Landtag, 6. Sitzung vom 30.06.2011, Wörtliches Protokoll - Seite 55 von 69
schenverstand, aha. (Abg Mag Wolfgang Jung: Ah! – Heiterkeit bei der FPÖ.) Huh, also machen Sie ... Nein, ich rate Ihnen eines, machen Sie die nächste Eingabe bei einer Strafverfügung und schreiben Sie rein: Das steht so im Gesetz nicht drinnen, aber der Menschenverstand sagt es mir. Wissen Sie, was Sie da zurückkriegen? (Weitere Aufregung bei den GRÜNEN.) Das ist vollkommen grotesk! (Beifall bei der FPÖ.)
So, wir kommen jetzt, weil Sie ja den ersten Satz eigentlich gleich gelassen haben, zum zweiten Versuch. Sie haben jetzt den Flächenwidmungsplan hergenommen. Ich darf jetzt da kurz auch noch, ich glaube, ich finde es sogar, Sekunde, es ist ja relativ viel Papier. Nein, ist wurscht, ich kann es auch auswendig. Sie haben im Wesentlichen festgelegt, dass die Fläche aus dem Flächenwidmungsplan gilt und zwar Wohngebiet ist das, was im Flächenwidmungsplan mit bestimmten Flächenwidmungen ausgewiesen ist. Das Problem, und da ist nämlich der intellektuelle Fehler, ist, dass Sie nicht gesagt haben, dass die Flächen, die eine bestimmte Widmung haben sowie die Flächen dazwischen, sondern die Fläche, die im Flächenwidmungsplan als solche Fläche ausgewiesen ist. Das heißt, einen Meter neben dieser Fläche, auch wenn die Wohnbevölkerung aus dem Fenster schaut, kann Straßenprostitution ausgeübt werden. Sie haben das Problem zwar an den Rand verlagert, aber das Problem ist prinzipiell das gleiche geblieben.
Ich darf jetzt kurz fortsetzen. Wir kommen jetzt zu einem weiteren sehr missglückten Bereich dieses neuen Gesetzes, nämlich zur Beteiligung der Anrainer und zur unseres Erachtens nicht ausreichenden Mitwirkung der Bezirksvertretung. Der Bezirksvertretung kommt ja, und das ist auch schon mehrfach angemerkt worden, laut dem Entwurf kein Zustimmungsrecht zu. Unserer Meinung nach sollte ein Zustimmungsrecht jedenfalls stattfinden.
Und zur Bürgerbeteiligung sag’ ich Ihnen schon eines. Was Partizipation und Bürgerbeteiligung betrifft, ist ja das quasi ein Kernressort der GRÜNEN. Sie haben ja sogar eine eigene Stadträtin für Partizipation und Bürgerbeteiligung, die Frau VBgmin Vassilakou. Sie haben auch für Gott und die Welt einen Beauftragten, Sie haben den Herrn Van der Bellen, das Phantom des Rathauses zum Beispiel, den hier noch keiner gesehen hat, aber der unglaublich beauftragt ist.
Dann suchen Sie jetzt wahrscheinlich gerade ganz verzweifelt irgendeinen Freund von Ihnen, nämlich einen Fahrradbeauftragten, den wahrscheinlich der Herr Chorherr aussuchen wird.
Was wir aber unter Bürgerpartizipation und unter Bürgerbeteiligung verstehen, ist nicht irgendein kruder Beauftragter oder ein obskures Referat. Wir sind für Bürgerpartizipation, und zwar jener Bürger, die es betrifft, mit den Menschen vor Ort, die von den Problemen belastet sind, und nicht mit irgendwelchen Apparatschiks der Grünen und der Roten. (Beifall bei der FPÖ.)
Wie gesagt, das mit dem Wohngebiet war vielleicht mein Fehler, dass ich es im Ausschuss nicht klar genug hinübergebracht habe. Immerhin konnte von der FPÖ im Ausschuss vermittelt werden, dass es durch die ursprüngliche Definition der Straßenprostitution, nämlich durch die Anbahnung und die Ausübung von Prostitution an einem öffentlichen Ort, zu zahlreichen Problemfeldern gekommen wäre, sodass zumindest hier – leider nicht überall – Problemeinsicht zu erkennen ist.
Nochmals zu den Strafbestimmungen. Wie die Frau Landesrätin Sima heute schon zutreffend angemerkt hat, schaffen Strafen Unrechtsbewusstsein. Also auch hier ist zumindest in Teilen der SPÖ Einsicht zu finden, zumindest denjenigen, die für die im Entwurf beabsichtigte Strafreduktion sind, muss ich jedoch unterstellen, dass sie den Sinn von Strafbestimmungen insgesamt nicht verstanden haben. Wenn gesagt wird, dass durch Strafen die Prostituierten noch mehr in die Prostitution gezwungen werden.
Erstens sind es nicht nur die die Prostituierten betreffenden Strafen, die zu gering sind, zweitens ist es ein Strafrahmen und keine Fixstrafhöhe, sodass bei der ersten Betretung sowieso nicht der gesamte Strafrahmen ausgeschöpft wird.
Wenn sich jedoch der Staat – und das sind auch Sie –, dazu entschließt zu strafen, dann müssen die Strafen spürbar sein, sodass eine Verhaltensänderung die logische Konsequenz ist. Ihr krudes Verständnis von Strafen zu Ende gedacht, würde bedeuten, dass man einem Dieb keine Strafe geben kann, weil er sonst wieder stehlen müsste, um die Strafe zu bezahlen, und das ist nicht Ansicht der Freiheitlichen und wohl auch nicht Ansicht der ÖVP, sondern offensichtlich Ansicht der GRÜNEN und Ausfluss ihrer obskuren Ideologie. (Beifall bei der FPÖ.)
Wir hingegen sagen: Geh nicht stehlen, dann brauchst du keine Strafe zu zahlen! Und das ist sicher auch generalpräventiv und spezialpräventiv der richtige Weg.
Mit Ihren lächerlichen Beträgen – und da zeigt sich wieder auch die mangelnde Wirtschaftskompetenz der Regierungsparteien, denn bei Strafen handelt es sich, - unter Anführungszeichen - betrieblich gesehen um nichts anderes als Ausgaben, die den Gewinn schmälern – nehmen Sie sich jedoch die Glaubwürdigkeit, dass man dem Gesetz nämlich insgesamt zum Durchbruch verhelfen will.
Insgesamt ist daher festzuhalten, dass es aus ideologischen Gründen zu keiner klaren Verbotszonenregelung kommen wird, wenn Sie unserem Antrag nicht zustimmen.
In Richtung der GRÜNEN sei gesagt, dass sie mit den vorliegenden Entwürfen den Lackmustest betreffend die von ihnen propagierte Bürgerbeteiligung nicht bestanden haben. Ich fordere Sie daher auf: Beenden Sie das Trauerspiel, beenden Sie das Leiden der Bevölkerung in den betroffenen Gebieten, stimmen Sie dem Abänderungsantrag der Freiheitlichen zu! (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Johann Herzog: Zu Wort gemeldet ist Frau Abg Dr Laschan. Ich erteile es ihr.
Abg Dr Claudia Laschan (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Sehr
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