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Landtag, 6. Sitzung vom 30.06.2011, Wörtliches Protokoll  -  Seite 11 von 69

 

schauen möchten, um zu sehen, wie das Ganze gewirkt hat.

 

Die Organstrafverfügungen sollten auch noch bewirken, dass es so etwas wie eine präventive Wirkung gibt, sodass wir vielleicht einmal in die Situation kommen, den Freiern zu zeigen: Da, wo es nicht erlaubt ist, da bahnt man auch nicht an, sonst kommt es einen teuer zu stehen.

 

Was die jugendlichen Prostituierten betrifft, ist es uns darum gegangen, eigentlich den jungen Menschen als Ganzes zu sehen. Wenn sich junge Menschen heute prostituieren, dann ist das oft sozusagen eine Situation, in der sich die jungen Menschen befinden, die eine sehr komplexe, eine sehr multiple Situation ist. Da geht es dann nicht nur darum, über Prostitution zu sprechen.

 

Deswegen haben wir auf ein sehr, sehr mildes Maß abgestellt, haben das Ganze aber verknüpft mit einem verpflichtenden Beratungsgespräch bei der Jugendwohlfahrt, bei dem die Jugendwohlfahrt beim ersten Kontakt dann in die Situation kommt, den Jugendlichen, die Jugendliche kennenzulernen und dann auch diese jungen Menschen zu betreuen beziehungsweise ihnen auch die Risken von Prostitution darzulegen und klarzumachen.

 

Was wir nämlich sehr oft bemerkt haben und was auch einige Projekte mit jugendlichen Prostituierten in Europa gezeigt haben, war, dass diese jungen Menschen – das ist auch bei den Erwachsenen so, aber bei Jungen vielleicht noch einmal ein Stück weit dramatischer – dann ihre Strafen erst wieder zahlen können, wenn sie sich wieder prostituieren und so schon sehr, sehr jung aus dieser Spirale nicht mehr herauskommen können.

 

Denn eines ist auch klar: Ich denke mir, auch die g’standensten und selbstbestimmtesten Sexarbeiterinnen sind nicht irgendwann einmal als junges Mädchen dagestanden und haben gesagt, mein Traumberuf ist es, Prostituierte zu werden. Da gibt es viele Gewaltprobleme. Es gibt, gerade was den Frauenhandel betrifft, viele Probleme, aber es gibt natürlich auch viele soziale Probleme, die dahinterstehen, und da muss man auch entsprechend aktiv werden.

 

Was ich zum Schluss festhalten möchte, ist – und das wissen Sie, das haben wir auch schon besprochen –, dass die Bundespolizeidirektion Wien uns in den legistischen Fragen bei der Erstellung dieses Gesetzes sehr, sehr kooperativ zur Seite gestanden ist. Sie war von Anfang an eingebunden, und das war uns auch wichtig, weil wir einfach verfahrensökonomisch agieren wollten. Die Bundespolizeidirektion Wien hat wiederholt betont, dass die geplante Regelung, die wir heute im Landtag zum Beschluss vorlegen, für sie einwandfrei nachvollziehbar ist.

 

Abschließend möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass der Vollzug der neuen Regelung von der Steuerungsgruppe begleitet wird, sodass wir auch wirklich noch einmal die Möglichkeit haben, da und dort natürlich entsprechend den Entwicklungen reagieren zu können.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Frau Stadträtin. – Die 1. Zusatzfrage stellt Herr Abg Dr Ulm. Ich bitte darum.

 

9.51.18

Abg Dr Wolfgang Ulm (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Mit den neuen Regelungen wird die Straßenprostitution am Rathausplatz möglich. Verboten wäre sie dort lediglich, wenn der Rathausplatz Wohngebiet wäre, Teil eines Wohngebietes oder an ein Wohngebiet angrenzen würde. Keiner der drei Fälle liegt vor. Wenn man sich die Umgebung des Rathausplatzes anschaut, dann wird man wenig Gebäude finden, die Wohnzwecken dienen. Da gibt es das Rathaus, da gibt es die Universität, das Burgtheater, den Volksgarten, das Parlament. Ich gehe daher also nicht davon aus, dass man hier von einem Wohngebiet sprechen kann.

 

Die Frage ist, ob der Platz angrenzt an ein Wohngebiet. Das könnte man überlegen, weil es ja tatsächlich links und rechts vom Rathaus Häuserblocks gibt, wo man durchaus vermuten kann, dass da drinnen jemand wohnt. Für den Rathausplatz an sich ist damit nichts gewonnen, allenfalls für den Rathauspark, also links und rechts davon, weil man höchstens sagen kann, dass diese Bereiche angrenzen könnten, womit nach meiner Interpretation die Straßenprostitution am Rathausplatz sicher möglich ist, im Rathauspark allenfalls.

 

Sehr geehrte Frau Stadträtin, teilen Sie meine Interpretation?

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Auf der Ebene kann man das natürlich auch diskutieren, aber Sie haben schlecht recherchiert, denn der Rathausplatz ist Wohngebiet. (Abg Mag Wolfgang Jung: Sagen Sie es doch, dass Sie es nicht zusammenbringen!)

 

Präsident Prof Harry Kopietz (unterbrechend): Herr Abg Jung, Sie sind nicht am Wort. (Abg Mag Wolfgang Jung: Zwischenrufe sind erlaubt, Herr Präsident!) Ich habe nur darauf hingewiesen. – Frau Stadträtin, bitte.

 

Amtsf StRin Sandra Frauenberger (fortsetzend): Ich habe die Frage des Herrn Abgeordneten beantwortet. Man muss das nur recherchieren. Vielleicht kann ich es Ihnen auch ausführlicher insofern beantworten, als wir ja für das Wohngebiet eine Definition gehabt haben, wonach wir versucht haben, ohne den Flächewidmungsplan auszukommen, weil es uns einfach darum gegangen ist, dass sowohl die AnrainerInnen als auch die Prostituierten als auch die Exekutive, ohne mit dem Flächenwidmungsplan in der Tasche herumgehen zu müssen, sehen können, ist das Wohngebiet, wo ich mich befinde, oder nicht.

 

Dann haben wir in einem unserer gemeinsamen Gespräche noch einmal darüber gesprochen, und da hatten Sie damals gesagt: Warum stellt ihr nicht auf die Flächenwidmung ab?

 

Jetzt werden wir heute einen Abänderungsantrag einbringen. In diesem Abänderungsantrag werden wir zu unserer Wohngebietsdefinition auch noch einmal den Flächenwidmungsplan bedienen. Und wenn Sie sich jetzt die konkrete Adresse anschauen – Rathaus, Rathauspark –, dann können Sie, wenn Sie jetzt so, wie Sie es gerade zu interpretieren versucht haben, dastehen und sich umschauen und nicht wissen, darf man da jetzt oder

 

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