Landtag, 6. Sitzung vom 30.06.2011, Wörtliches Protokoll - Seite 49 von 69
jeweiligen zuständigen Bezirksvertretung einzuholen.“ Also ein Zustimmungsrecht der Bezirksvertretung. Damit ist gewährleistet, dass da nichts rutscht sozusagen und dass die Bezirke auch im Sinne der Dezentralisierung tatsächlich nicht nur ein Mitspracherecht haben, sondern auch ein Entscheidungsrecht haben, wo das hinkommen soll und wo nicht. Und wir haben dann noch angeführt, dass diese Verordnung sofort aufzuheben ist, sofern eben Interesse der Öffentlichkeit oder der Anrainer gegeben ist. Das haben wir entsprechend übernommen, sofern das eben erforderlich ist. Wir haben uns nur, ich habe es schon angemerkt, die Mühe gemacht, die Anrainerstellung auch zu definieren.
§ 10 wird dann entsprechend nur angepasst, den brauchen wir dann in unserem Abänderungsantrag nicht mehr. Es sind nur die zwei Bestimmungen 9, 4 und 9, 5 übernommen, die sind jetzt bei uns 10, 1 und 2. Dementsprechend werden auch ein paar Definitionen ausgetauscht.
Wichtig ist uns auch der 8. Punkt unseres Abänderungsantrages, nämlich der § 17. Hier machen wir auch was ganz anderes, als die SPÖ und die GRÜNEN gemacht haben, wir erhöhen die Strafen. Ich glaube, das ist das richtige Signal an die Prostituierten. Wir erhöhen sie, wir vermindern sie nicht, sondern wir erhöhen die Strafen und wir sanieren auch den § 17 Abs 8, der eh auch von Ihnen saniert wird. Bei uns reicht eine Betretung, dass man die erste Chance vergeben hat, bei Ihnen muss man warten, bis das Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet wird. Gut, soll so sein.
Bei uns entfällt aber auf alle Fälle der § 20 Abs 6, weil der verfassungswidrig ist.
Meine Damen und Herren, ich darf diesen Abänderungsantrag jetzt offiziell einbringen und darf mich in dem Zusammenhang auch bei meinem Kollegen Armin Blind bedanken. Wir haben nicht Monate Zeit gehabt, wir haben sehr kurz Zeit gehabt, wir haben versucht, uns da wirklich Gedanken darüber zu machen. Ich bringe den Antrag hiermit ein und darf Sie bitten, dass sie dem auch alle entsprechend zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)
Wie gesagt, ich darf zusammenfassen: Die wesentlichen Vorgaben, die vom Gesetzgeber selbst gewählt wurden beziehungsweise von den Initiatoren dieses Gesetzes, wurden nicht eingehalten, wurden verfehlt und zwar kilometerweise. Wir wollen mit unserem Abänderungsantrag versuchen, die aufrichtige Möglichkeit zu schaffen, heute doch noch ein rechtlich klares und inhaltlich kluges Gesetz zustande zu bringen. Ich fürchte, es wird anders ausgehen. Wir werden selbstverständlich die weitere Entwicklung sehr aufmerksam verfolgen. Ein Versprechen hat die Frau Kollegin Hebein gemacht, ich mache es auch, das Versprechen an die AnrainerInnen und Bewohner des 15. Bezirkes, dass wir auch weiterhin ihre Anliegen versuchen wahrzunehmen und im Interesse unserer Bürger Politik zu machen. Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Prof Harry Kopietz: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg Mag Straubinger. Ich erteile es ihr.
Abg Mag Sybille Straubinger (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Landesrätin! Sehr geehrte Damen und Herren! Verehrte Zuhörer auch auf der Galerie!
Das vorliegende Gesetz ist jetzt schon sehr ausführlich diskutiert worden. Es ist ein sehr kontroversielles Thema mit unterschiedlichen Interessensgruppen und es ist schwierig, das ist eigentlich auch schon von allen gesagt worden, und durchaus auch nicht einfach so zu regeln, dass es für alle Interessensgruppen auch zufriedenstellend ist. Wir haben uns im Vorfeld sehr intensiv damit beschäftigt, schon seit Jahren, und im letzen Jahr sehr intensiv, haben uns auch andere Länder angeschaut und auch geschaut, wie regeln das auch andere Städte. Dort sieht man, dass es ganz unterschiedliche Regelungen gibt, dass es teilsweise historisch gewachsen ist und diese sozusagen gewachsene Struktur natürlich Einfluss darauf hat, wie es stattfindet und wie es geregelt ist. Aber man kann, glaube ich, auch sagen, dass es nirgends so ist, dass es völlig unproblematisch ist, dass es keinerlei Probleme gibt, dass alle Beteiligten, alle Betroffenen immer hundertprozentig zufrieden sind.
Wir haben das Prostitutionsgesetz, das neue, jetzt nicht im grünen Kammerl oder am grünen Tisch gemacht, sondern mit einer sehr intensiven Auseinandersetzung und Diskussion mit den Anrainerinnen und Anrainern im Rahmen von zwei Dialogforen, die es auch gegeben hat. Wir haben Erfahrungen anderer Länder berücksichtigt und einfließen lassen. Wir haben auch die Situation und die Sicherheit vor allem der Prostituierten im Auge gehabt und auch in dieses Gesetz einfließen lassen. Und wir haben vor allem auch die Exekutierbarkeit mit denen abgestimmt, die für die Einhaltung zuständig sind, nämlich mit der Polizei und den Magistratsabteilungen. Das heißt, ich bin deshalb auch wirklich davon überzeugt, dass das ein gutes Gesetz ist, dass es ein Gesetz ist, das allen Betroffenen etwas bringen wird. Und ich glaube auch im Gegensatz zur Opposition, dass das ein sehr klares Gesetz ist und auch ein sehr klar geregeltes Gesetz ist.
Dass die Opposition das anders sieht, liegt auch in der Natur einer Oppositionspartei. Das ist jetzt nichts Neues und ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, wenn der Herr GR Ulm jetzt sagt, das ist etwas, was nicht klar geregelt ist, dann möchte ich gleich mal vorausschicken: Das ist ein Gesetzesentwurf, der mit der MA 62, der Rechtsabteilung der Stadt, akkordiert und diskutiert worden ist, der mit den Polizeijuristen diskutiert und akkordiert worden ist und der auch noch vom Verfassungsdienst der Stadt angeschaut wurde. Jetzt weiß ich, es ist bei Juristen so wie bei Ärzten: Drei Ärzte, vier Meinungen. Auch bei Juristen gibt’s unterschiedliche Meinungen. Jetzt spreche ich ihnen ihre Ernsthaftigkeit auch gar nicht ab, aber ich glaub’ sie auch nicht alleine aus diesem Grund, weil ich hier für die Stadt relevante Einrichtungen habe inklusive der Polizei, die das anders gesehen haben. Und dass es diese unterschiedlichen Meinungen gibt, das sieht man eben auch. (Abg Armin Blind: Aber das ist eindeutig falsch!) Deshalb gibt es auch Verwaltungsgerichtshöfe, deshalb gibt es Verfassungsgerichtshöfe, weil viele Dinge dort auch ausjudiziert
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular