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Landtag, 6. Sitzung vom 30.06.2011, Wörtliches Protokoll  -  Seite 32 von 69

 

Asylrechts wegen überlanger Verfahrensdauer zu einigen derartigen Feststellungen gekommen ist. Insgesamt steht der Bund derzeit bei 17,3 Prozent.

 

Bemerkung zu den Sprechtagen: Sie haben vollkommen recht, das ist es auch, glaube ich, was die österreichische Volksanwaltschaft gegenüber anderen Ombudsmanneinrichtungen in Europa, aber auch außerhalb Europas auszeichnet. Ich kenne eine große Anzahl von Ombudsmännern, die keinen einzigen ihrer Beschwerdeführer jemals zu Gesicht bekommen, was nach unserem Verständnis eine absolut unbefriedigende Situation ist.

 

Letzte Bemerkung aus meiner Sicht: Mindestsicherung. Hier hat es ja eine zeitgerechte Beschlussfassung und Inkraftsetzung gemäß dem 15a-Vertrag in Wien gegeben. Auch hier aus meiner Sicht eine Ankündigung: Das wird sicherlich eine gewisse Diskussion in Wien im nächsten Landtag, der sich mit dem Volksanwaltschaftsbericht beschäftigt, geben, weil wir hier eine Gegenüberstellung einer entsprechenden Beurteilung in den einzelnen Bundesländern vorbereiten.

 

Die Bundesländer gemeinsam mit dem Bund schwören sich gegenseitig heilige Eide, dass dieselbe Leistung in allen Bundesländern erbracht wird. Unsere Erfahrungen mit der Mindestsicherung, die ja bundesweit in allen Bundesländern erst einige Monate in Kraft ist, ist aber genau gegenteilig, nämlich dass es hier zu heterogenen Entscheidungssituationen in den einzelnen Bundesländern kommt. Ein Bundesland hat sich sogar in der Zwischenzeit von dem 15a-Vertrag bereits im kurzen Wege verabschiedet, insbesondere im Zusammenhang mit dem Regressverbot.

 

Es gibt also hier aus meiner Sicht föderalistisch in keiner Weise begründete Unterschiedlichkeiten in der Mindestsicherung, und wir werden das im nächsten Bericht aufzeigen. Ich hoffe, dann einer ebenso angeregten Diskussion entgegensehen zu können.

 

Aus meiner Sicht noch einmal danke für Ihre Bereitschaft, sich unsere Sorgen anzuhören. Es sind kleine Sorgen, die aber für den Einzelnen letztendlich in vielen Fällen unüberwindbar sind. – Danke vielmals. (Allgemeiner Beifall.)

 

Präsidentin Marianne Klicka: Herzlichen Dank, Herr Dr Kostelka! Ich darf nun Frau Volksanwältin Mag Stoisits um ihre Stellungnahme ersuchen.

 

12.11.01

Volksanwältin Mag Terezija Stoisits|: Herzlichen Dank! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin!

 

Ich gehe als Erstes auf die Fragen beziehungsweise Bemerkungen in Bezug auf den Bericht ein, um dann am Ende noch ein kurzes Resümee zu ziehen.

 

Der Herr Abg Aigner hat den Fall in Bezug auf Theaterförderung in Wien angesprochen. Ich kann dem, was er Ihnen berichtet hat, nichts hinzufügen, denn er hat aus dem Bericht der Volksanwaltschaft zitiert. Ich kann Ihnen aber mitteilen, dass die schriftliche Stellungnahme, die vom zuständigen Stadtrat Dr Mailath-Pokorny gekommen ist, jetzt mir als Volksanwältin keinerlei befriedigende Erklärung für die Vorgangsweise, die Wien hier getroffen hat, gebracht hat.

 

Ich meine, ich habe es, ehrlich gesagt, geradezu als skurril empfunden zu schreiben, dass, um Rufschädigungen zu vermeiden, Ablehnungen nur mündlich mitgeteilt werden und nicht schriftlich. Genau das ist ja das Problem des Umganges mit – so nenne ich jetzt auch Förderungswerber oder Subventionswerber und -werberinnen – KundInnen, dass in einer mündlichen Mitteilung über eine Entscheidung einer Jury, die entweder aus hauptamtlichen – wie oft im Bereich Theater und Tanz – oder auch ehrenamtlichen Mitgliedern besteht, natürlich ein gewisses Missverständnispotenzial besteht. Mir erscheint diese Vorgangsweise, Begründungen nur mündlich zu geben, als eine untaugliche Vorgangsweise, weil sie Missverständnisse ja geradezu auslöst.

 

Also transparent kann man das tatsächlich nicht nennen, aber es geht auch anders, das zeigt die Vorgangsweise des Bundes, und die Anregung der Volksanwaltschaft geht in die Richtung, das auch so zu handhaben. Danke, dass Sie diesen Punkt aufgenommen haben.

 

Frau Abg Pilz hat mehrere Dinge angesprochen, die meinen Prüfbereich in der Volksanwaltschaft betreffen, auf die möchte ich ganz besonders eingehen.

 

Die MA 35 ist eine Abteilung, mit der ich sehr intensiv zusammenarbeite. Da möchte ich mich jetzt ganz herzlich bei allen MitarbeiterInnen der MA 35 bedanken, vor allem auch bei den Leitungspersonen, insbesondere bei Frau Mag Hornschall. Die Zusammenarbeit klappt aus unserer Sicht hervorragend, nichtsdestotrotz bin ich immer mehr – jetzt berichte ich Ihnen auch von den Erfahrungen im Jahr 2011 – zu dem Schluss gekommen, dass das, was man KundInnenorientierung und, wie soll ich sagen, effiziente Verwaltung nennt, dort nicht optimal erfüllt wird.

 

Die Gründe dafür, die mir in der Stellungnahme so mitgeteilt wurden, dass verstärkter KundInnenandrang und knappe Personalressourcen die Ursache dafür sind, die kann ich nachvollziehen. Verstärkter KundInnenandrang deshalb, weil – und da trägt der Wiener Landtag wahrlich keine Verantwortung – Fremdengesetze, also Niederlassungs-, Aufenthalts-, Staatsbürgerschaftsgesetz, in den letzten Jahren laufend Novellierungen unterworfen waren und das die Arbeit der Beamtinnen und Beamten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht gerade erleichtert. – Das ist der eine Aspekt. Das Zweite ist, dass offensichtlich die Stadt Wien in Bezug auf die Verteilung der Personalressourcen dem aber auch nicht Rechnung trägt, denn sonst könnten wir ja diese Wahrnehmungen nicht machen.

 

Also ich habe nicht so den totalen Überblick über alle Abteilungen und über alles, was in der Stadt Wien geschieht, aber in der MA 35, würde ich sagen, ist die Herausforderung, der die MitarbeiterInnen ausgesetzt sind, eine ähnlich hohe wie beispielsweise im gesamten Jugend- und Sozialbereich. Das ist keine einfache Sache, denn da hat man immer mit Leuten zu tun, die existenziell davon abhängen, was jetzt entschieden wird. Ich meine, bei aller Wertschätzung, aber in vielen anderen Abteilungen hat das nichts mit existenziell zu tun, was Beamtinnen und Beamte für die Kundinnen und Kunden entscheiden.

 

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