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Landtag, 6. Sitzung vom 30.06.2011, Wörtliches Protokoll  -  Seite 39 von 69

 

leme? Wo kann man sich begegnen? Was passiert tagtäglich mit Anrainern und Anrainerinnen, die von Straßenprostitution betroffen sind?

 

Erlauben Sie mir, auch wenn es unvollständig ist, einige Bereiche herauszunehmen. Eines der größten Probleme war natürlich der Lärm und die Verschmutzung. Was die AnrainerInnen da von uns gefordert haben, ist, dass ihr Wohngebiet entlastet wird. Das haben wir getan. In Zukunft wird ihr Wohngebiet entlastet werden. – Das ist der eine Punkt.

 

Der zweite Punkt, der auch immer wieder ein bisschen untergeht in den Diskussionen, vor allem, wenn man sie technokratisch abführt, war der, dass vor allem von Frauen die Rückmeldung kam: Es ist uns schlichtweg zuwider, in der Nacht oder am Abend angemacht zu werden. Das war eine der Rückmeldungen, die vor allem Frauen betroffen hat.

 

Auch hier werden wir handeln, hier werden wir eine Sensibilisierungskampagne machen, wie man mit Frauen in der Nacht gefälligst umzugehen hat. Wir wissen, das ist auch ein grundlegendes gesellschaftspolitisches Problem. Da müssen wir viel tun, und das nehmen wir ernst, damit Frauen sich ungestört im öffentlichen Raum bewegen können.

 

Das, was den Menschen wichtig war und ist, ist der Dialog. Und ich führe den Dialog nicht erst, seit ich hier in diesem Haus arbeite. Wir haben sie eingeladen, wir haben ihre Wünsche bestmöglich berücksichtigt. Wir haben die Verantwortung, die Interessen aller Beteiligten bestmöglich auszugleichen, auch im Hinblick darauf, was ich Ihnen früher von den Rahmenbedingungen erzählt habe. Das heißt, wir nehmen sie ernst, und wir werden sie auch zukünftig ernst nehmen.

 

Dritter Punkt: Die Anwesenden waren sehr skeptisch, vor allem am Montag bei der Veranstaltung im Park, wo sie gemeint haben: Hat die Exekutive überhaupt genug Mittel in der Hand, um hier aktiv zu sein, die Gesetze vollziehen zu können? Wie realistisch ist diese Handhabe? Das waren einige ihrer Fragen, denn sie wissen, und wir wissen es auch, Papier ist geduldig. (Abg Armin Blind: Wir sind es aber nicht mehr!)

 

Insofern ist mir extrem wichtig – warten Sie, ich suche das jetzt ganz schnell –, dass die Bundespolizeidirektion, mit der wir das ja gemeinsam verhandelt haben, ganz klar feststellt: Ja, mit diesem Gesetz, mit diesen erweiterten Befugnissen, die wir haben, können wir das Gesetz vollziehen.

 

Ich lese Ihnen zwei, drei Sätze vor – ich bin keine Juristin –, und zwar zunächst über das Betretungsrecht für Gebäude, Fahrzeuge und so weiter, in denen die rechtswidrige Anbahnung, Ausübung oder der rechtswidrige Betrieb eines Prostitutionslokales vermutet wird. Da gibt es Möglichkeiten vorzugehen, denn die Zutrittsbefugnis kann auch mit Zwangsgewalt durchgesetzt werden, andererseits gibt es die Möglichkeit von verdeckten ErmittlerInnen im Einsatz gegen nicht bewilligte und untersagte Prostitutionslokale. – Das heißt, wir haben hier einerseits die Befugnisse klargemacht, andererseits sind sie ein Teil des Steuerungsteams, wo wir gemeinsam schauen werden, wie wirkt sich das in der Praxis aus, was können wir verbessern, verändern, damit das tatsächlich wirkt.

 

Der nächste Punkt sind die Wünsche der Sexarbeiterinnen und der Prostituierten. Die wollten in erster Linie klare Regeln. Sie wollen nicht mehr vertrieben werden. Sie wollen definitiv wissen, wo sie stehen können. Diese Antwort sind wird noch schuldig. Das stimmt. Wir haben uns entschlossen, dass wir jetzt den ersten Schritt machen mit dem Gesetz und den Begleitmaßnahmen. Das Gesetz tritt am 1. November in Kraft. Wir werden unter bestmöglicher Einbeziehung aller Beteiligten Bereiche finden, sichere Bereiche, wo die Frauen stehen können.

 

Der nächste Punkt, der Sexarbeiterinnen und Prostituierten sehr wichtig war: Sie wollen auch klare Informationen haben. Auch das werden wir mehrsprachig zur Verfügung stellen, auch das werden wir mit den NGO-VertreterInnen gemeinsam ausarbeiten.

 

Ein weiterer wichtiger Punkt – der ist auch neu –: Wir werden bei der Anmeldung bereits Beratung, Begleitung aus dem NGO-Bereich zur Verfügung stellen.

 

Ebenfalls ein Punkt war diese entwürdigende Verpflichtung, permanent zur Polizei zu rennen. Wenn es eine Urlaubsunterbrechung gab, wenn jemand eine Woche weg war, musste man wieder zur Polizei, um sich abzumelden oder anzumelden. Dieses Procedere haben wir jetzt vereinfacht. Wir haben gesagt, die Anmeldung – mit NGO-Begleitung – bleibt weiterhin bei der Polizei. Ich weiß, da haben sich viele gewünscht, dass es nicht mehr bei der Polizei sein soll. Dies haben wir jetzt so ausgearbeitet, dass beide Seiten hier eine Unterstützung bekommen.

 

Sehr wichtig war ihnen auch, dass sich ihre Arbeitsbedingungen verbessern. Da ist ganz klar, dass wir Schritte gesetzt haben, vor allem durch die ArbeitnehmerInnenschutzverordnung, zu der ich später noch kommen werde.

 

Die Frau Stadträtin hat Ihnen heute in der Früh schon den gesamten Prozess ausführlichst dargelegt, und auch meine KollegInnen werden noch die Details klarmachen und immer wieder betonen, denn ich muss schon sagen, es liegt in der Verantwortung aller Beteiligten, hier nicht durch Halbwahrheiten und Unwahrheiten zur Verunsicherung beizutragen. Damit verunsichern Sie die Leute nur, und das ist schlichtweg unfair. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Danke.

 

Das, was ich Ihnen jetzt ganz kurz erzählen will, sind die Verbesserungen. (Abg Armin Blind: Wir sind gespannt!) Was mir sehr wichtig war, was uns allen wichtig war, ist, dass wir keine einmalige Geschichte machen, dass es nachhaltig ist, dass wir einen Prozess in Gang setzen. Wir sagen, die Prostitution hat viele Aspekte, ist so emotional, da nehmen wir jetzt das gesamte Paket und machen das Bestmögliche, aber die Praxistauglichkeit entscheiden letzten Endes die Leute, die tagtäglich damit zu tun haben. Das heißt, das Steuerungsteam mit Expertinnen und Experten wird diesen Prozess begleiten, und zwar schon begleiten bis zum 1. November. Bis dahin gibt es regelmäßige Treffen, um zu schauen: Was machen wir jetzt konkret? Was heißt das? Wo sind die erlaubten Gebiete?, denn das Gesetz tritt am 1. Novem

 

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