollege, sagen Sie mir die intellektuelle Leistung der GRÜNEN bei diesem Abstimmungsverhalten! Das würde mich interessieren! Also die ist enden wollend, sage ich einmal (Beifall bei der FPÖ.), vor der Wahl was zu versprechen, das man dann nach der Wahl doch vergessen hat.

 

Trotzdem, wir sind neugierig auf diesen Arbeitskreis beziehungsweise wir sind neugierig auf die Einladung der Regierungsparteien zu diesem Thema. Wir sind sehr neugierig. Wir haben ja auch schon gehört, dass es mehrere Sachen im Verfassungsrecht gibt, die anstehen.

 

Ich darf nur an die Kontrollamtsreform erinnern. Sie wissen, im nächsten Integrationsausschuss muss der Antrag von uns behandelt werden, weil da zwei Monate schon fast vorbei sind. Da bin ich auch auf das Abstimmungsverhalten der GRÜNEN neugierig. Ich habe es ja schon einmal ausgeführt, ich habe den Antrag abgeschrieben, ein bissel Veränderungen gemacht. Ich bin sehr neugierig, ob Sie da zustimmen werden oder ablehnen werden. Das wäre auch eine Möglichkeit, diese Stadt demokratischer zu machen. Wir werden es sehen und ganz aufmerksam beobachten, wie die GRÜNEN hier abstimmen. Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Johann Herzog: Als weitere Wortmeldung ist Abg Dr Stürzenbecher am Wort. Ich erteile dieses.

 

11.10.55

Abg Dr Kurt Stürzenbecher (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen!

 

Die SPÖ bekennt sich voll und ganz zu dem, was wir gemeinsam mit unserem grünen Koalitionspartner im Regierungsübereinkommen zur Wahlrechtsreform ausgemacht haben, zu allen vier Punkten. Das heißt, wir werden aus einem guten Wahlrecht für das nächste Mal ein noch besseres machen. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Es ist so, dass die FPÖ, weil der Klubobmann Gudenus die Verfassungsmäßigkeit angesprochen hat, am wenigsten Grund hat, hier irgendwie den Oberlehrer zu spielen. In den sechs Jahren, wo die FPÖ an der Regierung im Bund beteiligt war, sind mehr Gesetze vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden als jemals zuvor in der Geschichte der Republik in einem vergleichbaren Zeitraum. Also Sie haben da wirklich wenig Grund, den Oberlehrer zu spielen! (Beifall bei der SPÖ.)

 

Faktum ist, dass auch das gegenwärtige Wiener Wahlrecht ein Verhältniswahlrecht ist, wie es der Bundesverfassung entspricht. Das hat der Verfassungsgerichtshof so erkannt. Wir werden es aber im Sinn unseres Regierungsübereinkommens weiter verbessern. Es stimmt auch nicht, wenn Dr Tschirf gesagt hat, wir hätten 20 Jahre keine Mehrheit gehabt, wenn wir ein komplett proportionales Wahlrecht gehabt hätten. Faktum ist, dass beispielsweise von 2005 bis 2010 die SPÖ 49,1 Prozent

 

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