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Landtag, 6. Sitzung vom 30.06.2011, Wörtliches Protokoll  -  Seite 6 von 69

 

gewiesen, dass das Wiener Jugendwohlfahrtsgesetz 1990 laufend den aktuellen Standards angepasst wurde.

 

Allerdings kann auch der bestausgestattete Jugendwohlfahrtsträger Kindesmisshandlungen nicht zu 100 Prozent verhindern. So sind allein in Wien jährlich um die 10 000 Gefährdungsmeldungen von den Sozialarbeiterinnen beziehungsweise Sozialarbeitern dahin gehend zu überprüfen, ob und gegebenenfalls welche Jugendwohlfahrtsmaßnahmen zu setzen sind.

 

Oberstes Ziel der Jugendwohlfahrt ist neben der Sicherung des Kindeswohls die Stärkung der Elternkompetenz, damit die Kinder bei den Eltern verbleiben können. So werden von der Magistratsabteilung 11 jährlich etwa 3 000 Unterstützungen der Erziehungsmaßnahmen neu begonnen, bei denen sich die Eltern mittels Vereinbarung oder durch Gerichtsbeschluss verpflichten, die Unterstützungsangebote anzunehmen.

 

Geänderte Lebensumstände, insbesondere das Auftreten neuer Lebenspartner, sind von den Sozialarbeiterinnen beziehungsweise Sozialarbeitern der Jugendwohlfahrt aber wohl schwer vorherzusehen, weshalb ein absoluter Schutz der Minderjährigen nie erreicht werden kann. So müssen jährlich im Schnitt 20 Prozent aller Unterstützungen der Erziehungsmaßnahmen auf Grund einer weiteren Gefährdung der beziehungsweise des Minderjährigen beendet werden und die Kinder in einer sozialpädagogischen Wohngemeinschaft oder bei Pflegeeltern untergebracht werden.

 

Um Eltern weiter zu stützen, hat die Wiener Jungendwohlfahrt in den letzten Jahren auch die Prävention weiter ausgebaut. So werden jetzt neu Elterntrainingskurse in allen Eltern-Kind-Zentren abgehalten, um den Eltern Strategien zur gewaltlosen Erziehung zu vermitteln. Auch das Familien-Coaching, nämlich die intensive Betreuung der Eltern durch multiprofessionelle Teams, wird weiter ausgebaut.

 

Wir hoffen, damit die Kindermisshandlungen im möglichst kleinen Rahmen zu halten.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. – Die 1. Zusatzfrage stellt Herr Abg Nepp. Ich bitte darum.

 

9.21.04

Abg Dominik Nepp (Klub der Wiener Freiheitlichen): Es sind ja mehrere Stellen oder mehrere Behörden betroffen wie zum Beispiel Spitäler, Polizei oder Bildungseinrichtungen wie Schulen, Hort oder Kindergarten, wo eben solche Meldungen gemacht werden, wenn Verdachtsmomente bestehen. Jetzt ist aber das Problem, dass die Kommunikation zwischen diesen Stellen nicht ausreichend funktioniert. Es ist wie bei einem Puzzle, jeder hat ein kleines Puzzleteil, aber erst, wenn man alles zusammenfügt, sieht man dann genau, ob hier eine Misshandlung oder Verwahrlosung eines Kindes stattfindet.

 

Jetzt gibt es von uns die Forderung einer Gewalttransparenzdatenbank, um eben diese Stellen besser zu vernetzten. Wollen Sie diese Forderung nach einer Transparenzdatenbank für Gewalttäter umsetzen?

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Es ist das generell, wenn ich daran erinnern darf, ein bisschen im Gegensatz zu Ihrer Begründung der Frage. In der Antwort auf die schriftliche Anfrage damals an mich wurde einleitend festgehalten, dass dies im Wesentlichen, so wie auch diese Forderungen, Forderungen an den Bund sind, die dort zu verhandeln sind.

 

Es ist nun dieses neue Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz in der Begutachtung, und im Zuge der Gesetzwerdung werden sicherlich auch noch Diskussionen dazu geführt werden. Mein Anliegen ist diese Transparenzdatenbank nicht primär, sage ich auch dazu. Hingegen ist mir die Kommunikation zwischen den verschiedenen Einrichtungen, die sich mit Kindern beschäftigen, oder im schlimmsten Fall dann mit dem Krankenhaus, wo das Kind hingebracht wird, sehr wichtig. Und im Gegensatz zu Ihnen habe ich durchaus den Eindruck, dass diese Kommunikation nunmehr, füge ich auch hinzu, recht gut funktioniert.

 

Dass es Einzelfälle geben mag, wo es nicht im hinreichenden Ausmaß oder nicht im perfekten Ausmaß funktioniert hat, gestehe ich zu, aber bei den nunmehr 10 000 Fällen, die uns gemeldet wurden im Jahr, kann das schon das eine oder andere Mal – hoffentlich sehr selten, oder wem immer sei Dank sehr selten – passieren.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. – Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Abg Dr Aigner. Ich bitte darum.

 

9.23.23

Abg Dr Wolfgang Aigner (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!

 

Ich möchte an Ihre jetzt getätigten Aussagen bezüglich der Vernetzung zwischen den Behörden anknüpfen. Es heißt ja immer wieder, wenn so tragische Fälle, die an der Schnittstelle zwischen Schule, Spitälern, Ärzten, Jugendwohlfahrtsträgern auftauchen, dass oftmals auch Informationen zwischen den Behörden verloren gehen.

 

Sehen Sie darin eher ein verwaltungstechnisches Problem, oder müsste man auch im legistischen Bereich, etwa im Bereich des Datenschutzes oder des Amtsgeheimnisses, noch gesetzliche Nachschärfungen treffen?

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Also wenn so was auftritt – und ich wiederhole mich im Schlusssatz zur vorherigen Beantwortung: vielen sei Dank, selten genug –, dann ist das für mich in erster Linie natürlich ein Kommunikationsproblem. Ich sage das jetzt vor allem als Nichtjurist: Ich habe nicht den Eindruck, dass es sich hier um ein Datenschutzproblem oder um ein anderes juristisches Problem handelt, sondern um ein Kommunikationsproblem, wenn so etwas eintritt.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. – Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Abg Hebein. Ich bitte darum.

 

9.24.34

Abg Birgit Hebein (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

 

Meinen tiefen Respekt haben die Experten und Expertinnen, die in der Jugendwohlfahrt arbeiten. Sie tragen unglaublich viel Verantwortung, bis hin zu der extrem schwierigen Entscheidung, bei Kindesmisshandlung oder bei Verdachtsmomenten die richtigen Entscheidungen zu treffen.

 

Nun hat gestern mein Vorredner – zwar nebenbei,

 

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