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Landtag, 6. Sitzung vom 30.06.2011, Wörtliches Protokoll  -  Seite 50 von 69

 

werden, weil Juristen unterschiedlicher Meinung sind. (Abg Armin Blind: Der Verfassungsgerichtshof und Ihr schlechtes Gesetz! Das ist das Problem!) Sie kommen noch dran, Herr Blind. Sie können sich dann eh da gerne äußern ohne Redezeitbeschränkung. Aber das ist ein klares Gesetz, das sehr genau regelt.

 

Der Herr Kollege Kowarik hat jetzt auch schon den Abänderungsantrag erwähnt und eigentlich sehr detailliert erwähnt. Ich brauche ihn jetzt nicht mehr vorzulesen, Sie sind ja auf jede einzelne Bestimmung auch eingegangen. Und ich nützte jetzt gleich die Gelegenheit, bevor ich es am Ende vielleicht noch vergesse, diesen gleich einmal einzubringen. Wir haben ihn auch deshalb eingebracht, nicht weil wir glauben, dass der Gesetzesentwurf rechtlich so nicht halten würde, aber weil wir durchaus auch Ihre Gedanken aufnehmen und andere Rechtsmeinungen und sichergehen wollen, dass es keinerlei Unsicherheit und keinerlei Interpretationsspielraum gibt. Deswegen quasi diese Ergänzung zum Initiativantrag, der von den Abgen Laschan, Wutzlhofer, Hebein und FreundInnen und meiner Wenigkeit eingebracht wird und sich auf den Initiativantrag des neuen Prostitutionsgesetzes bezieht.

 

Ich komme zu den wesentlichsten Punkten, die jetzt auch erwähnt worden sind. Die wesentlichsten Punkte des Gesetzes sind zum einen die Entflechtung der Straßenprostitution von Wohngebieten. Warum, hat die Kollegin Hebein auch schon sehr intensiv ausgeführt. Es geht um Lärm, es geht um Schmutz, es geht um Belästigung von Frauen, es geht darum, dass hier unterschiedliche Bedürfnisse aufeinandertreffen, die, und das haben die letzten Jahre auch gezeigt, nicht mehr unter einen Hut gebracht werden konnten. Deshalb quasi auch eine klare Trennung auch mit einer klaren Definition.

 

Der Herr Kollege Kowarik hat jetzt gemeint, der Flächenwidmungsplan ist kein geeignetes Mittel, um ihn für die Definition heranzuziehen. Da möchte ich jetzt mal kurz daran erinnern, dass Sie im Vier-Parteien-Gespräch gesagt haben: Warum geht man denn nicht auf die Flächenwidmung? Das ist das eine. Und das Zweite ist, dass es jetzt zwei sozusagen oder eine klare Definition gibt, die sich zum einen auf die Flächenwidmung bezieht und zum anderen auch auf das bezieht, was sichtbar ist. Das war uns auch ein ganz besonderes Anliegen, nämlich dass das ein Gesetz ist, das nicht nur von ausgewiesenen Verwaltungsjuristen lesbar ist, sondern das von der Bevölkerung lesbar und verständlich für die Bevölkerung ist, dass es für NGOs, die sich mit Prostituierten beschäftigen und diese beraten, lesbar ist, das auch von ganz einfachen Bürgern lesbar ist und klar und transparent auch darlegt, worum es geht. Ich glaube, das ist sehr gut gelungen. Es ist ein völlig neues Gesetz, es ist keine Novelle zum alten Gesetz, es ist ein völlig neuer Aufbau, der das sehr klar darlegt. Und es ist vor allem auch bei der Definition des Wohngebietes jetzt beides berücksichtigt, nämlich das eine, das Sichtbare. Dort, wo gewohnt wir, ist es verboten. Und zum anderen auch auf die Flächenwidmung in den Fällen, wo es Unsicherheit und Unklarheit gibt. Das ist auch im Abänderungsantrag noch mal präzisiert.

 

Wir haben dieses Thema Rathausplatz, auf das ich hier noch kurz eingehen möchte. Das hat die Frau Stadträtin zwar heute auch schon in der Fragestunde klar beantwortet, dass es im 1. Bezirk nicht geht und dass es nicht am Rathausplatz geht und zwar deshalb, weil es dort ein gemischtes Wohngebiet, ein gemischtes Baugebiet gibt und auch alle Flächen, die angrenzen, dazu zählen. Das steht auch klar, und jetzt frage ich mich, warum Sie das nicht sehen, im Entwurf drinnen, nämlich dass das als Wohngebiet gilt einschließlich aller Straßen, Parks und sonstiger öffentlich zugänglicher Flächen, die innerhalb von Wohngebieten liegen oder ihnen benachbart sind. Ich glaube, klarer kann man es eigentlich nicht mehr formulieren. (Aufregung bei Abg Mag Dietbert Kowarik.) Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, was da noch eine Unsicherheit oder eine Rechtsunsicherheit sein könnte.

 

Das Zweite ist, dass wir ja auch die Möglichkeit von Erlaubniszonen festgelegt haben. Auch das wurde schon erwähnt, dass die Möglichkeit für den Fall geschaffen wurde, dass die Bereiche, die es jetzt gibt und die jetzt möglich sind, für Straßenprostitution nicht ausreichen.

 

Wir werden dieses Gesetz beschließen. Es wird in Kraft treten und wir werden uns anschauen, wie sich die Prostitution entwickelt, wohin verlagert sie sich und ist es überhaupt nötig, Erlaubniszonen auch noch zusätzlich zu installieren. Wir werden uns in dieser Steuerungsgruppe auch sehr genau anschauen, wo macht es Sinn, wohin wollen wir auch, dass die Prostituierten gehen. Wir wollen natürlich, dass sie sich größtenteils indoor verlagert. Das ist das Ziel. Aber wir haben quasi eine Möglichkeit geschaffen, auch noch tätig zu werden, sollte das so nicht ausreichen, sollte das so nicht eintreten.

 

Es gibt dafür Kriterien, die auch gesetzlich geregelt sind, weil es die Mitwirkungskriterien der Bezirke gibt. In der Stadtverfassung ist das so geregelt, dass es ein Anhörungsrecht gibt. Das ist Teil der Wiener Stadtverfassung und es steht auch noch mal, jetzt suche ich das auch im Gesetz, drinnen, dass die Erlaubniszonen natürlich auch so gestaltet sein müssen, dass dadurch berechtigte Interessen der Öffentlichkeit und der Anrainerinnen und Anrainer insbesondere auch im Hinblick auf Schutzobjekte sowie schwerwiegende Sicherheitsinteressen der Prostituierten nicht verletzt werden. Auch das ist meiner Ansicht nach auch ganz klar geregelt. Dass die Zeit erweitert wurde, dass man sagt, dort, wo es dann zukünftig möglich sein wird, wo es nicht mehr Wohngebiet gibt, das heißt, dass es dort auch tagsüber möglich sein kann, da muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen, es muss ja auch einen Anreiz für die Prostituierten geben, sich dort hinzustellen, dort hinzugehen, wo es nicht Wohngebiet ist.

 

Zusätzlich ist es auch noch möglich, Örtlichkeiten zeitlich zu beschränken, wo möglicherweise aus irgendeinem Grund es um 10 Uhr in der Früh oder um 11 Uhr zu Mittag nicht sinnvoll ist, auch wenn es dort grundsätzlich erlaubt ist. Es ist der dritte wesentliche Punkt, die Neuregelung der Bordelle. Wie gesagt, gewünscht ist eine Verlagerung in Lokalitäten, vor allem auch in Laufhäuser. Deshalb ist das auch ganz klar transparent ge

 

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