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Landtag, 5. Sitzung vom 31.05.2011, Wörtliches Protokoll  -  Seite 13 von 21

 

Wohnhäuser, der FSW und so weiter und so fort. Die Liste hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit, das sei hier gesagt.

 

Vieles wird klar, meine Damen und Herren, wenn man sich die Gesellschafterstruktur des Inhabers und Herausgebers, nämlich der Vormagazin GmbH anschaut. Da kann man nachvollziehen, dass Alleineigentümer dieser GmbH eine gewisse Echo Medienhaus GmbH ist. Wir kennen die Geschichte: Alleineigentümer der Echo Medienhaus GmbH ist die AWH, dessen Alleineigentümer ist der Verband Wiener Arbeiterheime. Dieser Verein hat ausschließlich Mitglieder aus dem SPÖ-Bereich, nämlich der SPÖ-Bezirksorganisationen, ist also in Wirklichkeit zu 100 Prozent SPÖ-Eigentum.

 

Dann wird Ihnen auch klar, warum einen gezählte 20 Mal Politiker aus dieser Zeitung entgegenlächeln. Sie können es sich vorstellen: 19 Mal davon ist das ein SPÖ-Politiker, einmal darf auch die Frau VBgmin Vassilakou uns entgegenlachen.

 

Meine Damen und Herren, das ist ein Beispiel von vielen im unendlichen Firmennetzwerk der SPÖ-Wien. Der Umfang der Einschaltungen im SPÖ- und im SPÖ-nahen Bereich ist geradezu erdrückend. Hier geht es um Millionenbeträge, die die Stadt Wien und die ausgelagerten Betriebe im Endeffekt zur Finanzierung für SPÖ-Werbeträger ausgeben.

 

Um wie viele Millionen es sich dabei wirklich handelt und welche Medien tatsächlich bedient werden, wäre natürlich für jeden politisch Interessierten, für jeden Steuerzahler und wahrscheinlich generell für jeden Bürger in dieser Stadt interessant.

 

Ich persönlich zähle mich zu allen drei Vorgenannten und habe daher an jeden amtsführenden Stadtrat die schriftliche Anfrage gestellt, in welchen Medien Einschaltungen in welcher Höhe in den letzten Jahren vorgenommen wurden.

 

Die Auskunft dazu war, um es vorsichtig auszudrücken, enden wollend. Von acht Stadträten haben sieben keine Auskunft erteilt, sondern auf die Antworten vom Herrn StR Oxonitsch verwiesen. Der Mitarbeiter vom Herrn Stadtrat hat sich immerhin die Mühe gemacht, in blumigen Worten darzulegen, warum ich keine Antwort bekommen habe. Diese Antwort möchte ich Ihnen teilweise nicht vorenthalten. Ich darf ganz kurz daraus zitieren.

 

Da wird angeführt: „Nach einem definierten Kommunikationsplan wird die Wiener Bevölkerung laufend über bestehende Serviceeinrichtungen anlassbezogen über etwaige Neuerungen oder Veränderungen, aber auch über Leistungen der Stadt Wien im Allgemeinen möglichst umfassend informiert. Die Informationsvermittlung beziehungsweise Bewerbung erfolgt im Rahmen verschiedenster Projekte, zielgruppen- und themenspezifisch jeweils über eine möglichst crossmediale, gegebenenfalls auch aktionistische Kommunikationsschiene.“ – Zitat Ende. Das hört sich schön an, es war halt nicht gefragt.

 

Das Entscheidende folgt dann im letzten Satz: „In Anbetracht der großen Anzahl und des damit verbundenen administrativen Aufwandes erscheint diese Erhebung nahezu unmöglich, wirtschaftlich jedenfalls nicht gerechtfertigt.“ – Zitat Ende. Ich habe keine einzige Zahl als Antwort bekommen.

 

Die Stadträte der Stadt Wien lehnen also eine Beantwortung ab, weil die Offenlegung von Sponsoring zu viel Arbeit macht.

 

Meine Damen und Herren! Nicht nur, dass eine moderne Buchhaltung Details aus der Gebarung auf Knopfdruck ausspucken müsste, vielmehr wäre, so glaube ich, jeder Bürger einverstanden, dass die Offenlegung dieser Mittel ruhig auch ein paar Euro mehr kosten dürfte. Man könnte ja gleich im Gegenzug dafür ein paar Inserate einsparen.

 

Die Stadt Wien zieht sich also auf den Standpunkt zurück, dass Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu teuer sind. Ich halte das für eine billige Ausrede und in Wirklichkeit für ein Armutszeugnis für das Demokratieverständnis der Verantwortlichen in dieser Stadt.

 

Meine Damen und Herren! Ich darf in diesem Zusammenhang auch noch kurz auf eine andere Entwicklung eingehen, nämlich eine auf Bundesebene. Dort hat im Gegensatz zur Wiener Stadtregierung die Bundesregierung sich sehr wohl Gedanken über die Transparenz von Inseraten gemacht und hat einen Ministerialentwurf in Begutachtung geschickt, nämlich das Bundes-Verfassungsgesetz zur Transparenz von Medienkooperationen mit sowie der Vergabe von Förderungen und Werbeaufträgen an Medienunternehmen.

 

Die Zeit ist zu kurz. Es würde sich an und für sich anbieten, über dieses Gesetz länger zu referieren und sich darüber Gedanken zu machen. In aller Kürze: Die wesentliche Bestimmung ist § 1 Abs 2 dieses Gesetzes, der den Kern der Transparenzvorschrift enthält. Da werden mittels Verweis jene Rechtsträger aufgezählt, die eine Bekanntmachungspflicht trifft, die dann auch auf einer Homepage des Bundeskanzleramtes veröffentlicht werden soll.

 

Für uns ist interessant, dass dabei insbesondere nicht nur der Bund, sondern auch die Länder und Gemeinden beziehungsweise die Körperschaften der Länder und Gemeinden, die Unternehmungen, an denen diese qualifiziert beteiligt sind, sowie auch jene Unternehmen betroffen sind, die durch Gesetz der Rechnungshofkontrolle unterworfen sind. Das ist also ein sehr weitgehendes Gesetz, ein sehr interessantes Gesetz.

 

Interessant in diesem Zusammenhang ist auch das, was im Vorblatt zu diesem Gesetz steht. Da steht nämlich bei den finanziellen Auswirkungen – ich zitiere: „Die finanziellen Auswirkungen sind im Hinblick auf den Umstand, dass die von der Bekanntgabepflicht betroffenen Rechtsträger ohnehin über die erforderlichen Daten verfügen und diese teilweise auch auf Grund besonderer gesetzlicher Vorschriften in eigenen Berichten verarbeiten müssen, vernachlässigbar."

 

Also, ein diametraler Gegensatz zu den Antworten, die ich von unseren Stadträten bekommen habe, was insbesondere interessant ist, weil ich in Erinnerung rufen darf, dass der Herr Bundeskanzler, aus dessen Arbeitsbereich ja dieser Entwurf stammt, bis vor wenigen Jahren hier in diesem Haus als Stadtrat tätig war. Also, er

 

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