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Landtag, 6. Sitzung vom 30.06.2011, Wörtliches Protokoll  -  Seite 31 von 69

 

MA 40 ganz groß geschrieben. Jeder einzelne Beschwerdefall wird von der MA 40 genau geprüft und, so tatsächlich behördliche Mängel vorliegen, auch beurteilt, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen zur Vermeidung von Schwachstellen zu treffen sind. Wenngleich Fehler im Einzelfall nie gänzlich zu vermeiden sind, trägt diese Analyse maßgeblich dazu bei, Systemmängel zu beheben und die Dunkelziffer nicht aufgedeckter fehlerhafter Entscheidungen gering zu halten.

 

Die MA 40 ist zudem sehr bemüht, durch Evaluierung von Prozessen und Verwaltungsstrukturen die Effizienz im Hinblick auf die Ziele und Grundsätze der Bedarfsorientierten Mindestsicherung laufend zu optimieren. Dadurch werden Qualitätsstandards gesichert und die Abläufe zur raschen Entscheidungsfindung erforderlichenfalls adaptiert.

 

Regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter zur Gesprächsführung sowie der verstärkte Einsatz von diplomierten Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern sollen dazu beitragen, dass Beratung und Unterstützung der hilfesuchenden WienerInnen professionell erfolgt und dass auch eine nachhaltige soziale Stabilisierung erreicht wird.

 

Die Berichte der Volksanwaltschaft sind für mich immer sehr spannend zu lesen und auch hilfsreich für meine politische Arbeit. Namens meiner Fraktion danke ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Volksanwaltschaft für die ausgezeichnete Zusammenarbeit. Den drei VolksanwältInnen darf ich recht herzlich danken für die gute Zusammenarbeit mit der Stadt Wien.

 

Ich darf empfehlen, dass Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, den vorliegenden Bericht zur Kenntnis nehmen und Ihre Zustimmung geben. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Präsidentin Marianne Klicka: Herzlichen Dank für die Debatte. Ich darf nun Herrn Volksanwalt Dr Peter Kostelka um seine Worte ersuchen. – Bitte.

 

12.01.00

Volksanwalt Dr Peter Kostelka|: Danke vielmals, Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus!

 

Ich gehe davon aus, dass es nicht Aufgabe der Volksanwaltschaft in dieser Debatte ist, alles, was Sie an Anmerkungen der Volksanwaltschaft kommentiert haben, neuerlich zu kommentieren, sondern nur zusätzliche Bemerkungen zu den aktuellen Diskussionen zu leisten.

 

Als Allererstes darf ich aber die Qualifikation der Tätigkeit der Volksanwaltschaft mit Dank zur Kenntnis nehmen, insbesondere die Anerkennung der Tätigkeit unserer Mitarbeiter. Sie ist meiner Sicht auch mehr als berechtigt, und wir werden diesen Dank selbstverständlich weitergeben.

 

Die erste Bemerkung – das ist mehrfach gekommen – möchte ich zur Frage der Kontrollbefugnis der Volksanwaltschaft machen; ein altes Thema, das ich auch im vorigen Jahr schon angeschnitten habe. Es funktioniert auch bei den sogenannten ausgegliederten Rechtsträgern, die eine klare Konsequenz der Verwaltungsreform und einer modernen Verwaltung sind, relativ gut. Es ist aber natürlich nach wie vor eine Wunde in der Tätigkeit der Volksanwaltschaft, dass wir uns hier nicht auf einen verfassungsgesetzlichen Anspruch der Kontrolle berufen können, sondern letztendlich, wie beispielsweise beim Fonds Soziales Wien, auf eine Entschließung des Wiener Landtages, in anderen Bereichen auf Bundesebene auf einfachgesetzliche Bestimmungen. Ich glaube, dass es, so wie in anderen Ländern auch, eine selbstverständliche Konsequenz sein sollte, dass ein Schritt in Nachvollziehung dieser Verwaltungsreform – es gibt fast 100 ausgegliederte Rechtsträger auf allen Ebenen der Verwaltung – darin besteht, dass eine entsprechende Prüfungszuständigkeit der Volksanwaltschaft begründet wird. Das ist in nahezu allen europäischen Staaten der Fall gewesen, weil es auch dort überall derartige Reformschritte gegeben hat. Die Modelle sind unterschiedlich.

 

Die Bereitschaft zu Diskussionen, wie man das am besten macht, ist von unserer Seite von vornherein gegeben. Ich finde es nur wirklich unbefriedigend, dass beim Rechnungshof solche Kontrollzuständigkeiten außer Streit stehen und bei der Volksanwaltschaft darüber noch immer diskutiert wird.

 

Das Nächste, worüber ich eine Bemerkung machen möchte: Es ist ziemlich sicher, dass bereits im nächsten Bericht im Zusammenhang mit dem Opferschutz, insbesondere im Jugendbereich, eine entsprechende Mitteilung der Volksanwaltschaft zu erwarten ist. Es ist so, dass die Opferschutzkommission im kirchlichen Bereich, die sogenannte Klasnic-Kommission, sich an die Volksanwaltschaft gewandt hat, weil sie für den kirchlichen Bereich, aber nicht für die öffentlichen Bereiche zuständig ist und sowohl der Klasnic-Kommission als auch uns aufgefallen ist, dass es da durchaus sehr unterschiedliche Reaktionen in den einzelnen Bundesländern gibt.

 

Wir werden uns daher dort, wo die Volksanwaltschaft zuständig ist – das sind immerhin sieben von neun Bundesländern –, an die Länder wenden und suchen darüber hinaus auch die Kooperation mit den Landesvolksanwaltschaften von Tirol und Vorarlberg, um sicherzustellen, dass es hier zu einer möglichst bundeseinheitlichen Vorgangsweise im Zusammenhang mit Missbrauchsfällen, aber auch Gewalt, insbesondere an Jugendlichen, kommt, dass es zu einer entsprechenden Zurverfügungstellung von psychotherapeutischer Betreuung kommt, dass aber auch entsprechende Anerkennungsbeträge gezahlt werden, sollte es tatsächlich zu einer derartigen Verletzung gekommen sein.

 

Es kann nicht so sein, dass im kirchlichen Bereich Konsequenzen gezogen werden und im öffentlichen Bereich hier eine entsprechende Reaktion fehlt. Das ist in Wien zum Großteil nicht der Fall. In Wien hat es derartige Maßnahmen teilweise gegeben. Sie werden aber, soweit wir das jetzt sagen können, durchaus kontrastieren zu manchen anderen Bundesländern.

 

Wien hat Missstandsfeststellungen, einfache und solche vom Kollegium der Volksanwaltschaft, im Bereich von 10 Prozent. Ich darf in diesem Zusammenhang mitteilen, dass das im bundesweiten Durchschnitt eher die Untergrenze ist, weil der Bund sehr wesentlich mit solchen Missstandsfeststellungen davongezogen ist. Das hat insbesondere damit zu tun, dass es im Bereich des

 

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