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Landtag, 6. Sitzung vom 30.06.2011, Wörtliches Protokoll  -  Seite 10 von 69

 

oder ein Ersatz für die Ausbildung im Hundesportverein sein, sondern eine Ergänzung zu den bestehenden Angeboten.

 

Ein Zuckerl ist es, dass man, wenn man den freiwilligen Hundeführschein absolviert, im nächsten Jahr von der Hundeabgabe befreit ist, und man bekommt noch die Hundebox mit allen Goodies für Hund und Herrl dazu.

 

Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen und praktischen Teil. Es geht um Wissen über die Hundehaltung, Hundeausbildung, Verhalten, Gesundheit, gesetzlichen Verpflichtungen. Ganz besonders wichtig ist mir aber auch der praktische Teil, wo der Hundehalter einfach auch zeigen muss, dass er seinen Hund in Alltagssituationen in der Großstadt gut im Griff hat.

 

Meiner Meinung nach macht es Sinn für jeden Hundebesitzer, sich damit zu beschäftigen. Wir haben mittlerweile 7 000 Absolventinnen und Absolventen des freiwilligen Hundeführscheins. Wir bemühen uns immer wieder, Aktionen oder besondere Angebote zu machen, wo man den Hundeführschein kostengünstig ablegen kann; das nächste Mal wieder im Prater bei unserem Hundeaktionstag „Spiel und Spaß mit Hunden".

 

Wir kommen dem Ziel, ein konfliktfreies Miteinander zu erreichen, mit solchen Maßnahmen sicher näher. Wir werden uns auch bemühen, noch mehr Menschen zu motivieren, dass sie den freiwilligen Hundeführschein ablegen.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Frau Stadträtin.

 

Wir kommen zur 4. Anfrage (FSP - 02746-2011/0001 - KVP/LM). Sie wurde von Herrn Abg Dr Wolfgang Ulm gestellt und ist an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Integration, Frauenfragen, KonsumentInnenschutz und Personal gerichtet. (Wie nicht zuletzt auch den Medien zu entnehmen ist, gibt es in der Wiener Landesregierung gröbere Uneinigkeiten betreffend das neue Wiener Prostitutionsgesetz. So gibt es unterschiedliche Meinungen, ob künftig Prostitution am Wiener Gürtel zulässig sein soll oder nicht; ob es einen Stadtplan geben soll, der in Hinkunft die Verbots- und Erlaubniszonen ausweist oder nicht. Ebenso gibt es unterschiedliche Interpretationen, was konkret ein Wohngebiet ist und was nicht sowie Divergenzen hinsichtlich des Strafenkataloges. Wie wird unter diesen Umständen ein sinnvoller Vollzug des Landesgesetzes stattfinden können?)

 

Bitte, Frau Stadträtin.

 

9.42.37†Amtsf StRin Sandra Frauenberger - Frage|

Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Guten Morgen, sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Zuerst möchte ich, bevor ich inhaltlich auf die einzelnen Punkte eingehe, festhalten, dass sich die Regierungsparteien, die GRÜNEN und die SPÖ, in allen Punkten des Initiativantrages zum Prostitutionsgesetz einig sind, und zwar vollkommen einig sind.

 

Jetzt zum Inhaltlichen: Ich kann Ihre Bedenken nicht teilen. Wir haben viele Gespräche miteinander geführt, deshalb wird Sie das jetzt nicht unbedingt verwundern. Es ist einfach so, dass jede gesetzliche Regelung in der Regel auch dazu führt, dass es immer verschiedene Interpretationen gibt, wenn es so ist, dass man ausschließlich die Interessen einer einzelnen Gruppe berücksichtigt, ohne dass man die Intention des Gesetzes selbst im Auge behält.

 

Wir haben uns von Anfang an das große Ziel gesetzt, sowohl die Interessen der Prostituierten, der Sexarbeiterinnen, zu berücksichtigen als auch die Interessen der von Prostitution betroffen Anrainerinnen und Anrainer. Ich kann Ihnen versichern, dass wir gemeinsam mit unseren JuristInnen und mit der Polizei sehr, sehr klare Regelungen gewählt haben, um eben gerade in diesem Themenbereich Rechtssicherheit zu geben. Das ist etwas, was uns im Dialogforum auch immer wieder begegnet ist: Dass genau diese Rechtssicherheit, zum Beispiel in Kombination mit den Schutzzonen, einfach nicht vorhanden war. Das wollten wir leisten.

 

Zur Frage, ob die Prostitution am Gürtel zulässig sein wird, kann ich Ihnen sagen, dass auch hier keine Divergenzen in den Regierungsparteien bestehen, sondern dass das Gesetz eine ganz klare Regelung beinhaltet, dass eben Straßenprostitution im Wohngebiet in Wien nicht zulässig sein wird. Die Definition des Wohngebietes knüpft an den aktuellen Bestand der Wohngebiete über den Flächenwidmungsplan.

 

Das neue Gesetz enthält aber auch eine Ermächtigung zu Erlaubniszonen. Das ist etwas, wo wir uns in Europa ein bisschen umgeschaut und gesehen haben, dass das durchaus ein taugliches Instrument ist, weil auf diese Weise Entwicklungen gut berücksichtigt werden können, ohne dass man gleich wieder das gesamte Gesetz verändern muss.

 

Ob und welche Erlaubniszonen eingerichtet werden, das wird Gegenstand in der Begleitung des gesamten Gesetzes sein, sowohl was die Umsetzung des Gesetzes betrifft, als auch, was dann sozusagen ab dem Stichtag, wo das Gesetz gilt, auch die Beobachtung des Prozesses betrifft. Diese Steuerungsgruppe wird sich genau mit diesen Fragen auseinandersetzen.

 

Festgelegt können solche Erlaubniszonen natürlich nur werden unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses, unter Berücksichtigung – das ist eben auch etwas gewesen, was im Dialogforum herausgekommen ist – der Interessen der Anrainerinnen und Anrainer, aber natürlich auch der zuständigen Bezirksvertretung. Da folgen wir in der Regelung der Bezirksvertretung einfach der Wiener Stadtverfassung.

 

Zu den Strafverfügungen für die Freierinnen und Freier, die Sie auch ansprechen: Das ist eine Sache, wo wir uns darauf geeignet haben, einmal zu beobachten, welche Konsequenz es hat. Denn es kann zwei Konsequenzen haben. Aus frauenpolitischer Sicht oder als Feministin sage ich Ihnen, ich bin für die Freierbestrafung, weil ich es nicht einsehe, dass an einem Ort für ein Delikt die Frau bestraft werden kann und der Mann, der Freier – es ist üblicherweise meistens Frau und Mann – nicht.

 

Was aber schon sein kann – und das ist etwas, worauf uns auch gerade NGOs immer wiederum hingewiesen haben –, ist, dass es dadurch natürlich auch zu einer Verdrängung in die dunklen Ecken dieser Stadt kommen könnte. Genau das möchte ich nicht. Daher haben wir auch vereinbart, dass wir uns das nach einem Jahr an

 

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