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Landtag, 5. Sitzung vom 31.05.2011, Wörtliches Protokoll  -  Seite 20 von 21

 

ßen schädlich ... (Zwischenruf von StR Mag Wolfgang Gerstl.) Moment! Wovon reden wir jetzt? Es geht Ihnen nicht um die Methode, stelle ich fest, sondern es geht Ihnen um die Gestaltung. Das ist aber ein ganz anderes Thema. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

 

Es geht darum, dass in der Werbe- oder Vertriebsstrategie ein Vertreter des Unternehmens beziehungsweise des Eigentümervertreters drauf ist und in der Gestaltung vorkommt. Das ist das Problem der ÖVP ausnahmsweise jetzt einmal, es ist nämlich nie ein Problem der ÖVP in Niederösterreich, wenn der Herr Pröll vom Milchpackerl lacht ... (StR Mag Wolfgang Gerstl: Reden Sie von Wien!)

 

Aha, ich verstehe, wir haben zwei Gesichter, je nachdem, wo wir uns gerade befinden. In Wien ist es ein Problem, in Niederösterreich ist es kein Problem. Gut, ich nehme an, auf Bundesebene bei den eigenen Ministern ist es auch kein Problem, bei den anderen Ministern ist es schon ein Problem. Danke, Herr Kollege, Sie haben sich diesmal und hiermit demaskiert. Jetzt wissen wir, wovon wir reden. – Danke schön und auf Wiedersehen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Präsident Johann Herzog: Die Aktuelle Stunde ist somit beendet.

 

Vor Sitzungsbeginn sind von Landtagsabgeordneten des Klubs der Sozialdemokratischen Fraktion des Wiener Landestages und Gemeinderates gemeinsam mit Landtagsabgeordneten des Grünen Klubs im Rathaus zwei Anträge eingelangt. Den Fraktionen wurden alle Anträge schriftlich bekannt gegeben, die Zuweisungen erfolgen wie beantragt.

 

10.47.00Die Abgen Dr Ulm, Mag Feldmann und Dipl-Ing Stiftner haben am 18. Mai 2011 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend Hundeführschein, Haltung von Hunden eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss Umwelt zugewiesen.

 

Die Abgen Mag Gudenus und Nepp haben gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend Aufwertung der Familie durch Aufnahme in die Wiener Stadtverfassung eingebracht. Diesen Antrag weise ich dem Ausschuss für Integration, Frauenfragen, KonsumentInnenschutz und Personal zu.

 

10.48.25Die Postnummer 1 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 und das Gesetz über die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft geändert werden. Berichterstatterin hiezu ist Frau Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely. Ich bitte sie, die Verhandlungen einzuleiten.

 

10.48.27

Berichterstatterin Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Hoher Landtag! Ich ersuche um Zustimmung zu dieser Gesetzesvorlage.

 

Präsident Johann Herzog: Gemäß § 30c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen diese Zusammenlegung ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Herr Abg Wagner.

 

10.49.02

Abg Kurt Wagner (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates)|: Herr Präsident! Frau Landesrätin! Hoher Landtag! Meine Damen und Herren!

 

Wie schon eingangs erwähnt, handelt es sich heute bei unserer Vorlage um die Modernisierung des Wiener Krankenanstaltengesetzes, das bekanntlich aus dem Jahr 1987 stammt.

 

Wir beschließen heute die notwendigen Anpassungen und Modernisierung des Wiener Krankenanstaltengesetzes. Einige technische bundesverfassungsrechtliche Vorgaben beziehungsweise EU-Vorgaben werden mit dieser Novelle umgesetzt. Es gibt hier auch die Weisungsfreistellung.

 

Darüber hinaus geht es auch um die Umsetzung von Vorgaben, die sich durch das sogenannte Hartlauer-Urteil des Europäischen Gerichtshofes ergeben. Das Urteil hatte die Bedarfsprüfung für Zahnambulatorien als europarechtswidrig erkannt, da bei vergleichbarem Leistungsangebot zahnärztliche Gruppenpraxen ohne Bedarfsprüfung ihre Tätigkeit aufnehmen konnten.

 

Die bundesgesetzliche Vereinheitlichung hat dafür gesorgt, dass auch Gruppenpraxen einem Zulassungsregime unterworfen werden. Wir haben heute auch die Aufgabe, die Umsetzung auf Landesebene zu beschließen, damit sie erfolgen kann: die Definition von Krankenanstalten und Ordinationsstätten, die Definition von Leistungsspektrum und Versorgungsangebot bei der Bewilligung einer Krankenanstalt, die Neuregelung der Bedarfsprüfung unter Einbeziehung eines Gutachtens der Gesundheit Österreichs GmbH oder eines vergleichbaren Planungsinstitutes, das Erfordernis einer Haftpflichtversicherung für Krankenanstalten.

 

Warum, meine Damen und Herren, ist eine Bedarfsprüfung für die Versorgung der Wienerinnen und Wiener so wichtig? Der Markt, meine Damen und Herren, versagt bei der Ausgestaltung des Gesundheitswesens, deshalb brauchen wir eine demokratisch legitimierte Kontrolle der wesentlichen Anbieter. So wird auch gewährleistet, dass alle größeren Gesundheitsdienstleister ein solides Leistungsspektrum vorweisen müssen.

 

Auch der ambulante Bereich außerhalb der Spitäler der Stadt Wien muss damit seine Öffnungszeiten etwa am Abend oder am Wochenende den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten anpassen. Damit dabei kein berechtigtes Interesse zu kurz kommt, erhalten die betroffenen Sozialversicherungsträger, die Ärztekammer und die Wirtschaftskammer im Verfahren Parteienstellung.

 

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bringe ebenfalls bei dieser Gelegenheit einen All-Parteien-Abänderungsantrag ein, der Folgendes zum Inhalt hat: Es geht um die gesetzliche Umsetzung eines Aspektes des Wiener Spitalskonzeptes, das heuer in Rust im Frühjahr von unserer Frau Gesundheitsstadträtin Mag Sonja Wehsely präsentiert und beschlossen wurde.

 

Um eine bessere Handlungsfähigkeit auf allen Ebenen zu ermöglichen, wird den Spitälern die Möglichkeit eingeräumt, dass künftig Häuser auch durch Einzelpersonen geführt werden können. Dabei geht es um mehr Gestaltungsmöglichkeiten und klarere Verantwortlichkeiten als Basis für ein selbstständigeres, rascheres und

 

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