Landtag, 5. Sitzung vom 31.05.2011, Wörtliches Protokoll - Seite 5 von 21
stehe es nicht! Aber sei es darum. Wir haben uns in der Zwischenzeit ohnehin schon daran gewöhnt. So gesehen, nehmen wir es mit Gelassenheit.
Es ist eine relativ einfache Sache. Noch einmal: SPÖ-Beschlüsse und Parteitagsreden sind mit Sicherheit hier nicht berichtspflichtig und nicht Gegenstand der Abhandlungen. Aber ich darf Ihnen versichern, dass ich als Parteivorsitzender der Wiener Sozialdemokratie mich an Beschlüsse, die der Parteitag gefasst hat, auch halte. Das steht außer jedem Zweifel.
Nur noch einmal: Ich habe es versucht, es vorhin leicht humoresk darzustellen. Es wird da unsere Aufgabe auch noch sein, gewisse Widersprüchlichkeiten auszuräumen. Es hat trotzdem – das ist gar keine Frage – die Hoheit eines Parteitages recht, wie auch die Hoheit des Gemeinderates recht hat, per definitionem recht hat.
Präsident Prof Harry Kopietz: Die 4. Zusatzfrage stellt Herr Abg Mag Neuhuber. Ich bitte darum.
Abg Mag Alexander Neuhuber (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Landeshauptmann!
Jetzt wissen wir ein bisschen etwas über die Kampfsituation der beiden Seelen in Ihrer Brust. Das haben Sie ja gerade sehr deutlich gemacht. Ich möchte gar nicht auf die Zukunft eingehen. Sie haben gesagt, es wird erst im Laufe des Jahres den Gesetzentwurf geben.
Bleiben wir doch bei der bestehenden Situation! Da hat es vor Kurzem eine interessante Studie aus Hamburg gegeben, die sich unter anderem auch mit dem Aspekt des Spielapparatebeirates, der ja in Wien eingerichtet wurde, um Automaten zu kontrollieren, befasst.
In dieser Studie wurde genau diesem Spielapparatebeirat ein besonders schlechtes Zeugnis ausgestellt. Es gibt so gut wie keine Apparate, die in Wien jemals verboten wurden. Man übernimmt von Niederösterreich alles, was dort kommt, automatisch et cetera. Sie werden den Bericht wahrscheinlich kennen.
Jetzt frage ich Sie – und das ist jetzt bestehende Situation: Wie kann es sein, dass dieses Instrument des Spielapparats ein derart zahnloses ist und seiner Aufgabe nicht nachgeht?
Präsident Prof Harry Kopietz: Herr Landeshauptmann, bitte.
Lhptm Dr Michael Häupl: Herr Abgeordneter!
Sie wissen die Wahrheit genauso gut wie ich. Das hängt ein bisschen mit der Besetzung zusammen. Ich hätte jetzt verstanden, wenn ein Freiheitlicher diese Frage stellt, aber dass das jemand vom Wirtschaftsbund der ÖVP ist, der diese Frage stellt, halte ich für etwas komisch. Jedenfalls, wir beide wissen, wie die Zusammensetzung dieses Beirates zustande kommt. Wenn man Betroffene über sich selbst entscheiden lässt, ist es im Regelfall so, wie wir wiederholt – das ist ja weder neu noch originell – hier diskutiert haben, dass es eine unbefriedigende Situation ist, was die Leistungen dieses Beirates betrifft. Es ist ja auch vorgesehen – aus den bisherigen Diskussionen heraus –, dass dieser Beirat entsprechend verändert wird.
Ich möchte Ihnen schon sagen: Da haben wir alle miteinander eine eigene Nase, an der wir uns nehmen können.
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke.
†Lhptm Dr Michael Häupl - Frage
Damit kommen wir zur 2. Anfrage (FSP – 02192–2011/0001 – KFP/LM), die von Herrn Abg Dr Wansch gestellt wird und an den Herrn Landeshauptmann gerichtet ist. [Bund und Länder haben sich auf einen neuen „Stabilitätspakt“ bis 2014 geeinigt. Künftig soll es einen „blauen Brief“ vom Rechnungshof und sogar Strafzahlungen bis zu einer Höhe von 15% des überzogenen Wertes für jene Bundesländer geben, die das erlaubte Budget-Defizit überschreiten. Erlaubt sind heuer 0,75% (des BIP) Länderdefizit, das bis 2014 auf 0,5% sinkt. Welche weiteren Eckpunkte beinhaltet diese Einigung zwischen Bund und Ländern?]
Bitte, Herr Landeshauptmann!
Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Landtagsabgeordneter!
Der neue Stabilitätspakt ist ein gelungenes Beispiel für das Funktionieren unseres kooperativen Bundesstaats, also für das verantwortungsvolle Zusammenwirken aller Gebietskörperschaftsebenen. Es ist aber auch ein gelungenes Beispiel für die wirtschaftliche Kompetenz des Bundes, der Länder und der Gemeinden bei der Bewältigung der Finanz- und Wirtschaftskrise und unterstreicht damit die stabilisierende Rolle Österreichs in der Währungsunion.
Bevor ich auf die weiteren Eckpunkte der Einigung eingehe, muss ich die Anfrage in folgenden Punkten richtigstellen: Der erwähnte „blaue Brief" des Rechnungshofes ist nicht vorgesehen. Richtig ist, dass nunmehr, wenn eine Überschreitung vorliegt, neben der Statistik Austria auch der Rechnungshof ein Gutachten zu erstellen hat. Dies entspricht nicht nur dem Vier-Augen-Prinzip, sondern es wird damit der betroffenen Gebietskörperschaft im Gegensatz zur Statistik Austria auch Gelegenheit gegeben, zu den getroffenen Feststellungen eine Stellungnahme abzugeben, was bisher bei den ausschließlich von der Statistik Austria erstellten Gutachten nur eingeschränkt bis gar nicht möglich war.
Ein Sanktionsbeitrag in der Höhe von 15 Prozent der unstatthaften Überschreitung ist keine neue Erfindung, sondern vielmehr ständiger Vertragsinhalt bereits seit dem ersten Stabilitätspakt im Jahre 2001. In den bisherigen Stabilitätspakten war zusätzlich zu den erwähnten 15 Prozent ein weiterer Sanktionsbeitrag in der Höhe von 8 Prozent des jeweils vereinbarten Stabilitätsbeitrages zu leisten.
Es handelt sich hier nicht nur um eine Einigung zwischen Bund und Ländern, Vertragspartner des Stabilitätspaktes sind auch die Gemeinden, die mit ihrer Verpflichtung zur Erbringung von ausgeglichenen Haushaltsergebnissen regelmäßig einen wesentlichen Beitrag leisten.
Zur Frage betreffend die weiteren Eckpunkte der Vereinbarung: Wesentlich ist die Verknüpfung des neuen Stabilitätspakts mit der Verlängerung des Finanzausgleichs um ein Jahr, also bis 2014, und die Einrichtung eines Pflegefonds. Damit werden die finanzielle Stabilität und Planbarkeit über den gesamten Konsolidierungszeitraum sichergestellt und die Finanzierbarkeit der wachsenden Aufgaben im Pflegebereich für die Gemeinden
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